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Um den Unterschied zwischen Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung geht es in der einhundertsiebenundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
In dieser Episode werden die drei Begriffe zunächst oberflächlich erläutert und abgegrenzt. Über jedes einzelne Thema kann man aber noch im Detail sprechen und Prüflinge müssen sich auch intensiv damit auseinandersetzen.
Die Begriffe klingen zwar sehr ähnlich, sind aber klar voneinander abzugrenzen und insb. in Prüfungen sauber auseinanderzuhalten. In der Novellierung der IT-Berufe im Jahr 2018 wurden die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit explizit in den Ausbildungsrahmenplan mit aufgenommen. Und auch in der Neuordnung 2020 gehören sie zum festen Bestandteil der Berufsausbildung in den IT-Berufen.
Das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aus dem Grundgesetz abgeleitet. Dort heißt es:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Grundgesetz, Artikel 2, Satz 1)
Warum ist das wichtig? Menschen sollen in ihrer persönlichen Freiheit nicht eingeschränkt werden. Sie würden sich aber ggfs. anders verhalten, wenn anderen Menschen (zu) persönliche Daten über sie bekannt wären, wie z.B. Krankheiten oder sexuelle Vorlieben. Außerdem würden viele Menschen sich einschränken, wenn sie befürchten müssten, dass ihr Verhalten protokolliert würde.
Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Die EU formuliert es noch deutlicher:
Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (Grundrechtecharta der EU, Artikel 8, Satz 1)
Seit 2018 gilt die DSGVO, die europaweit strenge Richtlinien zum Datenschutz und auch empfindliche Strafen bei Verstößen definiert.
Bei der Datensicherheit geht es in erster Linie darum, technische Mängel und unerlaubten Zugriff Dritter auf die Daten zu verhindern. Hierzu gibt es eine Reihe technischer Maßnahmen wie z.B. Berechtigungskonzepte, Verschlüsselung und elektronische Signaturen, aber auch organisatorische, wie z.B. Gebäudesicherung oder Zutrittskontrollen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt das sogenannte IT-Grundschutz-Kompendium heraus, das in Deutschland quasi die „Bibel“ der Datensicherheit bzw. Informationssicherheit darstellt. Viele Unternehmen halten sich an die dortigen Vorgaben z.B. zur Komplexität von Passwörtern oder zu verwendenden Verschlüsselungs- oder Hashalgorithmen.
Abgrenzung zum Datenschutz: Datensicherheit umfasst mehr Daten (nicht nur personenbezogene). Datenschutz umfasst mehr Maßnahmen (nicht nur technische).
Datensicherung ist quasi das deutsche Wort für Backup und behandelt das Sichern und Wiederherstellen von Daten auf Sicherungsmedien wie Magnetbändern, externen Festplatten oder der Cloud. Es geht hierbei um den Schutz vor Datenverlust. Die Datensicherung ist daher ein Teil der Datensicherheit, der sich um das Schutzziel Verfügbarkeit kümmert.
Diese beiden „klassischen“ Romane passen gut zum Oberthema Datenschutz.
By Stefan Macke5
11 ratings
Um den Unterschied zwischen Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung geht es in der einhundertsiebenundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
In dieser Episode werden die drei Begriffe zunächst oberflächlich erläutert und abgegrenzt. Über jedes einzelne Thema kann man aber noch im Detail sprechen und Prüflinge müssen sich auch intensiv damit auseinandersetzen.
Die Begriffe klingen zwar sehr ähnlich, sind aber klar voneinander abzugrenzen und insb. in Prüfungen sauber auseinanderzuhalten. In der Novellierung der IT-Berufe im Jahr 2018 wurden die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit explizit in den Ausbildungsrahmenplan mit aufgenommen. Und auch in der Neuordnung 2020 gehören sie zum festen Bestandteil der Berufsausbildung in den IT-Berufen.
Das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aus dem Grundgesetz abgeleitet. Dort heißt es:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Grundgesetz, Artikel 2, Satz 1)
Warum ist das wichtig? Menschen sollen in ihrer persönlichen Freiheit nicht eingeschränkt werden. Sie würden sich aber ggfs. anders verhalten, wenn anderen Menschen (zu) persönliche Daten über sie bekannt wären, wie z.B. Krankheiten oder sexuelle Vorlieben. Außerdem würden viele Menschen sich einschränken, wenn sie befürchten müssten, dass ihr Verhalten protokolliert würde.
Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Die EU formuliert es noch deutlicher:
Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (Grundrechtecharta der EU, Artikel 8, Satz 1)
Seit 2018 gilt die DSGVO, die europaweit strenge Richtlinien zum Datenschutz und auch empfindliche Strafen bei Verstößen definiert.
Bei der Datensicherheit geht es in erster Linie darum, technische Mängel und unerlaubten Zugriff Dritter auf die Daten zu verhindern. Hierzu gibt es eine Reihe technischer Maßnahmen wie z.B. Berechtigungskonzepte, Verschlüsselung und elektronische Signaturen, aber auch organisatorische, wie z.B. Gebäudesicherung oder Zutrittskontrollen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt das sogenannte IT-Grundschutz-Kompendium heraus, das in Deutschland quasi die „Bibel“ der Datensicherheit bzw. Informationssicherheit darstellt. Viele Unternehmen halten sich an die dortigen Vorgaben z.B. zur Komplexität von Passwörtern oder zu verwendenden Verschlüsselungs- oder Hashalgorithmen.
Abgrenzung zum Datenschutz: Datensicherheit umfasst mehr Daten (nicht nur personenbezogene). Datenschutz umfasst mehr Maßnahmen (nicht nur technische).
Datensicherung ist quasi das deutsche Wort für Backup und behandelt das Sichern und Wiederherstellen von Daten auf Sicherungsmedien wie Magnetbändern, externen Festplatten oder der Cloud. Es geht hierbei um den Schutz vor Datenverlust. Die Datensicherung ist daher ein Teil der Datensicherheit, der sich um das Schutzziel Verfügbarkeit kümmert.
Diese beiden „klassischen“ Romane passen gut zum Oberthema Datenschutz.

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