case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften
Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen.
Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge.
Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung.
Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2
StS/2025/2StR
224-25.pdf?_blob=publicationFile&v=1
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