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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Studie: Männer schätzen ihr Finanzwissen positiver ein als Frauen
Männer sind von ihren Kenntnissen über Finanzen und Geldanlage deutlich überzeugter als Frauen. Während 50 Prozent der Männer ihre Finanzkenntnisse positiv bewerten, tun dies gerade einmal 28 Prozent der Frauen. Dies geht aus der repräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer" hervor.
Und noch ein eindeutiges Ergebnis liefert die Umfrage: Das Fachwissen zu Finanzthemen nimmt mit dem verfügbaren Nettoeinkommen der Haushalte zu. So beurteilen nur 21 Prozent der Befragten, die monatlich über weniger als 1.000 Euro verfügen, ihre Finanzkenntnisse als sehr gut oder gut. In der Gruppe derjenigen, die 4.000 Euro und mehr monatlich verdienen, liegt dieser Anteil bei 58 Prozent.
Ältere wissen genauer über Finanzen Bescheid als Jüngere
Auffallend ist außerdem, dass Ältere genauer über ihre finanzielle Situation Bescheid wissen als die Jüngeren. Das gilt insbesondere für die Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. So gaben 56 Prozent der Befragten zwischen 50 und 79 Jahren an, ganz genau zu wissen, über welchen Betrag sie verfügen. Nur 37 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sind sich da genauso sicher. Über alle Altersgruppen hinweg betrachtet weiß knapp die Hälfte der Deutschen, über welchen Betrag sie exakt verfügen können, 10 Prozent wissen es gar nicht.
Große Unterschiede bei Rücklagen
Die Studie der TeamBank deckt darüber hinaus auch deutliche Unterschiede bei der Höhe und Verteilung der finanziellen Rücklagen auf. Fast ein Viertel aller Befragten (23 Prozent) kann demnach in finanziellen Notfällen, wie einer kaputten Waschmaschine oder einer kurzfristig anstehenden Autoreparatur, nur auf maximal 500 Euro zurückgreifen, wobei 7 Prozent sogar über keinerlei Ersparnisse verfügen. Am anderen Ende der Vermögensskala steht ein gutes Fünftel (22 Prozent) der Befragten, das sofort 5.000 Euro oder mehr mobilisieren kann. Mit 15 Prozent vergleichsweise groß ist zudem die Gruppe, die über Reserven zwischen 500 und 1.000 Euro verfügt.
"Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten gewinnt die Kenntnis der eigenen finanziellen Möglichkeiten an Bedeutung. Die Studie zeigt, dass finanzielle Bildung möglichst früh ansetzen muss, um reflektierte Finanzentscheidungen zu ermöglichen. Hier können beispielsweise die vielfältigen Angebote der unabhängigen und gemeinnützigen Stiftung "Deutschland im Plus" helfen, die im Jahr 2007 von der TeamBank gegründet wurde". Die Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer" untersucht seit dem Jahr 2013 Liquidität und Konsumverhalten der deutschen Bevölkerung.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20241129_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Dropshipping: Kostspielige Rückgaben verärgern Online-Shopper
Es passiert immer wieder: mit wenigen Klicks ist die Online-Bestellung aufgegeben, doch statt der erwarteten Ware wird minderwertiger Ramsch geliefert. Dass die Bestellung plötzlich nach China zurückgeschickt werden soll, überrascht und ärgert viele Kundinnen und Kunden zusätzlich. Hinter diesem Vorgang verbirgt sich das so genannte Dropshipping, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.
Bei diesem Geschäftsmodell wickelt der Online-Shop nur die Bestellannahme ab und stellt die Ware in Rechnung, während der Hersteller oder Großhändler die Ware direkt an die Verbraucher verschickt. Oft handelt es sich um Billigware, die auf professionellen Fotos sehr attraktiv wirkt. Retouren oder ein guter Kundenservice sind bei Dropshipping leider selten vorgesehen. Händler verschleiern häufig bewusst, dass Waren nach Fernost zurückgeschickt werden sollen und lehnen den Widerruf von Bestellungen mit fadenscheinigen Argumenten ab. Einige Verbraucher bekommen Rabatte für eine neue Bestellung angeboten, wenn sie ihre Meinung ändern und die Ware doch behalten. Wer jedoch schon von der ersten Ware enttäuscht wurde, hat selten Interesse an einer weiteren Bestellung.
Zu Problemen mit der Rücksendung kommt es in den vom EVZ Deutschland bearbeiteten Beschwerden immer wieder. Daher ist es wichtig, schon vor dem Kauf in einem Online-Shop herauszufinden, wie die Rückgabebedingungen des Shops aussehen. Das kann Ärger vermeiden. Grundsätzlich tragen Kunden die Rücksendekosten nach einem Widerruf, wenn sie beim Kauf entsprechend informiert wurden.
Dropshipping für Verbraucher schwer zu erkennen
Leider ist Dropshipping nicht leicht zu erkennen. Einige Dropshipper gestalten ihre Online-Shops gezielt so, dass Kundinnen und Kunden glauben, bei einem Anbieter aus Deutschland einzukaufen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des EVZ ergab, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft fälschlicherweise erwarten, bei einem Online-Shop aus Deutschland zu bestellen: Der Name des Anbieters, die angebotenen Zahlungsmethoden oder die Adresse der Webseite mit .de am Ende werden als Hinweis für einen Unternehmenssitz in Deutschland gesehen. Jeder Fünfte orientiert sich zudem an der Sprache des Online-Shops. Aber nur das Impressum und die AGB geben Aufschluss über den Unternehmenssitz. Findet sich im Impressum der Hinweis, es handle sich nicht um die Rücksendeadresse, und ist in den AGB oder der Widerrufsbelehrung vermerkt, die Rücksendeadresse werde nur auf Anfrage mitgeteilt, handelt es sich häufig um einen Dropshipping-Shop.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Black Friday-Deals: Vorsicht vor Embedded Insurance!
Bald fällt der Startschuss für den Black Friday und die Cyber Week 2024. Besonders gut verkaufen sich an diesen Schnäppchentagen Elektronikartikel. Die werden aber oft in Kombination mit Versicherungen angeboten. Mit nur einem Klick oder der Zustimmung im Geschäft landet dann nicht nur der neue Fernseher im Warenkorb, sondern auch die Geräteschutzversicherung. Embedded Insurance heißt das Konzept.
„Doch gerade bei Versicherungen und Garantieverlängerungen für Elektrokleingeräte ist Vorsicht geboten. Sie sind weder bedarfsgerecht noch bieten sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Bei der Embedded Insurance-Lösung werden Versicherungen für Elektrokleingeräte wie Smartphones oder Geschirrspüler unauffällig in den Kaufprozess integriert. „Versteckt sich die Prämie im Gesamtpreis des Produkts, nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertragsabschluss im schlimmsten Fall gar nicht wahr“, sagt der BdV. Da der Abschluss in der Regel sehr schnell geht, bleibt Verbrauchern zudem kaum Zeit für eine genaue Prüfung der Konditionen und Vertragsdetails. Und selbst, wenn sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung nehmen, lässt sich kaum nachvollziehen, wann sie von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistung erhalten. Wenn sie überhaupt entschädigt werden, denn: Die zahlreichen Leistungsausschlüsse sowie die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten gerade bei Elektrokleingeräten in der Regel keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal meist maximal der Zeitwert des Geräts entschädigt wird.
Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.
Keine Vergleichsoptionen und erschwerte Kündigungsbedingungen
Zwei weitere Nachteile von Embedded Insurance sind die eingeschränkte Auswahl sowie die erschwerten Kündigungsbedingungen. Kauft man beispielsweise ein Smartphone bei einem speziellen Händler, wird dieser nur die Versicherung seines Kooperationspartners anbieten. Verbraucher sind somit von vornherein an einen bestimmten Versicherungsanbieter gebunden und haben keine Vergleichsoption. Des Weiteren werden Verbraucher in der Regel nicht ausreichend über die Kündigungsbedingungen informiert.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Finanztip-Analyse: 76 Prozent Einsparung bei der Autoversicherung möglich
Autofahrer müssen sich im nächsten Jahr auf stark steigende Kfz-Versicherungsbeiträge einstellen, der eine oder andere hat vermutlich grade seine nächstjährige Rechnung bekommen. Viele von uns werden dabei in den sauren Apel beißen müssen, der Wechsel des Versicherers, der jährlich zum 30.11. möglich ist, bringt häufig auch keine Ersparnis, denn rein zufällig sind die Preiserhöhungen sehr ähnlich. Aber ein paar Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren, haben wir Verbraucher dennoch.
Denn mit einfachen Anpassungen des Versicherungsvertrags lassen sich oft hunderte Euro sparen. Wie viel Versicherte im Schnitt einfach sparen können, zeigt der Geld-Ratgeber Finanztip auf Grundlage einer umfangreichen Analyse. Im Fall einer Musterfahrerin mit Vollkasko-Vertrag reduzierten die Experten von Finanztip den Gesamtbetrag von 2.222 Euro auf sage und schreibe rund 535 Euro. Das dürfte dem Versicherer nicht gefallen, aber wie heißt es so schön? Mein Hemd ist mir näher als mein Sakko. Trotz des Sparpotentials hat laut einer repräsentativen Finanztip-Umfrage jeder dritte Autofahrer in den vergangenen fünf Jahren seinen Versicherungstarif nicht optimiert (34 Prozent).
64 Prozent der deutschen Autofahrer haben laut Finanztip-Umfrage bereits im vergangenen Jahr eine Preiserhöhung von ihrem Versicherer erhalten. Und mehr als jeder Dritte der Befragten (36 Prozent) empfindet die Kosten seiner Kfz-Police inzwischen als finanzielle Belastung. „Damit müssen Versicherte sich nicht abfinden“, sagt man bei Finanztip. Mit den richtigen Stellschrauben könnten Autofahrer richtig sparen, ohne direkt die Versicherung zu wechseln.
Folgende Spartipps sind dabei hilfreich:
Tipp 1: Kilometerleistung anpassen
Die Anpassung von ursprünglich 10.000 Kilometer auf 5.000 tatsächlich gefahrene Kilometer reduzierte in der aktuellen Finanztip-Studie den Gesamtbetrag beispielsweise um durchschnittliche 14 Prozent.
Tipp 2: Fahrerkreis optimieren
Den Fahrerkreis zu optimieren, beispielsweise durch Ausschluss eines 18-jährigen Fahranfängers vom Fahrerkreis bei mehreren Familienfahrzeugen kann laut Finanztipp bis zu 48 Prozent Ersparnis bringen.
Tipp 3: Selbstbeteiligung vereinbaren
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung kann weitere massive Einsparungen bringen.
Da die Materie umfangreich und sehr komplex ist, empfehlen wir ausdrücklich einen Besuch auf der Internetseite von Finanztip.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20241119_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.
Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Versicherungen im Todesfall: Was bleibt bestehen, was endet?
Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und dazu gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist es besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles eintritt und das ist oft überraschend.
Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit einer Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen müssen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen. „Beim Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern so schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei Verträgen, die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem sollten Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen mit dem Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder gehen automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Art der Versicherung.
„Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich“.
Welche Versicherung endet, welche läuft weiter?
Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils unterschiedliche Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen.
• Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt.
• Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit.
• Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
• Und auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Studie: Hohe Lebensmittelpreise belasten Mehrheit der Deutschen
Die hohe Inflation hat die Haushalte hierzulande im vergangenen Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Dies gilt insbesondere für die Preissteigerungen bei Lebensmitteln. 52 Prozent der Deutschen fühlten sich dadurch am stärksten belastet. Es folgen Strom (35 Prozent) und die Heizung (32 Prozent).
Haushalte mit weniger als 2.000 Euro Nettoeinkommen pro Monat waren überdurchschnittlich von Preissteigerungen bei den Grundbedürfnissen betroffen: Sechs von zehn Geringverdienern fühlten sich durch die hohen Lebensmittelpreise am stärksten belastet, vier von zehn durch die Stromkosten. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer".
Die Inflation hat auch dazu beigetragen, dass 30 Prozent der Deutschen heute monatlich weniger Geld zur freien Verfügung haben als noch vor einem Jahr. Auch hier sind Geringverdiener stärker betroffen: 41 Prozent derjenigen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 1.000 bis 2.000 Euro haben monatlich weniger Geld, bei noch geringerem Einkommen sind es 36 Prozent. Dagegen haben nur 17 Prozent der Haushalte mit einem Nettoeinkommen ab 4.000 Euro weniger Geld zur Verfügung.
Deutliche Mehrheit nutzt Finanzierungen
Um sich trotz finanzieller Engpässe etwas leisten zu können, sind Finanzierungen ein beliebtes Mittel. 73 Prozent der Deutschen haben bereits mindestens eine Variante in Anspruch genommen. An erster Stelle steht der Kauf auf Rechnung, den 38 Prozent schon einmal genutzt haben. Mit 29 Prozent folgt der Dispokredit. An dritter Stelle stehen der Ratenkauf und das Darlehen für größere Anschaffungen, wie z.B. Immobilien- oder Kfz-Finanzierungen, mit jeweils 28 Prozent. Vor allem für Gutverdiener mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 4.000 Euro ist die Finanzierung eine Selbstverständlichkeit. Fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent) hat schon einmal eine Finanzierung in Anspruch genommen. Bei den Geringverdienern mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 1.000 Euro sind es nur 13 Prozent. Im Umgang mit Finanzierungen sind die Deutschen sehr verantwortungsbewusst. 56 Prozent nutzen sie nur in Ausnahmefällen. Weitere 30 Prozent machen sich während der Laufzeit Sorgen, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Dies gilt sogar für 38 Prozent der Befragten mit einem Haushaltseinkommen von 1.000 bis 2.000 Euro. 27 Prozent lehnen alle Finanzierungsformen grundsätzlich ab, bei den Geringverdienern mit weniger als 1.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen sind es sogar 34 Prozent.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Bittere Bilanz der Riester-Rente: Knapp ein Viertel aller Verträge gekündigt
Aktuelle Zahlen bedeuten eine verheerende Bilanz für die vor mehr als 20 Jahren eingeführte Riester-Rente: Insgesamt wurden bis Ende 2023 in Deutschland mehr als 20 Millionen Verträge abgeschlossen. 4,6 Millionen davon, also knapp ein Viertel, existieren allerdings bereits nicht mehr. Viele davon wurden gekündigt, weil die Sparer davon ausgehen, dass Riestern unrentabel ist. Doch einfach zu kündigen kann ein Fehler sein, warnt man bei Finanztip, denn:
„Die Kündigung eines Riester-Vertrags kommt Sparern teuer zu stehen. Zum einen müssen sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, zum anderen behalten die Anbieter einen Teil des eingezahlten Geldes ohnehin, und zwar die Provisionen sowie die Verwaltungs- und Fondskosten.”
Millionen Riester-Verträge werden nicht mehr bespart
Um nicht zusätzlich Geld zu verlieren, empfiehlt Finanztip unzufriedenen Sparern, nicht zu kündigen, sondern ihren Vertrag stattdessen stillzulegen. Von den insgesamt 15,5 Millionen noch bestehenden Riester-Verträgen soll nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch bereits jeder vierte bis fünfte Vertrag ruhen. Das entspricht rund drei bis vier Millionen Verträgen. Nach Finanztip-Berechnungen könnte dieser Anteil allerdings bei bis zu fünf Millionen liegen.
„Mit Blick auf diese Zahlen ist die Riester-Rente nicht einfach nur gescheitert. Sie ist ein Desaster”, sagt man bei Finanztip. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wurde als eine Möglichkeit geschaffen, die entstandene Lücke aus der parallel beschlossenen Rentenkürzung auszugleichen. „Nimmt man die gekündigten und die stillgelegten Verträge zusammen, erfüllen knapp die Hälfte aller abgeschlossenen Verträge diesen Zweck nicht.”
Anbieter erhalten Milliarden-Subventionen
Sicher profitiert haben von der Riester-Idee vor allem die Anbieter: Nach Finanztip-Berechnungen sind bis Ende 2022 knapp 1,8 Milliarden Euro aus der Staatskasse direkt an Versicherungsunternehmen und Fonds-Gesellschaften geflossen. „Die Anbieter durften Kosten und Provisionen sogar auf die staatlichen Zulagen berechnen. So wurde das Modell Riester-Rente zum Goldesel der Versicherer und Fondsgesellschaften“, so der Finanzratgeber. Zu Rentenbeginn hat man übrigens die Option, bis zu 30% seines angesparten Kapitals auf einmal aus dem Vertrag zu holen, ohne Zulagen zu verlieren. Das haben allerdings nur rund 10 Prozent der Riester-Sparer, die 2022 in die Auszahlphase gewechselt sind, getan.
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Thema heute: Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig
So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen.
Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“
Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV.
Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden.
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Thema heute: Airline-Ärger: 170.000 Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld zurück
Viele Urlauber, die im Sommer Ärger mit ihrem Flug hatten, warten immer noch auf ihre Entschädigung. Kommerzielle Fluggastrechte-Portale helfen aber vielen Betroffenen, ihr Geld zurückholen. Wie eine Abfrage des gemeinwohlorientierten Geldratgebers Finanztip unter den 14 größten Fluggasthelfern Deutschlands zeigt, haben mindestens 170.000 Menschen mit Hilfe von Fluggasthelfern im ersten Halbjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.
Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, steht Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – das regelt die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer gibt es zusätzlich zum Ticketpreis eine Ausgleichszahlung, unter Umständen auch Taxi- und Hotelkosten.
Betroffene können sich selbst darum kümmern und ihre Rechte einfordern. „Das geht, indem sie einen Brief an die Airline schreiben und hoffen, dass diese zahlt. Wer sich damit nicht herumärgern will, kann sogenannte Fluggasthelfer beauftragen, die die Fluggastrechte durchsetzen. Diese behalten dann einen Teil der Ausgleichszahlung,“ erklärt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Zwei Monate nach dem Flug können sich Verbraucher auch kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Das ist eine gute Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen.
Für wen sich Fluggasthelfer lohnen
Wer nicht so lange warten will oder keine Zeit und Nerven hat, die Airline selbst anzuschreiben, der kann sich an ein Fluggastrechte-Portal wenden. „Geschäftsreisende sollten ihre Ansprüche immer an einen Rechtsdienstleister geben, denn die können sich nicht an die Schlichtungsstelle für Reise & Verkehr wenden“, erklärt Britta Schön.
Unter den Fluggastportalen gibt es sogenannte Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Sofortentschädiger prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob der Fall Erfolg hat. Erst dann erhalten Kunden ein Angebot. Nehmen sie das an, kauft das Unternehmen die Ausgleichsforderung ab und innerhalb von zwei Bankarbeitstagen ist das Geld auf dem Konto. „Diese Art der Entschädigung ist für alle gut, die das Geld sofort zurück haben möchten“, so Britta Schön. Finanztip empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight. Etwa 30 Prozent der Entschädigung bleiben bei den Unternehmen.
Inkasso-Dienstleister prüfen erst den Fall und versuchen dann, die Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Diese Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst außergerichtlich geltend. Wenn die Unternehmen Erfolg haben, bekommen die Fluggäste die Ausgleichszahlung abzüglich eines Honorars zwischen 24 und 50 Prozent.
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