Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 23.11.2022, Az.: II R 37/19, zwischen Erbschaft und Vermächtnis unterschieden. Ein Vermögensanfall durch Vermächtnis ist danach erbschaftsteuerfrei geblieben, obwohl die steuerlichen Freibeträge nicht ausreichten. Dass es sich hier nicht um den Regelfall handelt, kann man sich denken. Doch für manch einen durften die Erkenntnisse aus diesem folgerichtigen Urteil durchaus gestalterische Spielräume eröffnen. Zu beachten ist allerdings, dass dies nur dann interessant sein kann, wenn nicht ohnehin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben ist.