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Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger
1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation.
Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht.
Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat.
Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html
Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19:
Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“:
https://www.rosinus-on-air.com
By Dr. Christian Rosinus5
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Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger
1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation.
Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht.
Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat.
Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html
Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19:
Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“:
https://www.rosinus-on-air.com

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