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KI und Datenschutz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat schon mehrfach auf die besonderen Risiken durch den KI-Einsatz hingewiesen, zum Beispiel in der Hambacher Erklärung und dem zugehörigen Positionspapier.
Dort sagen die Aufsichtsbehörden beispielsweise:
Diese Fragen haben wir Prof. Kelber gestellt:
(Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) kritisiert. Wir
KI, die Sie geprüft haben oder prüfen?
sich KI wie eine Blackbox nicht so ohne weiteres prüfen lässt. Welche
Eingriffsintensität zusätzlich und sollte nur unter besonderen
den Einzelheiten des Risikobewertungssystems". Wie kann bei KI für mehr
Datenschutzaufsichtsbehörden und auch für die betrieblichen /
selbstlernender Systeme Stellungnahmen abgeben sollen?
einen geplanten KI-Einsatz zu bewerten?
By Redaktion "Datenschutz PRAXIS"KI und Datenschutz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat schon mehrfach auf die besonderen Risiken durch den KI-Einsatz hingewiesen, zum Beispiel in der Hambacher Erklärung und dem zugehörigen Positionspapier.
Dort sagen die Aufsichtsbehörden beispielsweise:
Diese Fragen haben wir Prof. Kelber gestellt:
(Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) kritisiert. Wir
KI, die Sie geprüft haben oder prüfen?
sich KI wie eine Blackbox nicht so ohne weiteres prüfen lässt. Welche
Eingriffsintensität zusätzlich und sollte nur unter besonderen
den Einzelheiten des Risikobewertungssystems". Wie kann bei KI für mehr
Datenschutzaufsichtsbehörden und auch für die betrieblichen /
selbstlernender Systeme Stellungnahmen abgeben sollen?
einen geplanten KI-Einsatz zu bewerten?

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