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In der neuesten Folge unserer unregelmäßigen Reihe zu den Assekurata-Ratings, widmen wir uns heute dem Bewertungsverfahren für Schaden-/Unfallversicherer.
Als Gesprächspartner und Experten hierzu hat sich Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will Alexander Kraus eingeladen, der bei der Assekurata Rating-Agentur als Senior-Analyst und Fachkoordinator Krankenversicherung die Durchführung von Unternehmens- und Bonitätsratings sowie die inhaltliche Weiterentwicklung und Durchführung von Marktstudien im Bereich der Krankenversicherung verantwortlich betreut.
Wie informieren Finanzvertriebe Kunden zum Thema Nachhaltigkeit?
Seit dem 10. März 2021 gelten auch für Finanzberater/Versicherungsvermittler gemäß der EU-Transparenzverordnung (TVO) erweiterte Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit. Diese Berufsgruppen müssen nun auf ihren eigenen Websites über verschiedene Aspekte des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken informieren. Des Weiteren sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, einschließlich einzelner Finanzvertriebe, sowie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, dazu verpflichtet, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis zum Jahr 2026 schrittweise auf weitere Unternehmen ausgeweitet, sodass zukünftig mehr Unternehmen unter diese Berichtspflicht fallen werden.
In Gesprächen mit Marktteilnehmern gewinnen wir vermehrt den Eindruck, dass sich die Branche unisono mit dem Thema beschäftigt. Gleichzeitig sind viele betroffene Unternehmen noch unsicher darüber, wie sie ihre Nachhaltigkeitskommunikation konkret und glaubhaft ausgestalten sollen, ohne in den Verdacht zu geraten, Greenwashing zu betreiben. Um den aktuellen Stand der Dinge zu ermitteln, hat Assekurata Solutions kürzlich eine Untersuchung durchgeführt. Welche Erkenntnisse diese Analyse geliefert hat, stellt Projektleiterin und Senior-Analystin Hannah Sütterle im Gespräch mit Markus Kruse in der neuesten Ausgabe des Assekurata-Podcasts heraus.
Wie funktioniert das Assekurata-Rating für Schaden-/Unfallversicherer
Als wir 1996 mit unseren kundenorientierten Unternehmensratings an den Markt gingen, waren die Versicherer erst vor kurzem in den Wettbewerb entlassen worden. Die Deregulierung 1994 hatte ein neues Versicherungszeitalter in Deutschland eingeläutet, im Zuge dessen sich die Angebots- und Vetriebsvielfalt des Marktes bis heute deutlich erhöht hat. Gerade Vermittler und Verbraucher suchten damals nach Transparenz, Orientierung und Sicherheit im zunehmenden Anbieter- und Tarifdickicht. Ausgehend von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherungsunternehmens und somit auch seiner Finanzstärke, haben wir mit dem Unternehmensrating einen Ratingansatz entwickelt, welcher speziell auf die Interessen von Verbrauchern und Vermittlern fokussiert. Als erste Sparte widmeten wir uns seinerzeit der Schaden-/Unfallversicherung.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die erste Folge der Podcasts, in welchem wir unsere Rating-Verfahren vorstellen wollen, auch dem Assekurata-Unternehmensrating für Schaden-/Unfallversicherer zu widmen.
Als Gesprächspartner und Experten hierzu hat sich Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will Dennis Wittkamp eingeladen, der bei der Assekurata Rating-Agentur als Senior-Analyst und Fachkoordinator Schaden-/Unfallversicherung die Durchführung von Unternehmens- und Bonitätsratings sowie die inhaltliche Weiterentwicklung und Durchführung von Marktstudien im Bereich der Schaden-/Unfallversicherung verantwortlich betreut.
Nachhaltige Produkte stehen derzeit hoch im Kurs. Und das ist nicht nur bei Konsumartikeln oder Nahrungsmitteln der Fall. Seit dem 2. August 2022 müssen Versicherungsvermittler gemäß der Insurance Distribution Directive – kurz IDD - bei der Beratung ihrer Kunden deren Nachhaltigkeitspräferenzen ermitteln und bei der Produktempfehlung berücksichtigen. Damit wurde das Thema Nachhaltigkeit nun auch regulatorisch in der Versicherungsberatung etabliert und wird voraussichtlich eine stärkere Rolle bei der Produkt- und Anbieterauswahl spielen.
In dieser Ausgabe des Assekurata-Podcast widmet sich Markus Kruse den wechselseitigen Perspektiven von Vertrieb, Produktgeber und Kunde auf das Thema Nachhaltigkeit. Genauer den folgenden drei zentrale Fragen:
· Wie schauen Berater auf die Produkt- und Unternehmensqualität der Versicherungsgesellschaften im Kontext der Nachhaltigkeit?
· Wie schauen Produktgeber, also beispielsweise Versicherungsgesellschaften, in dem Zusammenhang auf Ihre Vertriebspartner
· Und zu guter Letzt, wie schauen Kundinnen und Kunden eigentlich auf die gesamte Wertschöpfungskette?
Als Gesprächspartner hierzu hat er Miriam Michelsen, Bereichsleiterin Produktmanagement für Vorsorge/bAV und die Krankenversicherung vom Finanzberater MLP, sowie den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Barmenia, Herrn Stephan Bongwald, eingeladen.
Mit der letztmaligen Höchstrechnungszinssenkung zum Jahresbeginn 2022 wurde der Schritt der klassischen Lebensversicherung in Richtung Auslaufmodell weiter beschleunigt. Auf der anderen Seite begünstigt diese Entwicklung das Angebot von fondsgebundenen Produkten am Markt Bereits vor der Absenkung wiesen solche Produkte, inklusive Mischformen mit Garantien, im Neugeschäft einen Anteil von 50 % auf. Aufgrund des weiterhin hohen Sicherheitsbedürfnisses der deutschen Sparer erscheinen insbesondere Fondspolicen mit Garantien eine passende Alternative. Aus diesem Grund haben wir im Rahmen unserer Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien in diesem Jahr zum ersten Mal auch Fondspolicen mit Garantien analysiert. Zu diesem Produktsegment haben 20 Lebensversicherer mit einem Marktanteil von rund 47 % Auskunft gegeben.
In der neuesten Ausgabe unseres Podcast spricht Assekurata-Geschäftsführer Markus Kruse mit Assekurata-Analyst David Dyschelmann über die wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung.
Nachhaltigkeitsziele nehmen immer mehr Platz in der Beratung ein. Mit den durch die Delegierten Verordnung 2021/1257 der Kommission eingeführten Änderungen an der Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden in der Beratung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Ihre Produktempfehlungen müssen folglich zum Nachhaltigkeitsprofil der Kunden passen. Dies soll sicherstellen, dass Versicherer in ihrer Produkt- und Anlagestrategie verstärkt nachhaltige Kriterien berücksichtigen, um entsprechende Verträge anbieten zu können. Darüber hinaus sollen Kundinnen und Kunden für ökologische und soziale Belange beim Thema Altersvorsorge und Geldanlage sensibilisiert werden, dem Thema quasi nicht mehr aus dem Weg gehen können.
Nachhaltigkeit hat damit - soweit Kunden dies jedenfalls wünschen - unmittelbar einen Platz in der Beratung erhalten. Präferenzabfrage, Produktauswahl und Produktbetreuung sind hier wichtige Stichworte. In der neuesten Folge unseres Podcasts beleuchtet Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will, welche Folgen das Thema in der praktischen Umsetzung hat. Als Gesprächspartner hat er sich hierzu Dietrich Ernst, Kommunikationsberater und Mitglied des Assekurata-Rating-Komitees zum Nachhaltigkeitsrating, sowie Frank Rottenbacher, Vorstand beim AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., eingeladen.
In gewohnter Tradition haben wir auch in diesem Jahr haben wir die Marktstudie in der Lebensversicherung durchgeführt, diesmal bereits in der 21. Auflage. Dabei untersuchen wir, wie hoch die Überschussbeteiligung in Lebens- und Rentenversicherungsprodukten ausfällt und welche Rolle Garantien dabei spielen.
Nach Jahren des herausfordernden Niedrigzinsumfeldes ist das Zinsniveau im Jahr 2022 deutlich angestiegen. Nicht zuletzt infolge des Ukraine-Kriegs stieg die Inflation auf historische Höchstwerte, sodass sich die Europäische Notenbank gezwungen sah, ihre lockere Geldpolitik aufzugeben und den Leitzins im Juli erstmals seit elf Jahren wieder zu erhöhen.
Infolge dessen ist der Zuführungsbedarf zur Zinszusatzreserve (ZZR) nunmehr deutlich gesunken. Hatte die Branche dem Reservetopf 2021 noch zehn Milliarden Euro zuführen müssen, kam es 2022 branchenweit sogar erstmals zu Rückflüssen.
Dadurch hat sich der Spielraum für Überschussbeteiligungen im Vergleich zu den Vorjahren erweitert.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Einmalbeitragspolicen, wie fällt die Überschussbeteiligung in der Klassik aus, und wie schnitten Indexpolicen in dem turbulenten Börsenjahr 2022 ab? Unter anderem diesen Fragen widmen sich Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will und Bereichsleiter Lars Heermann in der neuesten Folge unseres Podcasts.
Was sind Ratings?
Bis Mitte der Neunziger Jahre spielten Ratings in der deutschen Versicherungsbranche eine eher unscheinbare Rolle. Durch die starke Regulierung und Beaufsichtigung galten Versicherungsunternehmen als krisenfest und die Produkte unterschieden sich nur geringfügig. Dies änderte sich erst 1994 mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes: Die materielle Staatsaufsicht wurde zugunsten der Finanzaufsicht reduziert und damit die bisher verordnete Einheitlichkeit der Versicherungsprodukte aufgehoben, so dass Versicherungen immer differenzierter wurden. Daraus resultierte wiederum ein starker Bedarf an detaillierten Informationen über die Ausgestaltung und Qualität von Versicherungsprodukten und deren Anbietern, also auch ein Wunsch nach Vergleichen und Beurteilungen durch objektive, unabhängige Personen oder Institutionen. Weitere Ereignisse, wie beispielsweise die Kapitalmarktkrise 2001-2002 und die Veränderung der Sozialversicherungssysteme, haben das Thema „Ratings in der Versicherungswirtschaft“ in den Folgejahren stark nach vorne getrieben. Mittlerweile prüfen zahlreiche Agenturen, wie auch Assekurata, die deutschen Versicherer und ihre Produkte auf Herz und Nieren.
Doch was ist ein Rating, welche Arten von Ratings gibt es und noch wichtiger: wer überwacht eigentlich Rating-Agenturen?
Diesen Fragen widmet sich Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will in der neuesten Ausgabe unseres Podcasts.
Als Gast und Experten hierzu hat er sich Assekurata-Bereichsleiter Abdulkadir Cebi eingeladen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Formen der Risikovorsorge. Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis und der Fairness in der Leistungsregulierung ist ein dauerhaft stabiler Beitrag für die Kunden besonders wichtig. Versicherte sollten auf die langfristige Preisstabilität ihres Berufsunfähigkeitsschutzes vertrauen können, was allerdings keine Selbstverständlichkeit ist. Denn in der Praxis kommen verschiedene Ursachen in Betracht, warum ein Lebensversicherer seinen Kunden für bereits laufende Verträge höhere BU-Beiträge in Rechnung stellt.
So kann ein Tarif im Zuge des intensiven Preiswettbewerbs am Markt mit zu geringen Sicherheitspuffern kalkuliert oder der Bestand insgesamt nicht tragfähig sein. Außerdem darf ein Versicherer BU-Risikogewinne verwenden, um eine Ertragsschwäche an anderer Stelle auszugleichen, was ebenfalls höhere BU-Beiträge nach sich ziehen kann.
Vor zwei Jahren hatten Assekurata und ifa erstmalig die fünf BU-Tarife der Alte Leipziger analysiert und als beitragsstabil eingeordnet. Die entsprechenden Zertifizierungen wurden nun Anfang Februar 2023 im Rahmen einer umfassenden Folgeprüfung bestätigt. Grund genug für Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner will, mal über die BU im Allgemeinen und die Bewertungsmethode im Speziellen zu sprechen sowie das Ergebnis der Alte Leipziger genauer zu durchleuchten. Als Gesprächspartner hierzu hat er sich Dr. Sandra Blome, Director & Partner beim ifa (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften) in Ulm, Jens Oliver Martin, Leiter Zentralbereich Produktmanagement Leben bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. sowie Assekurata-Bereichsleiter und Lebensversicherungsexperte Lars Heermann eingeladen.
EKG-Check 2022 in der Lebensversicherung
Ende 2022 veröffentlichten wir zum siebten Mal unseren EKG-Check in der Lebensversicherung. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Lebensversicherer insgesamt von der eingeleiteten Zinswende profitieren. So konnten einige Unternehmen bereits 2022 Mittel aus der Zinszusatzreserve (ZZR) entnehmen. Beim Kapitalanlageertrag profitieren die Lebensversicherer allerdings nur bedingt von den steigenden Zinsen, da die Zinsanlagen in ihren Büchern zunächst deutlich an Wert verlieren. Während die zur Finanzierung der ZZR benötigten Bewertungsreserven Ende 2021 aufgrund des Niedrigzinsumfelds noch ein Niveau von rund 150 Mrd. € aufwiesen, dürfte die Branche aufgrund des Zinsanstiegs Ende 2022 im Saldo stille Lasten von circa 50 Mrd. € aufgewiesen haben.
Was passiert nun mit diesen stillen Lasten und Inwiefern können die Rückflüsse aus der Zinszusatzreserve hier helfen? Unter anderem über diese Themen spricht Markus Kruse in der neuen Folge des Assekurata-Podcasts mit David Dyschelmann, Analyst bei Assekurata und Mitautor der EKG-Studie.
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