Ein Standpunkt von Lukas Müller.
Überraschung bei einem Vorstellungsgespräch in einem „smart Büro“
„Wie geht es Ihnen eigentlich? Sie fühlen sich seit längerem nicht mehr so, wie Sie es von früher kannten? … Sie sind eigentlich immer angespannt, ruhelos, gleichzeitig immer erschöpft, antriebsarm? Sie schlafen nicht mehr so tief und erholsam, haben an vielem die Freude verloren? ….Sie haben ständig Kopfschmerzen? Eventuell fühlen Sie sich schon völlig ausgebrannt…?“
So beginnt der Flyer eines Vereins für Elektrosensible, den ich beim Vorstellungsgespräch auf den Tisch lege. Ich hatte gerade ein sehr gutes Gespräch für eine neue Stelle. Seit Monaten bin ich ohne Festanstellung. Ich hatte bei meiner letzten Stelle die Kündigung erhalten, nachdem auch dieses Unternehmen, wie bald alle, mit WLAN „ausgeleuchtet“ worden war. Man wollte schließlich „modern“ sein. Selbst ein ärztliches Attest hilft in Deutschland nicht, einen Arbeitsplatz mit weniger Funkbelastung zu erhalten. Wie in vielen mir bekannten Fällen endet die Funkbelastung am Arbeitsplatz für Sensible in der Arbeitslosigkeit. Und das, wo doch Fachpersonal gesucht wird!?
Nun habe ich also endlich Aussicht auf eine neue Stelle, von der Qualifikation passt es perfekt. Aber dann die Frage nach WLAN und die Antwort: „Sehen Sie hier Kabel“? Das ganze Haus wurde und wird „smart“ umgestaltet. Ich weise auf die Schäden durch Funk hin und lege Flyer zur Information auf den Tisch.
Interessiert greifen beide Gesprächspartner danach. Der Fachverantwortliche sagt: „Ich halte viel aus, aber DAS haut mich nun um. Selbst die Arbeitssicherheit hat uns nicht aufgeklärt“. Als ich mit der Personalleiterin im Fahrstuhl zum Ausgang fahre, fallen mir ihre flache Atmung und ihr blasses Gesicht auf. Sie war sichtlich schockiert, zu erfahren, wie schädlich Funk ist und dass es wirklich Menschen gibt, die wegen Funkbelastung am Arbeitsplatz trotz hervorragender Qualifikation arbeitslos bleiben müssen.
Abschaffung der Elektrosensibilität durch die WHO
Dass die Funkbelastung schädlich ist und es Menschen gibt, die auf Funk so sensibel reagieren, dass sie nicht in funkbelasteten Räumen arbeiten können, glauben viele nicht. Dabei war beides zu DDR-Zeiten noch bekannt. Die Verbraucherorganisation diagnose.funk schreibt: „NVA-Untersuchung von 1967 an Funkern. Elektrosensibilität war Stand des Wissens. Eine Untersuchung der NVA (Nationale Volksarmee der ehem. DDR) an Funkern zeigt, welche Auswirkungen die Strahlung auf den Organismus hat. Die Funker wurden elektrohypersensibel (1).
Ende Oktober 2004 fand in Prag der “WHO workshop on Electrical Hypersensitivity” statt. Im “Working group meeting” Report steht:
Die Patienten haben echte Symptome, von denen einige auf EMF (Elektromagnetische Felder) zurückzuführen sind, es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Beweise für einen kausalen Zusammenhang, daher gibt es keinen Grund, IEI als diagnostische Klassifizierung für den Behindertenstatus zu verwenden(2). (IEI steht für Idiopathische Umweltunverträglichkeit, durch elektromagnetische Felder verursachte Symptome).
Damit wurde die Elektrosensibilität sozusagen abgeschafft, man empfahl sogar, elektrosensible Menschen psychisch zu behandeln. Daraus resultiert bis heute die Meinung, diese Menschen seien Spinner.
Das „ICNIRP-Kartell“ verhindert schützende Grenzwerte
Obwohl schon vor mehr als 30 Jahren viele Ärzte-Appelle das „Mikrowellensyndrom“ schilderten, wurden diese, genauso wie viele internationale Umweltärzte, die 2015 in Brüssel vor den weitreichenden Folgen von Funkbelastung warnten, nicht ernst genommen. Man hatte unsere Luft versteigert.
Um sicher zu stellen, dass der Mobilfunk-Ausbau nicht behindert wird, wurde 1989 das „Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz“ erlassen, in dem in §3 beschrieben ist, dass die Fachaufsicht das „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,