Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 25. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Ich packe meinen Koffer und nehme mit…  Tipps für das Reisegepäck 

     

     

     

    Wenn man mit dem Flugzeug in die Ferien unterwegs ist, zählt jedes zusätzliche Gramm beim Gepäck. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die Gepäckbestimmungen europäischer Airlines unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick, was alles mit auf Reisen darf.

    Gepäck inklusive oder Extra-Gebühr?

    Für Strand- oder Aktiv-Urlaub mit Tauchkurs im Meer fällt das Fluggepäck je nach Dauer und geplanten Aktivitäten unterschiedlich groß aus. Unter Umständen müssen Passagiere für den Reisekoffer extra zahlen oder einen teureren Tarif buchen. Das ist vor allem bei kurzen Strecken üblich. Nur bei Langstreckenflügen ist das sogenannte Aufgabegepäck meist noch im Preis inbegriffen. Beim Handgepäck erlauben einige Airlines die Mitnahme von Handgepäck kostenlos – zum Beispiel ein kleiner Koffer mit maximal 8 Kilogramm Gewicht und den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter. Es gibt aber auch immer mehr Fluggesellschaften, die nur noch eine kleine Tasche für persönliche Gegenstände zulassen. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden.

     

    Handgepäck vs. Aufgabe-Gepäck: Was darf wo hinein?

     

    Flüssigkeiten sind jeweils in maximal 100 Milliliter-Behältern erlaubt, insgesamt aber nur ein Liter. Dazu zählen auch Cremes, Zahnpasta aber auch Lebensmittel wie Marmelade. Die Ausnahme: Babynahrung und wichtige, flüssige Medikamente. 

     

    Verbotene Gegenstände im Flugzeug

    Spitze oder scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, sind an Bord tabu. Darunter fallen Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen auch dazu. Die verstauen Sie im Zweifel besser im aufgegebenen Koffer. Wegen der Brandgefahr dürfen Batterien, Akkus sowie akkubetriebene Geräte nicht im Frachtraum transportiert werden.

     

    Wichtige Medikamente im Handgepäck

     

    Medikamente sollten Sie in ausreichender Menge ins Handgepäck einpacken – mindestens die anderthalb- oder zweifache Menge des benötigten Bedarfs für den Flug.  In fester Form, also als Tabletten oder Pulver, dürfen Sie Medikamente in der Originalverpackung unbegrenzt mitnehmen. Für flüssige Medikamente gelten die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Unter Umständen machen Airlines eine Ausnahme, wenn Sie ein ärztliches Attest vorzeigen. Ein Formular in der entsprechenden Sprache gibt es zum Beispiel beim ADAC kostenlos zum Download. Das ist bei Spritzen nötig. Denn diese sind im Flugzeug normalerweise nicht erlaubt.

    Wichtig: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Unter Umständen können hier strengere Regeln gelten, vor allem bei Medikamenten wie starken Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Reisende benötigen hierfür eine Bescheinigung eines Arztes.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 22. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach einem Jobwechsel weitergeht - Weiterführen, übertragen oder neu abschließen?

     

     

    Trotz der schwachen Konjunktur wechseln viele deutsche Arbeitnehmer den Job - aus eigener Initiative oder wider Willen. Doch eine neue Arbeitsstelle hat Auswirkungen - auch auf die spätere Rente:

    Laut der Deutsche Clearing-Stelle DCS haben über die Hälfte der Beschäftigten (52%) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im Gepäck. Was sollten sie beim Wechsel tun mit bestehenden Verträgen: Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? Pauschale Lösungen gibt es nicht - dafür aber klare Entscheidungsmerkmale.

     

    Variante 1 - Weiterführung der bAV: Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Direktversicherung innerhalb eines Jahres vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag unverändert bestehen bleibt - im Idealfall mit guten Zinsen. Allerdings besteht kein verbrieftes Recht auf eine Weiterführung - regelmäßig wird diese Variante abgelehnt: Da Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen, sorgen sie sich um arbeitsrechtliche Risiken und verwaltungstechnische Komplexität. In diesem Fall können Beschäftigte ihre Direktversicherung zumindest privat fortführen. Weitere Variante: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden - das bereits angesparte Kapital verzinst sich zu den bisherigen Konditionen weiter.    

     

    Variante 2 - Übertragung der bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers: Sofern eine direkte Weiterführung nicht möglich oder gewünscht ist, können Beschäftigte ihre bAV auf einen neuen Vertrag beim nachfolgenden Arbeitgeber übertragen. Der Haken daran: Aufgrund des Neuabschlusses - möglicherweise bei einem anderen Anbieter - können Konditionen ungünstiger ausfallen. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer bislang über Verträge mit hohen Garantiezinsen und guten Rentenfaktoren verfügen. Auch ist der bürokratische Aufwand für beide Seiten bei dieser Option am höchsten.     

     

    Variante 3 - Neuabschluss: Da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben, ist ein Neuabschluss immer möglich - auch, wenn im vorherigen Job keine betriebliche Altersversorgung bestand. Die gängigsten Varianten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Ein Neuabschluss geht in der Regel innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Übrigens: Eine Kündigung und damit verbundene vorzeitige Auszahlung der bAV kommt in der Regel nicht in Betracht - dem hat der Gesetzgeber eine Reihe von Riegeln vorgeschoben.  


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 18. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen   

     

    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen.

    Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen.

     

    1. Arbeitnehmerpauschale

     

    Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen 

    2. Entfernungspauschale

    Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten.

    3. Homeoffice-Pauschale

    Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden.  

    4. Kontoführungspauschale

    Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 15. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Analyse zum Mietwagenmarkt Juni 2025: Juni-Buchungen über Vorjahresniveau - knapp ein Drittel startet bereits im Juli

     

     

    Ob lange im Voraus geplant oder spontan gebucht, der Sommerurlaub steht bei vielen vor der Tür: Das zeigt die aktuelle Buchungsauswertung von Sunny Cars.

    Auch wenn die Juni-Buchungen leicht unter dem Spitzenmonat Mai liegen, verzeichnet der Mietwagenanbieter ein deutliches Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

     

    Trend Buchungen:

    Der Juli zeigt sich als beliebtester Monat für Sommer-Mietwagenreisen. Rund 30 Prozent der Buchungen aus Juni beginnen ihren Autourlaub bereits im Folgemonat, was den Trend zur Last-Minute-Entscheidung bestätigt. Insgesamt liegen die Buchungen im Juni 2025 rund 12 Prozent über dem Vorjahresmonat und leicht unter denen aus Mai, während die Gesamtjahreszahlen das Niveau aus 2024 bereits zu knapp zehn Prozent übersteigen.

    „Der Juli ist als Sommermonat traditionell stark, aber wir beobachten, dass sich die Buchungsentscheidungen zunehmend auf die letzten Wochen vor Reisebeginn verlagern“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir raten stets zu frühzeitigen Buchungen, möchten Urlauberinnen und Urlauber ihr Wunschauto zum Wunschtermin sichern.“

    Einige Mietwagenfans folgten diesem Rat bereits: Rund 14 Prozent aller in 2025 getätigten Buchungen starten in den Herbstmonaten September bis November. Sogar ganze 70 Planungs-Liebhaber sicherten sich schon jetzt den Mietwagen für ihre Reise im Juni und Juli 2026.

     

    Preisentwicklung:

    Der durchschnittliche Buchungswert lag im Juni bei 470 Euro – rund 20 Euro unter dem Vorjahresmonat. Die Preisentwicklung zeigt damit ein stabiles Niveau bei leicht steigender Tendenz für Last-Minute-Buchungen zum Sommer hin. „Das liegt größtenteils an knappen Verfügbarkeiten durch die hohe Nachfrage innerhalb der Sommerferien, sagt man bei Sunny Cars und betont: Wer seinen Urlaub früh bucht, aber mit der Mietwagereservierung abwartet, muss oftmals tiefer in die Tasche greifen“. Dennoch finde man an den beliebten Standorten noch immer einen Urlaubswagen für Kurzentschlossene.

     

    Top-Zielgebiete:

    Die höchste Zahl an neuen Anmietungen verzeichneten im Juni 2025:

    1.       Spanien

    2.       Griechenland

    3.       Italien

    4.       Portugal

    5.       USA

     

    Trend-Zielgebiete:

    Die beliebtesten Reiseziele bleiben auch im Juni bestehen – in gewohnter Reihenfolge. Die Mittelmeerländer dominieren die Sommerferien, Fernreisen führen weiterhin in die USA. Die Top Fünf sind dicht gefolgt von Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Kanada.


     

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  • Wirtschaftsnews vom 11. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:   

     

    Reiseversicherungen: Welche Policen sind wichtig und welche nicht

     

     

    Auch wenn die aktuelle Hitzewelle grade Ihren Scheitelpunkt überschritten haben könnte, lässt sie viele Menschen vom Sommerurlaub träumen. Wenn man dabei nicht gerade in arktischen Gefilden unterwegs ist, kann es da auch heiß oder eventuell sogar noch heißer sein, aber wer bei hohen Temperaturen nicht arbeiten, sondern relaxen kann, der übersteht das im Allgemeinen leichter.

    Bei der Urlaubsplanung sollte aber unbedingt auch an das Thema Versicherungen gedacht werden. „Ein Unfall oder eine Krankheit auf Reisen trüben nicht nur das Urlaubsvergnügen, sie können ohne den passenden Versicherungsschutz auch sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Verbraucherschutzverein erläutert, welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen und welche sie sich sparen können.

    Die wichtigste Versicherung für Urlauber, die es ins Ausland zieht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie kommt für Heilbehandlungen im Ausland und einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Wichtig ist, dass der gewählte Tarif bereits dann den Rücktransport zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt der BdV. Außerdem sollte auch die Behandlung einer Erkrankung mitversichert sein, die bereits vor Reisebeginn bestand, und sich während der Reise verschlechtert. Reisekrankenversicherungen, die über Kreditkarten oder Buchungsportale abgeschlossen wurden, bieten oft nur eingeschränkten Schutz – etwa nur bei Kartenzahlung der Reise, mit Altersgrenzen oder zu niedrigen Versicherungssummen. Eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung ARKV bietet ein deutlich höheres Schutzniveau.

    Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen sind grundsätzlich eher ungeeignet: Sie sichern zum einen keine Risiken ab, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden und zum anderen ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte tatsächlich eine Leistung erwarten können. „Auch von Versicherungspaketen, die mehrere Reisepolicen bündeln, rät man ab – sie wirken umfassend, bieten aber oft lückenhaften Schutz. Für die Reisekrankenversicherung ist ein eigenständiger Vertrag sinnvoll und grundlegende Risiken wie Haftpflicht oder Arbeitskraftverlust sollten generell über solide Einzelpolicen mit weltweitem Schutz abgesichert sein“, sagt der BdV.

    Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub gibt es im BdV-Infoblatt „Reisen“. Auch der aktuelle Ratgeber „Fast jeder Zweite verzichtet auf Auslandsreisekrankenversicherung: Warum das riskant ist“ ist informativ!


     

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  • Wirtschaftsnews vom 08. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Deutsche Währungsgeschichte: Vor 35 Jahren verschwand die DDR-Mark - aber nicht ganz!

     

     

    Es ist ein besonderes Jubiläum der deutschen Währungsgeschichte: Vor 35 Jahren, am 1. Juli 1990, wurde die D-Mark in der DDR eingeführt. Damit leitete die Währungsunion das Ende des DDR-Geldes ein. Doch die ostdeutschen Banknoten erwiesen sich als äußerst widerstandsfähig.

    In einer Untertageanlage bei Halberstadt in Sachsen-Anhalt eingemauert, überlebten sie noch mehr als ein Jahrzehnt. Erst zur Jahresmitte 2002 wurden die letzten Scheine von der KfW aus dem Stollensystem geholt und in einer Müllverbrennungsanlage endgültig entsorgt.


    Nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion im Sommer 1990 war die Staatsbank Berlin zunächst als Nachfolgerin der Zentral- und Notenbank der DDR für die Entsorgung der nicht mehr gültigen Bargeldbestände verantwortlich. Das Münzgeld wurde zur Metallgewinnung eingeschmolzen und an die Industrie verkauft. Rund 3.000 Tonnen ungültige DDR-Banknoten mit einem Nennwert von mehr als 100 Milliarden Ost-Mark hingegen wurden in den unterirdischen Stollen einer Untertageanlage in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) eingelagert, um dort zu verrotten. Die KfW war damals nicht involviert, wurde aber 1994 nach der Fusion mit der Staatsbank Berlin deren Rechtsnachfolgerin und somit Eigentümerin der eingelagerten DDR-Banknoten. Bis zum Jahr 2001 gab es bei den regelmäßigen Kontrollen keine Zweifel an der Sicherheit der Einlagerungssituation. Nach einem Einbruch in den Stollen im Juli 2001 zeigte sich jedoch, dass das DDR-Geld bis zu diesem Zeitpunkt nur teilweise verrottet war.  

    Im März 2002 begann die KfW in Halberstadt mit der Entsorgung der Geldscheine. Dazu wurden die Stollenabschlusswände aufgebrochen und die mit Kies und Sand vermischten Banknoten aus dem insgesamt 300 Meter langen Stollen befördert. Ende Juni 2002 wurden sie in 298 LKW-Ladungen zur Müllverbrennungsanlage BKB Buschhaus transportiert und dort verbrannt. Seither gibt es keinen Anreiz mehr für Menschen, auf illegalem und gefährlichem Wege in die Untertageanlage bei Halberstadt einzudringen. Die KfW verwahrt heute in ihrem Historischen Konzernarchiv noch einen Musterbestand an Münzen und Banknoten.  Dieser einzigartige Bestand gibt einen tiefen Einblick in ein abgeschlossenes Kapitel deutscher Währungsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Scheine aus diesem numismatischen Erbe verleiht die KfW auch immer wieder an verschiedene Museen. 


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 01. Juli 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Koalition bricht zentrales Wahlversprechen: „Strompreise gehören weiter zu den weltweit höchsten“ 

     

     

     

    Auf eines kann man sich offensichtlich zu einhundert Prozent verlassen. Dass die Regierung, egal wer grade am Ruder ist, ein Versprechen nach dem anderen bricht. Es reicht ja völlig aus, dem Wähler mit Wahlversprechen seine Stimme abzujagen, bis zur nächsten Wahl hat er den Beschiss ja sowieso vergessen. Zumindest scheinen unsere Politiker genau das zu denken. Und sie scheinen völlig zu ignorieren, welche Gefahren sie damit heraufbeschwören. Oder es ist ihnen schlicht egal. Hauptsache, vier Jahre üppige Diäten und für Viele opulente Dienstwagen.


    Der aktuelle Wortbruch, über den sich zurecht Viele aufregen, ist der Wortbruch der Koalition bei der versprochenen Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das ist nach Ansicht nicht nur des unabhängigen Geldratgebers Finanztip für Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch nicht mehr erreichbar.

    „Als Sofortmaßnahme sollte dafür die Stromsteuer für alle gesenkt werden, doch diese Entlastung wurde für private Haushalte nun gestrichen. Damit bricht die Koalition ein zentrales Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag und belastet die Menschen weiter mit Strompreisen, die weltweit zu den höchsten gehören“, so Benjamin Weigl, Energie-Experte beim Geldratgeber Finanztip. Also so wie immer. Versprochen, gebrochen! Das scheint die Devise von Regierungen zu sein. Und wir können nur alle vier Jahre etwas dagegen tun.

     

    Im am vergangenen Dienstag vorgestellten Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) werden nur die Industrie und die Land- und Forstwirtschaft bei der Stromsteuer entlastet. Die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß hätte den Strom für Haushalte um 2,32 Cent/kWh (brutto) vergünstigt. Laut Finanztip hätte eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh dadurch jährlich rund 93 Euro eingespart. „Die Stromsteuer wäre die halbe Miete gewesen, um das Ziel von insgesamt 5 Cent günstigerem Strom zu erreichen“, sagt Energie-Experte Weigl.   

    Große Chance beim Strompreis vertan

    Von einer niedrigeren Stromsteuer hätten gleichmäßig alle Verbraucher profitiert, zusätzlich wäre dadurch auch der Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen günstiger geworden. Während diese Vergünstigung nun ausfällt, soll die ebenfalls im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Netzentgelte ab dem Jahreswechsel umgesetzt werden. Ob der Bundesregierung nicht bis dahin auffällt, dass man das Geld doch woanders benötigt, muss man auch erst mal abwarten.  Meine Devise:  Ich erwarte gar nichts, dann werde ich auch nicht enttäuscht!

     

     


     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 24. Juni 2025

     

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Droht neue Abmahnwelle für Webseiten?

     

    Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) droht zum 28.06.2025 eine neue Abmahnwelle.  Sind Webseiteninhalte nicht z.B.  durch gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste und Alternativtexte für Bilder und – Achtung: einfache Sprache - so zugänglich, dass alle sie wahrnehmen können, werden Bußgelder von bis zu 100.000 € fällig.

    Was der Gesetzgeber an dem korrekten Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze“ für leichte Sprache hält, bleibt allerdings sein Geheimnis.  Das sieht auch der aus den Medien bekannte Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst so:

    Franz Obst:   

     

    Es ist halt wie bei Juristen üblich. Juristen sind kaum in der Lage, normales Deutsch zu reden; und dann ist es so, dass zwar Hunderte von Juristen die Gesetze konzipieren, dementsprechend kompliziert sind die auch ausgestaltet, aber der normale Durchschnittsbürger versteht von dem Juristenkauderwelsch kein Wort, und das führt dann dazu, wie jetzt auch hier bei diesem speziellen Gesetz, dessen Name ja schon radebrechend ist, das Betreiber von kleinen Unternehmen, die dieses Gesetz auch betrifft, in der Regel überhaupt keine Chance haben, nur den Hauch von dem zu verstehen, was im Gesetz steht, wenn sie nicht ansatzweise bisschen Jura mitbekommen haben.

    Haben die Inhaber kleiner Unternehmen, für die eigentlich eine Ausnahme gilt, überhaupt Chancen, das zu erkennen?

     

    Franz Obst:

     

    Ob man das für diesen Gesetzestext auch erwarten darf, wage ich wirklich zu bezweifeln. Der juristische Laie wird es kaum verstehen, er hat schon die Überschrift nicht verstanden, schon gar nicht, wenn man sich noch die von der EU eigentliche Gesetzesüberschrift vor Augen führt, und nach der groben Lektüre der Webseite möglicherweise wird er sofort alles vom Netz nehmen, weil er gar nichts mehr versteht. Und da es eben aus meiner Sicht auch der große Fehler des Gesetzgebers, denn wenn der Gesetzgeber es wirklich ernst meinen würde mit der Barrierefreiheit, dann käme sofort an allererster Stelle: >> Dieser Gesetzestext betrifft nur Unternehmen, die größer sind als 2 Million € Jahresumsatz und mehr als zehn Beschäftigte haben.<<

    Mit der „Scharfschaltung“ des Gesetzes am 28. Juni 2025 dürfte dennoch eine Flut von Abmahnungen auch und besonders bei diesen Kleinstunternehmen eintrudeln, die diese in Unkenntnis der Rechtslage möglicherweise auch bezahlen werden. Sie sollten daher auf ihrer Webseite den Hinweis platzieren, dass sie eben nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 20. Juni 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute: 

     

    Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich

     

     

     

    Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren.

    Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen.

    Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.  Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen.

    Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen.  Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.

     

    Tipp der ADAC Juristen:

    Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt.

    Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 17. Juni 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:    Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft!  Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst

     

     

    Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann:

    Franz Obst:

    Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf!

    Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn:

    Franz Obst:

    .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will!

    Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun?

    Franz Obst:

    Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal.

    Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig.

    Franz Obst:

    Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! 

     Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt.  Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen!

     

     

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