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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Auto Shanghai 2025: Chinesische Hersteller setzen neue Maßstäbe - Carwow-Umfrage zeigt differenzierte Wahrnehmung in Deutschland
Die Auto Shanghai 2025, eine der weltweit wichtigsten Automobilmessen, die noch bis zum 02. Mai ihre Tore geöffnet hat, gibt einen eindrucksvollen Ausblick auf die Zukunft der Mobilität. Für Carwow, die Online-Plattform für alles rund ums Auto, sind die technologische Innovationskraft und der dominante Auftritt chinesischer Automobilhersteller auch für den europäischen Markt von großer Relevanz.
Vor diesem Hintergrund hat Carwow die Wahrnehmung chinesischer Automobilmarken in Deutschland genauer untersucht. Während Marken wie BYD, Nio und Xpeng zunehmend an Bekanntheit gewinnen, bestehen nach wie vor erhebliche Vorbehalte bei potenziellen Autokäufern.
"Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt" - Eindrücke von der Messe
"Die Geschwindigkeit des Wandels in der Automobilwelt ist hier in Shanghai förmlich greifbar", sagt man bei Carwow. "Schnellladetechnologien, größere Batterien, Fortschritte beim assistierten und autonomen Fahren - Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt. Besonders eindrucksvoll ist die Vielzahl neuer Modelle, von denen viele bereits kurz nach ihrer ursprünglichen Markteinführung überarbeitet werden."
Auch jenseits der Messehallen zeigt sich ein deutliches Bild: "Im Straßenbild dominieren inzwischen lokale Marken wie BYD, Aito, Zeekr, Xpeng und Nio - westliche Marken treten sichtbar in den Hintergrund. Diese Dynamik wird auch Europa verändern." Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Markteintritten: "Chinesische Hersteller planen gezielt in Aftersales-Strukturen, Markenaufbau und Marketing zu investieren, bevor sie in den Verkauf starten. Das ist eine neue Qualität."
Wachsende Bekanntheit, aber auch Zurückhaltung - Ergebnisse der Carwow-Umfrage
Eine aktuelle Carwow-Umfrage aus April 2025 mit über 1.000 Teilnehmern zeigt, dass BYD mit 73 % den höchsten Bekanntheitsgrad unter chinesischen Marken aufweist, gefolgt von Nio mit 43 % und Xpeng mit 35 %. Gleichzeitig gaben jedoch nur 42 % der Befragten an, den Kauf eines Fahrzeugs einer chinesischen Marke in Erwägung zu ziehen - ein klares Signal für eine noch vorhandene Vertrauenslücke. Etablierte deutsche Marken können weiterhin punkten, vor allem in den Bereichen Nachsorge und Service: 42 % der Befragten äußerten Bedenken hinsichtlich des Service- und Werkstattnetzes chinesischer Marken - ein Bereich, in dem etablierte deutsche Hersteller traditionell stark sind.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250429_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Richtig versichert im Campingurlaub
Bund der Versicherten e. V. (BdV): Diese Policen sorgen für einen entspannten Trip mit Wohnmobil, Zelt & Co.
Campingreisen liegen im Trend – ob mit dem ausgebauten Kastenwagen, dem Wohnwagen oder ganz klassisch mit dem Zelt. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für Campingreisende unverzichtbar sind. „Hat man sich vor dem Urlaub einmal mit seinem Versicherungsschutz beschäftigt, kann man entspannter losfahren“, sagt man beim BdV.
„Ein Muss für alle ist die private Haftpflichtversicherung – auch auf Reisen.“ Je nach Ausstattung, Reiseziel und Art des Campings können weitere Policen sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Ob versehentlich ein fremdes Zelt beschädigt oder durch eine Unachtsamkeit ein Brand ausgelöst wird – auf dem Campingplatz kann es schnell zu Schadenfällen kommen. „Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Sie prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls auch vor Gericht“, heißt es. Die Police fungiert damit auch als passiver Rechtsschutz. Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge kann neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Während die Teilkasko unter anderem bei Brand, Diebstahl, Wildunfällen oder Sturm zahlt, deckt die Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden und Vandalismus ab.
Wer mit viel Ausstattung unterwegs ist, sollte auch den Versicherungsschutz für Inventar und Technik prüfen. Eine spezielle Inhalts- oder Campingversicherung sichert – je nach Tarif – nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern auch Markisen, Solaranlagen oder Sportgeräte ab. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen erheblich und sollten genau geprüft und miteinander verglichen werden. In einigen Fällen springt auch die bestehende Hausratversicherung mit ihrer Außenversicherung ein. „Wie umfangreich der Schutz ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine Nachfrage direkt beim eigenen Hausratversicherer ist daher in jedem Fall ratsam“, erklärt man.
Geht es für Camper ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie übernimmt Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt – etwa für ambulante und stationäre Behandlungen oder Rücktransporte. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll. Achten sollte man bei der Auswahl darauf, dass auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen ist.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250425_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Beschwerderekord bei Versicherungen – Finanztip erklärt, wie Verbraucher Ärger vermeiden können
Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die Schlichtungsstelle teilte mit, dass mehr als 21.000 Beschwerden eingereicht wurden, ein Plus von 19,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten Kfz- und Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von vornherein vermeiden können.
Laut Bericht beklagen sich Versicherte zunehmend über eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich, wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so Finanztip. Dabei ist die Vorgabe für die Bearbeitungsdauer klar: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen. Reagiert der Versicherer nicht fristgerecht, können Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten. Mehr als 52 Prozent der Schlichtungsanträge führten im Jahr 2024 zu einem Erfolg für die Verbraucher.
Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Versicherungswechsel
Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau: Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Versicherungswechsel.
„Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, so Finanztip. Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein Angebot einholen.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Saisonkennzeichen nutzen: Clever versichert durch die Motorradsaison - Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, Kfz-Versicherung zu pausieren, um Geld zu sparen
Bevor Motorradfahrer ihre Maschine aus der Winterpause holen, sollten sie sie nicht nur auf technische Mängel prüfen – auch der Versicherungsschutz verdient Aufmerksamkeit. „Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll. Um Geld zu sparen, können Motorradfahrer für ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen nutzen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV)
Biker, die das Motorrad in den Wintermonaten nicht fahren, sollten ein Saisonkennzeichen verwenden. Das spart wiederkehrende Gebühren für das An- und Abmelden bei der Zulassungsstelle und es werden nur Versicherungsprämien und Steuern für den vereinbarten Zeitraum der Saison fällig. Außerhalb der Saison ist das Motorrad über eine Ruheversicherung abgesichert. „Mit der vereinbarten Saison wird festgelegt, in welchem Zeitraum – beispielsweise April bis Oktober – das Motorrad gefahren werden darf. Von November bis März wäre das Motorrad dann über die sogenannte Ruheversicherung beitragsfrei versichert “, heißt es. Das Motorrad darf während der Ruhephase nicht genutzt werden und muss sich auf einem Privatgelände befinden. Ansonsten drohen Bußgelder. Wie hoch der Versicherungsschutz der Ruheversicherung ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung) ab. Der mögliche Zeitraum für ein Saisonkennzeichen liegt zwischen zwei und elf Monaten. Er kann bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle beantragt und geändert werden.
Spartipps für Biker:
Eine Möglichkeit zu sparen ist die Zweitwagenregelung: Wer bereits ein Fahrzeug versichert hat, kann sein Motorrad oft zu einer besseren Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung anmelden. „Das kann die Versicherungsprämie deutlich reduzieren“. Ein weiterer Trick ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) von Auto zu Motorrad. Wer sein Auto in den Wintermonaten nutzt und das Motorrad im Sommer, kann den Schadenfreiheitsrabatt von einem Fahrzeug auf das andere übertragen. Auch ein Sicherheitstraining kann sich finanziell lohnen. Einige Versicherer gewähren für die Teilnahme einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich sollten Motorradfahrer darauf achten, dass das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr angemeldet bleibt. Nur dann wird bei unfallfreier Fahrt der Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Versicherungsjahr weitergestuft, was langfristig zu günstigeren Beiträgen führt.
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Thema heute:
Fit für die neue Saison: Elektroräder aus dem Winterschlaf holen
Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen - Zeit, das E-Fahrrad aus der Garage oder dem Keller zu holen und für die neue Saison fit zu machen. Doch bevor es auf die erste Frühlingsfahrt geht, sollte das Fahrrad einem gründlichen Technikcheck unterzogen werden. Akku, E-Motor und Bremsen benötigen nach der Winterpause besondere Aufmerksamkeit. "Fahrräder mit Akku und Motor sind schwerer und schneller als herkömmliche Fahrräder. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten einwandfrei funktionieren", sagt man beim TÜV-Verband und gibt Tipps, worauf E-Bike-Nutzer jetzt achten sollten.
Den Akku richtig pflegen
Der Akku ist oft das empfindlichste und teuerste Bauteil eines E-Bikes oder Pedelecs. Wer ihn im Winter längere Zeit nicht benutzt hat, sollte zunächst seinen Ladezustand überprüfen. "Lithium-Ionen-Akkus altern schneller, wenn sie über Monate komplett entladen werden oder voll geladen sind", sagt man. Der optimale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent. Wird das Rad längere Zeit nicht genutzt, sollten Verbraucher den entnehmbaren Akku bei Raumtemperatur aufbewahren und den Ladestand im Auge behalten.
Motor und Elektronik: Auf Schäden prüfen
Nach einer längeren Standzeit kann es vorkommen, dass der Motor oder die Elektronik nicht einwandfrei funktionieren. Ein erster Testlauf zeigt, ob das Display reagiert, die Tretunterstützung funktioniert und keine Fehlermeldungen auftreten. Falls das E-Bike oder Pedelec ungewohnt ruckelt oder der Motor ungewöhnliche Geräusche macht, ist eine Überprüfung in der Fachwerkstatt ratsam.
Bremsen und Reifen: Sicherheit hat Vorrang
Die Bremsen gehören zu den am stärksten beanspruchten Komponenten eines E-Bikes. Durch das höhere Gewicht und die höhere Geschwindigkeit verschleißen die Bremsbeläge schneller als bei herkömmlichen Fahrrädern. "Wer unsicher ist, ob die Bremsleistung noch ausreicht, sollte eine Fachwerkstatt aufsuchen. Generell wird empfohlen, das E-Bike einmal im Jahr oder alle 1.000 bis 1.500 Kilometer zur Inspektion zu bringen“.
Auch die Reifen verdienen nach dem Winter Aufmerksamkeit. Der Luftdruck sollte an die Herstellerangaben angepasst werden, da zu weiche Reifen die Reichweite verringern und den Fahrkomfort verschlechtern. Wer kleine Risse, Schnitte, eingefahrene Fremdkörper oder einen stark abgefahrenen Reifen entdeckt, sollte diesen austauschen.
Allgemeine Fahrradpflege und erste Probefahrt
Neben den technischen Komponenten wie Motor und Akku sollten E-Fahrrad-Fahrer auch die mechanischen Bauteile regelmäßig überprüfen, dazu gehören Schrauben, Kette, Scheinwerfer und Rücklicht, die Bremsen, die Schaltung und der Motor.
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Thema heute: Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen?
15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden.
Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist.
Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250404_kvp.mp3
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Thema heute:
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern
Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben.
BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil.
Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen
"Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden.
Welche Darlehensverträge sind betroffen?
Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen.
Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern!
Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte.
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Thema heute: Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser: Realität bleibt hinter Werbeversprechen zurück
Die meisten von uns kennen die vollmundigen Versprechen der Anbieter von Glasfaseranschlüssen. Alleine durch einen Glasfaseranschluss sollen unsere Immobilien gewaltige Wertsteigerungen erfahren. Dabei wurden durch die Telekom und andere Internetanbieter, aber auch den Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen Wertsteigerungen für Immobilien von bis zu acht Prozent nur durch den Glasfaseranschluss mehrmals kommuniziert.
Das Durchschnittseigenheim von 500.000 Euro wäre dann mit einem Schlag bis zu 40.000 Euro mehr wert. Und das bei äußerst geringen Kosten für den Anschluss. Auf Nachfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip können aber weder die Telekom noch Haus & Grund diese Zahlen für Deutschland belegen. Das ist kaum verwunderlich!
Auch die Recherchen von Finanztip förderten lediglich internationale Studien und einige nicht repräsentative Umfragen zutage. „Wer sich für Glasfaser interessiert, sollte sich nicht wegen einer möglichen Wertsteigerung dafür entscheiden“, sagt man bei Finanztip. „Wenn die meisten Immobilen irgendwann angeschlossen sind, kann Glasfaser den Wert einer Immobilie erhalten. Alles andere sind Werbeversprechen, die sich nach unseren Recherchen nicht belegen lassen.“ Auch „ruckelfreies Videostreaming“ oder „verlässlichere Videokonferenzen“ sind für Experten von Finanztip kein Argument für Glasfaser: „Dafür reichen derzeit auch Kabel und DSL aus.“
„Der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kann kaum höher als die Kosten sein“
Experten aus der Immobilienbranche, die Finanztip kontaktierte, bezweifeln ebenfalls einen großen Wertzuwachs durch Glasfaser. „Rein ökonomisch kann der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kaum höher sein als die Kosten für ebendiesen Glasfaser-Anschluss – also wenige Hundert Euro“, sagt man beim Analysehauses Empirica dazu. „Falls eine Schätzung einen größeren Einfluss ergibt, misst sie mit ziemlicher Sicherheit etwas anderes.“ Denkbar ist, dass ältere Häuser oder solche in ländlichen Gebieten durch einen modernen Datenanschluss an Wert zulegen können – etwa, wenn keine aktuellen Alternativen wie Kabel oder VDSL vorhanden sind. Trotzdem kann ein Glasfaser-Anschluss eine gute Idee sein. Denn zukünftig werden die Anforderungen an Internetanschlüsse steigen. Zwar soll auf lange Sicht das DSL-Netz in Deutschland komplett abgeschaltet werden doch wird es voraussichtlich zuerst dort abgeschaltet, wo andere Technologien schon weit verbreitet sind. Der Prozess dauert also noch viele Jahre.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250328_kvp.mp3
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Thema heute:
"Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes
Kurz mit dem Smartphone scannen, und schon gelangt man zu einer Webseite oder Anwendung: QR-Codes sind bequem - doch genau das machen sich auch Kriminelle zunutze. Denn hinter den vermeintlich harmlosen Codes können sich gefälschte Webseiten oder Schadsoftware verbergen, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung.
Cyberkriminelle setzen vermehrt auf sogenannte Quishing-Angriffe, eine Kombination aus "QR-Code" und "Phishing". Dabei haben sie es auf Bankdaten, E-Mail-Konten, Passwörter, Geldzahlungen oder andere vertrauliche Daten abgesehen. Die QR-Codes wirken auf den ersten Blick unverdächtig. Doch wer sie scannt, kann auf einer täuschend echten Fake-Webseite landen oder sich unbemerkt eine Schadstoffsoftware auf sein Smartphone laden. "Häufig sind die gefälschten Seiten kaum von den echten zu unterscheiden", sagt man bei der R+V Versicherung. Deshalb schöpfen viele Betroffene keinen Verdacht - sie geben sensible Daten weiter oder veranlassen Zahlungen.
Wo lauern die Gefahren?
Die manipulierten Codes werden von Kriminellen sowohl digital als auch auf gedruckten Materialien platziert. Dabei nutzen sie verschiedene Methoden. "Die Betrüger verschicken vermeintlich offizielle Briefe oder E-Mails. Darin fordern sie zum Beispiel dazu auf, über den QR-Code Daten zu aktualisieren oder Zahlungen zu tätigen" Auch auf Plakaten, Flyern oder Broschüren locken manipulierte QR-Codes in die Falle: Zum Beispiel, indem sie Zugang zu besonderen Angeboten versprechen. Hinzu kommen falsche QR-Codes an Bushaltestellen, auf Ladesäulen oder Parkautomaten. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Parkgebühr auch online bezahlt werden kann.
Betrügerische QR-Codes erkennen
Um sich vor Quishing zu schützen, helfen ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen. "Am wichtigsten ist es, den QR-Code zu überprüfen. Wurde er zum Beispiel aufgeklebt, wie es bei einem Parkscheinautomaten vorkommen kann? Dann sollte man ihn auf keinen Fall nutzen". Der sichere Weg ist immer die Barzahlung oder eine Park-App, die zuvor aus einer sicheren Quelle heruntergeladen wurde.
Seriöse Absender wie Behörden, Banken oder Händler fordern niemals sensible Daten über E-Mail oder SMS an. Briefe und Nachrichten von Kriminellen sind zudem oft sehr fordernd, allgemein und ohne persönliche Anrede verfasst. "Im Zweifelsfall gilt die Grundregel: Erst den Absender kontaktieren, dann den QR-Code scannen", sagt man bei der R+V. Scanner-Apps zeigen die URL vor dem Öffnen an - und warnen bei Bedarf. Zudem lässt sich das Smartphone so einstellen, dass ein Link vor dem Öffnen erst einmal angezeigt wird.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250325_kvp.mp3
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Thema heute:
Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht
Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen.
„Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll.
Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an
Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.
Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten.
Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand.
„Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“.
Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz
Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.
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