Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 18. März 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Deutsche bleiben Direktbanken treu - Das Thema Geldanlage wird zum Do-it-yourself-Projekt

     

     

    Je turbulenter die wirtschaftliche und politische Großwetterlage, desto mehr scheinen sich die Deutschen nach Stabilität zu sehnen. Eine repräsentative Umfrage der norisbank zeigt, dass die Treue zur Bank größer ist denn je. Nur 5 Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr ihre Bank gewechselt - ein signifikanter Trend, der seit Jahren anhält. 2023 waren es 6,6 Prozent. Von den Wechslern entschieden sich 90,6 Prozent für eine Direktbank, wobei 47,2 Prozent von einer Filialbank kamen - weit mehr als im Vorjahr (2023: 31,4 Prozent).

    Eine stabile Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits Kunde einer Direktbank. Bemerkenswert: In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen liegt der Anteil der Direktbankkunden mit 71,1 Prozent weit über dem Durchschnitt und noch höher als im Vorjahr.

    Der Trend zu Direktbanken wird von mehreren Faktoren getrieben. Die Befragten, die 2024 zu einer Direktbank gewechselt sind, nennen vor allem zwei Vorteile: Kostenersparnisse (30,9 Prozent) und den Wunsch nach innovativen Dienstleistungen (30,9 Prozent). Bemerkenswert ist, dass bei den 30- bis 49-Jährigen der Wunsch nach innovativen Dienstleistungen mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht und von 37,7 Prozent als Hauptgrund genannt wird. Zudem waren rund ein Viertel der Befragten einfach unzufrieden mit ihrer bisherigen Bank. Diese Zahlen verdeutlichen die Verschiebung hin zu digitalen Angeboten. Obwohl 46,1 Prozent der Deutschen angaben, noch keine Direktbank zu nutzen, signalisierten immerhin 14,1 Prozent Interesse an einem zukünftigen Wechsel. 

     

    Im Trend: Eigeninitiative bei der Geldanlage - Bankberatung nur punktuell gefragt

    Ein weiterer bemerkenswerter Trend, der sich in der aktuellen norisbank Umfrage abzeichnet, ist das wachsende Vertrauen der Deutschen in die eigene finanzielle Expertise. Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich bei der Geldanlage keine Unterstützung durch ihre Bank. Lediglich beim Thema Zukunfts- und Altersvorsorge ist die Bankberatung weiterhin gefragt und verzeichnet einen leichten Zuwachs. Doch auf welcher Basis treffen die Deutschen ihre Anlageentscheidungen? Die Antworten sind vielfältig. Fast ein Drittel verlässt sich auf persönliche Erfahrungen, während 22,5 Prozent Rat von Familie oder Freunden einholen. Traditionelle Medien wie Finanzliteratur oder Testmagazine werden ebenfalls genutzt. Tipps von Influencern oder Social-Media-Kanäle sind nur für die jüngeren Altersgruppen relevant


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 14. März 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Tipps zum Tag der Rückengesundheit 2025:
    Rückengesundheit im Büro: Sitzen, stehen oder bewegen – was denn nun?

     

    Dass es zu jeder These eine Gegenthese gibt, ist bekannt. Beim Joggen beispielsweise wechseln die Tipps im Jahrestakt. Mal soll vorher gedehnt werden, mal nicht, mal soll man sich richtig warmmachen, mal nicht. Man kann per Münzwurf entscheiden!

    Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, ob Stehen zum Sitzen die bessere Alternative am Arbeitsplatz ist. Darauf weist Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., anlässlich des Tages der Rückengesundheit hin.   

    Detlef Detjen:      
    Stehtische werden in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt. Zahlreiche Studien empfehlen Beschäftigten, ihre überwiegend sitzende Tätigkeit regelmäßig zu unterbrechen und aufzustehen. Eine aktuelle Studie der University of Sydney sagt allerdings, dass langes Stehen am Arbeitsplatz nicht automatisch gesünder ist als Sitzen. Es kann sogar das Risiko für Durchblutungsstörungen, Krampfadern und Muskelverspannungen erhöhen, was wiederum Rückenschmerzen begünstigt. Ich empfehle deshalb sitzen, stehen und bewegen im häufigen Wechsel


    Wie sieht das Prof. Dr. Joachim Grifka, laut Magazin NewsWeek einer der 100 besten Orthopäden der Welt?    
     
    Prof. Dr. Joachim Grifka:     
    Ich stimme diesen Anmerkungen zu. Nur der Hinweis, einfach zu stehen, anstelle zu sitzen, ist nicht die Lösung. Zum einen kann nicht jeder den ganzen Tag im wahrsten Sinne des Wortes „durchstehen“, zum anderen muss man darauf achten, dass man das Hohlkreuz vermeidet, das immer im Stehen auftritt. Deswegen meine Empfehlung der Thekenhaltung. Das bedeutet: Einen Fuß etwas höher abstellen, also so wie an einer Theke im Lokal. Dann ist die Lendenwirbelsäule gestreckt und nicht im Hohlkreuz. Das kann jeder sofort bei sich selbst mit der Hand tasten.

     
    Ist das Stehen nicht auch für die Halswirbelsäule besser?

    Prof. Dr. Joachim Grifka:     
    Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der viel zu wenig bedacht wird. Im Sitzen sacken wir wegen der adynamen Position zusammen, bekommen einen Rundrücken und müssen den Kopf in den Nacken legen. Das verursacht Schulter-Nacken-Probleme bis hin zu Bandscheibenschäden. Im Stehen haben wir den Blick leicht nach unten. Das ist eine Streckung der Halswirbelsäule; also eine Entlastung der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Nervenwurzeln. Gerade bei Halswirbelsäulenbeschwerden kann ich einen Steharbeitsplatz nur empfehlen.


    Für das Wohlergehen unseres Körpers sind wir selbst verantwortlich. Auf dem jährlichen Tag der Rückengesundheit gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. entsprechende Tipps.  Sehr empfehlenswert ist dazu auch der kürzlich zum Preis von 22,99 Euro erschienene neue Ratgeber "Gesund im Homeoffice und Büro" von Prof. Joachim Grifka. Auf 105 Seiten finden sich konkrete Tipps für einen ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz. Dazu detaillierte Darstellungen und bewährte Übungen mit Video-Anleitungen.
     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 11. März 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:
    Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.

     

    Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen.

    Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“

    Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme.

    Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden.  Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“.

    Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen.
     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 04. März 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Kein Interesse an E-Mietwagen im Urlaub: Aspekt Elektroauto spielt für Deutsche beim Ferienflitzer kaum eine Rolle

     

     

     

     

     

    Flexibilität auf Reisen: Mit einem Mietwagen entdecken Reisende die schönsten Ecken ihres Urlaubslandes. Entsprechend buchen gerade bei Flugreisen viele ein Ferienauto dazu. Worauf die Deutschen bei der Buchung achten, untersuchte nun der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars in einer repräsentativen Umfrage über das Marktforschungsinstitut YouGov.

    Entscheidende Faktoren bei der Mietwagenbuchung sind laut Ergebnissen ein niedriger Preis, umfassender Versicherungsschutz, eine faire Tankregelung und keine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zugleich fällt aber ein Kriterium auf, das auf dem hintersten Platz gelandet ist – das E-Auto.

     

    Nur fünf Prozent sehen das „E“ als relevant

    Während E-Autos im Alltag immer öfter zu sehen sind, existiert im Urlaub noch kaum eine Nachfrage nach Elektroautos. In der Umfrage gaben von 2.027 befragten Personen gerade einmal 104 Menschen an, dass sie ein E-Auto als wichtigen Aspekt beim Mietwagen im Urlaub sehen. „Die Umfrage bestätigt, was wir täglich bei unseren Buchungen sehen“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir verzeichnen in den letzten Jahren nur eine sehr geringe Anfrage seitens der Reisenden nach Autos mit E-Antrieb. Auch für die Urlaubssaison 2025 bemerken wir hier keinen gravierenden Anstieg.“ Mit nur fünf Prozentpunkten landeten die Elektroautos sogar auf dem hintersten Platz der zur Wahl stehenden elf Kriterien.

     

    Warum das E-Auto so unbeliebt ist bei Urlaubsreisen

    Die Gründe dafür waren nicht Teil der Umfrage. Doch man sieht insbesondere die unbekannte Infrastruktur als Begründung. „Im Urlaubsland kennt sich meist noch niemand gut aus. Daraus resultiert auch fehlendes Wissen zu Lade-Möglichkeiten. Da Reisende oft ganze Roadtrips unternehmen oder auch längere Strecken fahren, scheint das E-Auto wohl zu kompliziert.“

     

    Junge und Einkommensstarke zeigen mehr Interesse

     

    Während der Durchschnitt bei fünf Prozent liegt, zeigt sich mit Blick auf die Altersverteilung jedoch ein Peak. Junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren geben dem Kriterium einen deutlich höheren Rang. Ganze 15 Prozent sehen es als wichtig an, während aus der Gruppe der über 55-jährigen nur mehr zwei Prozent diese Meinung teilen. Noch deutlicher zeigt sich der Ausschlag gemessen am Haushaltsnettoeinkommen: In der einkommensstärksten Gruppe ab 10.000 Euro pro Monat geben ganze 20 Prozent an, dass sie ein E-Auto als wichtig erachten. Die repräsentative Umfrage mit dem Marktforschungsinstitut YouGov erfolgte im Zeitraum 24. bis 27. Januar 2025.    


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 25. Februar 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    LV 1871 stellt neue Basisrente vor - jetzt auch mit Einmalbeitrag

     

     

     

    Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren.

    Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet der Versicherer auch eine monatliche Beitragszahlung an.

    Basisrente in drei Varianten

    "Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv", sagt man bei der LV 1871.

    Abschließbar ist die neue Generation der Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option beinhaltet. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden.

    Altersvorsorge und Absicherung in einem

    Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat der Versicherer auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 18. Februar 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Stromkosten sparen: Größtes Potenzial mit dynamischem Stromtarif und Solaranlage

     

     

     

     

    Wer für seinen Haushalt und noch zusätzlich fürs Laden seines Elektroautos Solarstrom nutzt, fährt bei Stromkosten und CO2-Emissionen deutlich besser als mit gewöhnlichem Netzstrom und öffentlichen Ladestationen.

    Aktuelle Berechnungen von ADAC Solar zeigen, dass die Kombination aus einer Photovoltaikanlage (PV) und einem dynamischen Stromtarif, auch als Börsenstrom bekannt, eine der kostengünstigsten Lösungen darstellt. Dieser Tarif passt sich den Marktpreisen an und ist in vielen Fällen günstiger als ein klassischer Pauschaltarif.

     

    Mit dem ADAC Solarrechner die optimale Lösung finden

    Zu erwartende Sonnenstrom-Erträge über den Jahresverlauf weist der ADAC Solarrechner aus, basierend auf der Lage und den Voraussetzungen der Immobilie. Er berechnet den sogenannten Autarkiewert, also den Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesamtverbrauch. Ein hoher Autarkiewert bedeutet mehr Unabhängigkeit vom Netzstrom und hilft, CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Highlight: Der Solarrechner gibt zusätzlich die möglichen "Sonnenkilometer" an - die Strecke also, die mit dem durch Solarenergie geladenen Elektroauto zurückgelegt werden kann - sowie den noch nötigen Netzstrombedarf vom herkömmlichen Energieversorger.

     

    Mehr Sonnenkilometer, weniger Stromkosten

    Das Elektroauto erhöht den privaten Strombedarf um bis zu 50 Prozent. Abhängig von Fahrleistung und Verbrauch lassen sich jährlich in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Eigenheim bei einem 80-prozentigen Eigenstromanteil mehrere Tausend "Frei-Kilometer" erwirtschaften und insgesamt mehr als vier Tonnen CO2 einsparen. So sparen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur im Haushalt, sondern auch bei der Mobilität deutlich gegenüber der Standardversorgung mit handelsüblichem Netzstrom. PV-Anlage und dynamischer Stromtarif sowie die effiziente Ladeinfrastruktur zuhause mit einer intelligenten Wallbox sind gute Voraussetzungen dafür. Beim Laden unterwegs fallen zu den vergleichsweise hohen Stromkosten oft noch die Gebühren der unterschiedlichen Anbieter und Roaming-Verbunde an.

     

    Dynamischer Stromtarif: Günstig laden zur rechten Zeit

    Nicht nur die Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität bringt einen erheblichen Kostenvorteil. Noch mehr wird gespart, wenn ein intelligentes Home Energy Management System den Strombezug und Eigenverbrauch einschließlich Wärmepumpe und E-Auto optimiert und dabei günstigen Börsenstrom durch einen dynamischen Stromtarif vollautomatisch integriert.  So sind Stromkostensenkungen von bis zu 89 Prozent möglich.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 14. Februar 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:    Versteckte Kosten in Finanzprodukten: Warum Vorsicht geboten ist

     

    In Bank- und Versicherungsverträgen verbergen sich oft hohe Gebühren und versteckte Kosten, die Anlegern erst später auffallen – manchmal zu spät. Ob es um Lebensversicherungen, Fonds oder Altersvorsorgeprodukte geht: Solche Kosten schmälern die Rendite erheblich und bremsen das Wachstum des Ersparten.

    Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Bei vielen Investmentfonds wird neben vielen weiteren Gebühren ein Ausgabeaufschlag erhoben. Das bedeutet, dass ein Teil des investierten Geldes direkt als Gebühr einbehalten wird. Wer 10.000 Euro anlegt und einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zahlt, investiert tatsächlich nur 9.500 Euro. Die restlichen 500 Euro fließen an die Bank oder den Bankberater. Solche Kosten summieren sich über die Jahre und können die Rendite stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, solche Gebühren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

    Kosten bei Beratern: Ein Rechenbeispiel


    Ob eine Anlage direkt oder mit Beratung erfolgt, hat großen Einfluss auf das Vermögen – besonders durch die entstehenden Kosten. Hier ein Beispiel: Wer 30.000 Euro Startkapital mit einer monatlichen Sparrate von 300 Euro investiert, könnte bei einer breit gestreuten Aktienanlage mit einer jährlichen Rendite von 9 Prozent vor Kosten nach 30 Jahren rund 912.000 Euro erzielen, sagt David Tappe, Finanzexperte und Vorstand der Tappe Consulting AG.

    Doch mit Beraterkosten schrumpft dieses Potenzial erheblich. Zu den offensichtlichen Gebühren gehören Fondskosten. Während ETFs mit 0,2 bis 0,8 Prozent vergleichsweise günstig sind, verlangen aktiv gemanagte Fonds oft 1,5 bis 2,5 Prozent. Hinzu kommen Depotgebühren, Transaktionskosten, Spread-Kosten, Cashlock-Kosten, Indexkonstruktion-Effekte, Market-Impact-Kosten und Steuern auf die Gewinne. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dann häufig, selbst mit einer ausgezeichneten Strategie, nur noch 6 Prozent Rendite übrig.
    Das Problem verschärft sich, wenn Anleger – ob mit oder ohne Berater – ihre Strategien oder Fonds wechseln. Dieses Verhalten reduziert die Rendite weiter – ganz nach dem Motto "Hin und Her macht Taschen leer". Selbst wenn es bei 6 Prozent Rendite bleibt, sinkt das Endvermögen auf 466.000 Euro. Die Differenz von 446.000 Euro im Vergleich zu den möglichen 912.000 Euro zeigt die Auswirkungen von enormen Kosten, ohne die typischen Fehler zu berücksichtigen.


     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 11. Februar 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Neuzulassungen Januar 2025: Anstieg der Elektro-Fahrzeugzulassungen nur Vorzieheffekt

     

     

     

    Die soeben veröffentlichten Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weisen einen enormen Anstieg der Elektrofahrzeuge für den Monat Januar gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dies führt der ZDK auf Einmaleffekte der Hersteller zurück. Soll der Antriebswechsel gelingen, sind mehr Anstrengungen als die der Ampelregierung vonnöten.

    "Ein Anstieg der reinen Elektrozulassungen um die Hälfte gegenüber dem Vorjahresmonat ist kein Anlass zur Freude - die Zahlen täuschen über die wahre Situation der aktuellen Entwicklung hinweg," kommentiert man beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) die vom KBA veröffentlichten Zulassungszahlen für den Januar 2025. "Um die CO2-Flottenziele, die ab diesem Jahr gelten zu erreichen haben die Hersteller Zulassungen von Elektroautos, sowohl BEVs wie auch Hybride, vom letzten in dieses Jahr verschoben. Dies ist ein Sondereffekt, der unsere Auftragslage nicht widerspiegelt." Man erwartet daher einen erneuten Einbruch der Zulassungszahlen. "Erst im zweiten Halbjahr werden die Hersteller die Rabatte wieder deutlich anziehen, sollten die Strafzahlungen bestehen bleiben."

    Nachdem die Verkaufszahlen vollelektrischer Pkw 2024 um rund 30% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind, konnte der Januar 2025 den Vorjahresmonat mit 34.498 neuzugelassenen BEV um 53,5 Prozent überbieten. Bei 207.640 verkauften Einheiten liegt der Pkw-Markt 2,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats, der Anteil vollelektrischer Pkw liegt somit bei 16,6 Prozent. Ein Aufwind der bei weitem nicht ausreicht, um die politisch vorgegebenen Ziele zu erreichen.

    Um das Ziel von 15 Mio. vollelektrischen Pkw 2030 zu erreichen, bräuchte es einen kontinuierlichen Anstieg bei den Neuzulassungen von mindestens 50 Prozent pro Jahr. Der Anteil der BEV am Pkw-Markt müsste bei mindestens 70 Prozent liegen. Davon sind die heutigen Zahlen weit entfernt. Der ZDK fordert Maßnahmen, die über Kaufanreize für preissensible Käufergruppen hinausgehen. Insbesondere muss Ladestrom vergünstigt werden, Steuervorteile für E-Autos aufrecht erhalten bleiben und Innovation in Batterie- und Ladetechnik gefördert werden.


     

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  • Wirtschaftsnews vom 07. Februar 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  

     

    Versicherungen optimieren: Bedarfsgerechter Schutz ist wichtiger als Ersparnis

     

     

     

    Zum Jahresanfang prüfen viele Verbraucher ihre Versicherungsverträge in der Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle sparen zu können. Dabei landen vermeintlich teure oder überflüssige Policen häufig vorschnell auf der Kündigungsliste. Doch hier ist Vorsicht geboten:

    „Die Prämienhöhe oder die Anzahl der Verträge allein sagen nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Haushalte entweder zu viel für unnötige Versicherungen zahlen oder in wichtigen Bereichen nicht ausreichend abgesichert sind“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Entscheidend ist, ob eine Versicherung im Ernstfall wirklich den erforderlichen Schutz bietet – nicht, was sie kostet. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, lohnt es sich, alle bestehenden Verträge kritisch zu hinterfragen: Decken sie den individuellen Bedarf ab? Sind alle wichtigen Risiken ausreichend abgesichert? Bestehen darüber hinaus noch zusätzliche Absicherungswünsche? „Zu den wichtigsten Verträgen zählt die Privathaftpflichtversicherung und zumindest alle Berufstätigen sollten zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Hinzu kommen abhängig von der individuellen Situation weitere wichtige Absicherungen“, sagt man. Hausbesitzer benötigen beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, Kfz-Halter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen, Auslandsreisende sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben.

    Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Online-BedarfsCheck des BdV: Er hilft Verbrauchern, zwischen essenziellen und überflüssigen Policen zu unterscheiden und eine fundierte Entscheidung über ihren Versicherungsschutz zu treffen. Das Tool liefert klare Antworten auf die Frage, welche Versicherungen wirklich wichtig sind – und welche man sich tatsächlich sparen kann. Mit nur wenigen Angaben zur familiären Situation, zu Aktivitäten in Beruf und Freizeit, zum Besitz sowie zu besonderen Wünschen und Bedürfnissen ermittelt der Bedarfscheck einen ersten Überblick über den individuellen Absicherungsbedarf. „In jeder Lebenssituation bestehen eine Reihe finanzieller Risiken, die abgesichert werden sollten. Um keine unnützen und zu teuren Versicherungen abzuschließen, sollten diese Risiken nach klaren Prioritäten eingestuft und bewertet werden“, sagt der BdV. Das Ergebnis des BedarfsChecks liefert eine übersichtliche Darstellung über die für die eigene Situation relevanten Versicherungen und ordnet sie den Kategorien „Pflicht“, „am wichtigsten“, „wichtig“, „grundsätzlich nachrangig“ und „ungeeignet“ zu.


     

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  • Wirtschaftsnews vom 04. Februar 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Neue Regelung für Unterhaltszahlungen

     

    Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Doch dieses Absetzen ist an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam nun eine neue Auflage hinzu.

    Seit dem 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Und es kommt auf den Zeitpunkt der Überweisung an, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

     

    Unterhaltszahlungen sind absetzbar

    Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden.

     

    Auswirkungen der Neuregelung

    Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt.

     

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