DER DHW-PODCAST

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By Christian DeákEducationHow To
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DER DHW-PODCAST episodes

  • Rückfragen auf null: So nutzen wir KI in der Buchhaltung

    Sei ehrlich: Wie oft hast du dieses Jahr schon Belege zusammengesucht? Und wie oft kam danach trotzdem die Liste mit „fehlt noch“? Das ist kein Naturgesetz. Das ist ein Prozessproblem. Und das haben wir gelöst.

    Worum es geht

    Wir sehen es in der Kanzlei jeden Monat. Händler verlieren Stunden mit Belegsuche, wir verlieren Stunden mit Rückfragen. Das bringt keinem was. Kein Euro Umsatz, keine gesparte Steuer. Nur Aufwand auf beiden Seiten. Deshalb haben wir unsere Belegprozesse komplett umgebaut.

    Das Wichtigste aus der Folge

    Rechnungen aus Portalen werden automatisch abgerufen. Du musst dich nirgends mehr einloggen

    Rechnungen, die per E-Mail kommen, werden automatisch weitergeleitet
    Alles andere schickst du per WhatsApp, einfach vom Handy
    Jede Rechnung wird sofort geprüft: Stimmt sie formal? Fehlt die Adresse oder die USt-ID? Brauchen wir einen Eigenbeleg? Passt der Beleg zur Bankbuchung?
    Ergebnis: Rückfragen zu Belegen gehen auf nahezu null
    Live-OPOS-Übersicht: Du siehst rund um die Uhr, welche Rechnungen du noch überweisen musst
    Mit Tabula schreibst du deine Rechnungen und automatisierst dein Mahnwesen
    Amex lässt sich nicht direkt anbinden. Wir behandeln sie trotzdem fast wie eine Bank. Das gab es so bisher nicht
    Ausblick: Bald chattest du einfach mit deiner Buchhaltung
    Unsere Sicht
    Belegen hinterherrennen ist keine Steuerberatung. Punkt. Wir stecken unsere Zeit lieber in die Themen, bei denen es um richtig Geld geht: OSS, Auslandslager, Betriebsprüfung. Nicht in die Frage, wo die Rechnung vom Verpackungslieferanten aus dem März ist. Wenn du von deinem Steuerberater heute noch Listen mit fehlenden Belegen bekommst, dann stimmt da der Prozess nicht. Das hört nicht jeder gern. Ist aber so.

    Zusammenfassung

    Belege kommen automatisch rein, werden sofort geprüft, offene Rechnungen siehst du live, Rückfragen gibt es kaum noch. Weniger Aufwand für dich, weniger Aufwand für uns. Und mehr Zeit für das, was dein Business wirklich weiterbringt.

    Call to Action

    Du willst sehen, wie das bei dir laufen würde? Buch dir ein kostenloses Erstgespräch über www.dhw-stb.de. Wir schauen gemeinsam, ob es passt. Und wenn dir die Folge was gebracht hat: Podcast abonnieren und an andere Händler weiterschicken.

    Kapitelmarken:

    00:00:00 Einleitung
    00:01:05 Der digitale Buchhaltungsablauf
    00:02:44 Belege per WhatsApp senden
    00:04:01 Belege sammeln und validieren
    00:04:44 KI prüft Rechnungen
    00:06:04 Liveübersicht statt Rückfragen
    00:08:16 Rechnungen und Mahnwesen
    00:09:35 Fazit und Ausblick

    Hier findet man uns

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    11 min
  • Unterschied Händler und E‑Commerce in der Buchhaltung

    Du bist Händler. Also ist Buchhaltung gleich Buchhaltung, oder? Nein. Und der Unterschied fängt an einer Stelle an, die die meisten komplett unterschätzen: Im E-Commerce kommt zuerst das Geld und dann die Rechnung. Genau andersherum als in jedem Standardsystem, das auf Rechnungsnummern aufgebaut ist.

    In dieser Folge zeige ich dir, warum das kein Detail ist, sondern der Grund, warum so viele E-Commerce-Buchhaltungen auseinanderfallen. Warum CSV-Exporte nie vollständig sind. Warum "wir haben doch eine DATEV-Schnittstelle" noch gar nichts bedeutet. Warum du dir das Recht auf KI erst verdienen musst, bevor sie dir irgendetwas abnimmt. Und warum Skalierung dein Geschäft groß macht und deine Fehler gleich mit.

    Dazu, wie wir das bei der DHW angehen: sechs Monate Onboarding, jeden Monat Kontrolle, gemeinsam mit dem Toolanbieter, den wir mit dir zusammen aussuchen. Plus die Sachen, die im Alltag wirklich Zeit sparen, Belege per WhatsApp, Mail oder Schnittstelle und live sehen, was noch offen ist.

    Hör rein, wenn du wissen willst, woran du erkennst, ob deine Buchhaltung wirklich sitzt.

    Kapitelmarken:

    00:00:00 Einleitung

    00:01:14 KI richtig einsetzen
    00:02:10 Saubere Prozesse skalieren
    00:03:38 E-Commerce Onboarding
    00:06:18 Erstgespräch und Beratung

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    8 min
  • An Onlinehändler mit eigener Immobilie: Diese Steuerbombe zündet beim Hausverkauf

    Du hast ein Arbeitszimmer abgesetzt. Jahrelang. Sauber, korrekt, vom Finanzamt anerkannt. Und dann verkaufst du dein Haus und stellst fest, dass genau dieser Abzug dich jetzt richtig Geld kostet.

    Das ist kein Einzelfall, das passiert regelmäßig. Und die wenigsten wissen vorher davon.

    Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Pendlerpauschale mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die Homeoffice-Pauschale liegt seit 2023 unverändert bei 6 Euro pro Tag. Klingt nach Kleinkram. Verschiebt aber die komplette Rechnung. Der Punkt, ab dem sich der Bürotag steuerlich mehr lohnt als der Homeoffice-Tag, ist von 20 Kilometern auf 15,8 Kilometer gerutscht.

    In dieser Folge rechne ich das durch. Erst allgemein, dann speziell für Selbstständige und Onlinehändler. Denn bei dir als Unternehmer wirkt dieselbe Pauschale anders. Es gibt keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der dir die ersten 1.230 Euro wegfrisst.

    Außerdem räume ich mit einem Irrtum auf, den fast jedes Steuervideo im Netz wiederholt: Das häusliche Arbeitszimmer hängt seit 2023 nicht mehr davon ab, ob dir woanders ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regel ist weg. Trotzdem erzählen sie dir alle noch.

    Und ich zeige dir, warum ein Warenlager in deiner Wohnung steuerlich etwas völlig anderes ist als ein Arbeitszimmer. Das ist für Onlinehändler der Punkt, an dem am meisten Geld liegen bleibt.

    Das erwartet dich:

    00:00 Was sich zum 1.1.2026 geändert hat und was nicht

    Die zwei Voraussetzungen der Tagespauschale und die Ausnahme, die kaum jemand kennt
    Der neue Kipppunkt bei 15,8 Kilometern mit drei Modellrechnungen
    Warum Selbstständige hier mehr rausholen als Angestellte
    E-Commerce-Spezial: Lagerraum, Fahrten zur Betriebsstätte, GmbH-Geschäftsführer
    Die Steuerbombe Arbeitszimmer und warum der Abzug beim Hausverkauf teuer wird
    Die 5 Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen

    Für wen ist dieses Video?

    Für dich, wenn du einen Onlineshop, eine Agentur, ein SaaS oder ein Coaching-Business führst und einen Teil davon von zuhause aus machst. Besonders, wenn dir die Immobilie selbst gehört oder du Ware in den eigenen vier Wänden lagerst.

    Nicht für dich, wenn du Angestellter ohne Nebentätigkeit bist. Dann greift bei dir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die halbe Rechnung in diesem Video läuft ins Leere.

    Alles zum Arbeitszimmer im eigenen Video: https://www.youtube.com/watch?v=ui3RSDnrLp0

    Rechtsgrundlagen: Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, geändert durch das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) · Tagespauschale § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG · Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG · BMF-Schreiben vom 15.08.2023, IV C 6 S 2145/19/10006 :027 · BFH vom 01.03.2021, IX R 27/19 · BFH vom 14.05.2019, VIII R 16/15 · § 8 EStDV

    Alle Beispiele sind Modellrechnungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

    00:00:00 Einleitung

    00:01:24 Homeoffice und Pendlerpauschale
    00:04:08 Dokumentation der Homeoffice-Tage
    00:06:22 Steuervergleich für Arbeitnehmer
    00:09:56 E-Commerce und Betriebsstätten
    00:16:07 Steuerbombe Arbeitszimmer
    00:18:59 Häufige Fehler
    00:20:11 Ende

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    DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH · Im Lipperfeld 31 · 46047 Oberhausen

    22 min
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung: 22.000 € für sechs Länder

    Ein T-Shirt nach Bulgarien. Ein Paket. Und rein rechtlich brauchst du dafür einen Bevollmächtigten in Bulgarien.

    Klingt absurd, ist aber seit dem 12.08.2026 geltendes EU-Recht. Die PPWR kennt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz, keine Bagatellgrenze. Ab dem ersten Paket in ein anderes EU-Land bist du selbst Hersteller – mit Registrierungspflicht, Lizenzentgelt und einem Bevollmächtigten. Pro Land. Theoretisch 26 Stück.

    Deshalb schalten gerade reihenweise Shops den Auslandsversand ab. Nicht aus Trotz, sondern weil die Rechnung nicht mehr aufgeht: 7.000 bis 22.000 Euro im Jahr für sechs Nebenländer, unabhängig davon, ob du dort 200 oder 20.000 Euro Umsatz machst.

    In dieser Folge nimmt Christian Deák die Verordnung auseinander: was wirklich schon gilt, was erst 2028 kommt, warum die Kommission ihre eigene Regel kippen will und daran scheitert – und was das steuerlich für deine Buchhaltung bedeutet. § 13b, Rückstellung 2026, SKR04. Am Ende steht ein Handlungsplan, den du am selben Tag abarbeiten kannst.

    Kapitlemarken

    00:00:00 Einleitung
    00:01:53 Kein Steuerrecht, trotzdem dein Problem
    00:01:59 Zeitachse: Was wann greift
    00:03:30 Die Pflichten seit dem 12.08.2026
    00:05:31 Der Knackpunkt: Registrierung und Bevollmächtigte
    00:07:18 OSS führt zusammen, die PPWR reißt auseinander
    00:09:35 Was das pro Händler kostet
    00:10:50 Wer ist Erzeuger? Kommission gegen ZSVR
    00:11:41 Drei Fälle aus dem Alltag
    00:13:53 Politischer Stand: Alle wollen es kippen
    00:14:21 Was ab 2028 nachkommt
    00:15:14 Steuerlich: Vier Punkte für die Buchhaltung
    00:16:27 Der Handlungsplan
    00:17:53 Fazit und Kontakt

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    20 min
  • Ein Foto per WhatsApp – das ist ab jetzt dein Belegprozess

    Du schickst ein Foto. Den Rest machen wir. Klingt nach Werbespruch – ist aber genau der Maßstab, an dem wir unseren Prozess gebaut haben.

    Wir sind eine durchgehend digitale Kanzlei, und wo Technik einen Prozess besser macht, setzen wir sie ein. Künstliche Intelligenz gehört fest dazu. Der Maßstab ist immer derselbe: Was du organisieren musst, soll gegen null gehen.

    Warum das Thema jetzt kommt: Wir sehen im Kanzleialltag jeden Monat dasselbe Muster. Der Stapel Kreditkartenbelege bleibt liegen, bis irgendwann jemand rekonstruieren muss, wofür eine Abbuchung eigentlich war. Portalrechnungen von Amazon, Google oder Meta holt niemand ab, weil sich niemand einloggen will. Und die fehlende USt-IdNr. auf der Eingangsrechnung fällt genau dann auf, wenn es unangenehm wird.

    Worüber wir in der Folge sprechen:

    Belege gehen per WhatsApp raus. Foto, PDF, Screenshot, Mailanhang. Weiterleiten statt hochladen, kein Portal, kein Login

    Ordnerstrukturen fallen weg, der Belegtyp wird automatisch erkannt und periodengerecht zugeordnet
    Rechnungsportale werden direkt angebunden und liefern von allein
    Kreditkartenabrechnungen laufen mit, statt bis zum Abschluss zu warten
    Bankkonten hängen dran, offene Posten und Fälligkeiten siehst du live, zahlen kannst du direkt aus der Anwendung
    Deine Ausgangsrechnungen schreibst du im selben System, ohne Export und ohne zweites Tool
    Fehlende Pflichtangaben melden wir dir beim Einreichen, nicht im nächsten Quartal
    Unsere Haltung dazu, ganz offen: KI ersetzt bei uns keine fachliche Prüfung. Wer dir erzählt, die Software macht die Buchhaltung jetzt allein, verkauft dir was. Was KI übernimmt, ist der Teil, der vorher stumpfe Handarbeit war – erkennen, zuordnen, abgleichen. Die fachliche Beurteilung bleibt bei uns. Und die Arbeit auch.

    Hör rein und schau dir an, wie dein Belegprozess aussehen würde. Wenn du wissen willst, wie das bei dir konkret laufen würde: schreib uns einfach, wir gehen das mit dir durch.

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    Show Notes

    Worum es geht

    Wir sind eine durchgehend digitale Kanzlei. Wo Technik einen Prozess besser macht, setzen wir sie ein – künstliche Intelligenz gehört fest dazu. Diese Folge ist der Überblick, was bei DHW gerade neu entsteht und was das für deinen Alltag als Händler bedeutet.

    Die wichtigsten Punkte

    Der Teil, der nichts einbringt: Sammeln, sortieren, umbenennen, hochladen, nachreichen. Belegorganisation ist Verwaltung, kein Umsatz – und was beim Sortieren untergeht, taucht erst in der Voranmeldung oder im Jahresabschluss wieder auf.

    Belege per WhatsApp: PDF aus der Mail, Foto vom Kassenbon, Screenshot der Bestellbestätigung, Mailanhang. Weiterleiten statt hochladen. Kein zusätzlicher Login, kein Portal, kein Upload-Ordner.
    Keine Ordnerstrukturen mehr: Belegtyp wird automatisch erkannt (Rechnung, Bestellbestätigung, Lieferschein), Rechnungsdaten werden ausgelesen und geprüft, die Zuordnung erfolgt periodengerecht im System – nicht in deinem Dateimanager.
    Automatischer Abruf der Rechnungsportale: Invoicefetcher, GetMyInvoices und vergleichbare Dienste binden wir direkt an. Amazon, Shopify, Google, Meta, Software-Abos. Bei uns Teil der Betreuung, kein Zusatzmodul.
    Kreditkarten laufen mit: Ads-Budgets, Software-Abos, Wareneinkauf. Belege und Buchungen liegen zeitnah zusammen, statt dass am Jahresende rekonstruiert wird, wofür eine Abbuchung war.
    Zahlungsstatus live: Bankkonten angebunden, laufender Abgleich von Rechnung und Zahlung, Fälligkeiten auf einen Blick, Zahlung direkt aus der Anwendung freigeben. Kein Export aus dem Onlinebanking, kein Abtippen von IBANs.
    Ausgangsrechnungen im selben System: Angebot, Rechnung, Gutschrift, wiederkehrende Rechnungen. Kunden- und Artikeldaten an einer Stelle, keine doppelte Datenpflege, kein Export am Monatsende.
    Fehler fallen sofort auf: Fehlende oder unvollständige USt-IdNr., fehlender Reverse-Charge-Hinweis bei ausländischen Dienstleistern, unstimmiges Rechnungsdatum oder Steuerausweis, Beleg passt nicht zur Zahlung. Rückmeldung beim Einreichen statt drei Wochen später.
    Warum das steuerlich zählt: Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 UStG). Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Erwerben hängt die richtige Behandlung an Angaben wie der USt-IdNr. und dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
    Beide Seiten sehen dasselbe: Welche Belege da sind, was offen ist, welche Zahlungen fällig sind – für dich und für uns jederzeit sichtbar. Nichts geht im Upload verloren, nichts wird zweimal angefordert.
    Fazit

    KI ersetzt bei uns keine fachliche Prüfung. Sie übernimmt das, was vorher Handarbeit war: erkennen, zuordnen, abgleichen. Das Ergebnis für dich: ein Kanal statt fünf, aktuelle Zahlen statt Auswertungen, die drei Monate alt sind, weniger Rückfragen und eine saubere Datenbasis. Die Arbeit liegt bei uns, nicht bei dir.

    Links und Hinweise

    Buch – Der Steuerguide für E-Commerce: www.DHW-StB.de/Buch
    Website: www.DHW-StB.de
    Genannte Dienste: Invoicefetcher, GetMyInvoices
    Rechtlicher Hinweis: Die automatische Prüfung ersetzt keine steuerliche Würdigung im Einzelfall.

    15 min
  • Machst du deine Buchhaltung selbst? Dann hör das hier vorher!

    Selber buchen ist völlig okay. Schlecht selber buchen kostet dich mehr, als du je gespart hast. Und die Rechnung kommt erst Jahre später.

    Kontext: Das Thema ist bei uns in der Kanzlei ein Dauerbrenner – und ehrlich gesagt eins der strittigsten überhaupt. Selber buchen, um Geld zu sparen. Grundsätzlich völlig legitim. Das Problem fängt da an, wo „selbst gebucht" in Wahrheit „schlecht gebucht" heißt. Und das sehen wir ständig. Meistens fällt es niemandem auf – bis der Jahresabschluss ansteht oder die Betriebsprüfung vor der Tür steht.

    Ich hab für diese Folge eine komplette Präsentation gebaut und gehe am Ende sogar die vollständige Jahresabschluss-Checkliste für Selbstbucher durch. Punkt für Punkt. Damit du danach genau weißt, was in eine Buchhaltung gehört, aus der am Ende wirklich ein sauberer Abschluss wird – und nicht wochenlanges Aufräumen.

    Was wir konkret besprechen:

    Wann deine Buchhaltung überhaupt jahresabschlussfähig ist – und was GoBD in der Praxis bedeutet: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, nachprüfbar, unveränderbar.

    Warum E-Commerce alles komplizierter macht. Auszahlung ist nicht Umsatz. Amazon, Shopify, PayPal, Stripe, Klarna sauber auflösen. OSS, IOSS, Auslandslager. Retouren, Gutschriften, Stornos. Und Gebühren nicht still mit dem Umsatz verrechnen.

    Was zum Stichtag 31.12. zusammenpassen muss: Bank gleich Buchhaltung, Kasse ohne negative Bestände, Verrechnungskonten, offene Posten, Inventur, Abgrenzungen.

    Die typischen Warnsignale, an denen du selbst merkst, dass deine Buchführung kippt.

    Was schlechte Buchhaltung wirklich kostet – mit einer Beispielrechnung, bei der die vermeintliche Ersparnis komplett auffliegt.

    Und zum Schluss die komplette Checkliste zum Abhaken.

    Unsere Haltung: Ganz klar: Selber buchen ist okay. Wir wollen dir das nicht ausreden. Aber die Rechnung, die viele im Kopf haben, stimmt hinten und vorne nicht. 200 € im Monat sparen klingt gut – bis das Aufräumen vor dem Abschluss, die Abwehr in der Betriebsprüfung und im schlimmsten Fall eine Hinzuschätzung nach § 162 AO dazukommen. Dann bist du ganz schnell drüber. Und Neubuchung, Steuernachzahlung, Zinsen und deine Nerven sind da noch nicht mal eingerechnet.

    Unser Punkt ist simpel: Einmal richtig aufsetzen ist immer günstiger als rückwärts aufräumen. Rückwärtiges Aufbereiten ist teuer. Jedes Mal. Für 200 € im Monat kauft dir dein Steuerberater keine Buchhaltung – er kauft dir das Risiko ab.

    Call to Action: Hör dir die Folge an, bevor du den nächsten Monat abschließt. Schnapp dir die Checkliste aus der Folge und hak sie ehrlich durch. Wenn dabei mehr Kreuze fehlen, als dir lieb ist, weißt du, wo du stehst. Und wenn du wissen willst, ob deine Buchhaltung wirklich abschlussfähig ist oder nur so aussieht: Meld dich, lass uns reden.

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    44 min
  • Richtig gerechnet, trotzdem verloren: das FG-Urteil 2026, das jeden Online-Händler trifft

    Dein Rechner hat richtig gerechnet – und genau das wird dir zum Verhängnis.

    Klingt paradox, ist aber genau das, was das Niedersächsische FG im März 2026 entschieden hat. Und der Fall dahinter ist so banal, dass ihn fast jeder Online-Händler in seinem System hat, ohne es zu wissen.

    Worum geht's: Im ERP war ein falscher Steuerschlüssel hinterlegt. Kein Tippfehler, kein Zahlendreher – die Software hat sauber gerechnet. Nur eben auf falscher Grundlage. Der Fehler wandert ungeprüft durch die ganze Kette: Shop, Marktplatz, Payment, Tool, DATEV, Finanzamt. Und fällt erst in der Betriebsprüfung auf. Da ist der Bescheid längst bestandskräftig.

    Der Händler wollte das als „Rechenfehler" nach § 173a AO korrigieren. Das Gericht sagt: nein. Ein falsches Mapping ist kein Schreib- oder Rechenfehler. Und damit ist die Korrektur nach Bestandskraft dicht.

    In der Folge gehen wir durch:

    Warum ein falscher Steuerschlüssel eben kein Rechenfehler ist – und was das für dich heißt

    Wo genau diese Fehler im E-Commerce sitzen: OSS falsch gemappt, Reverse Charge bei Amazon- und Ads-Gebühren übersehen, falscher Länder-Steuersatz beim Fernverkauf, Differenzbesteuerung verdreht
    Der zweite Fall: ein Storno, der im Tagesabschluss nicht auftaucht – und warum der BFH das als formellen Mangel wertet

    Die gute Nachricht dazu: nicht jeder Formfehler kostet dich Geld, und warum die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage gerade wackelt

    Unsere Haltung, ganz klar: Bei automatisierten Zahlen entscheidet die Datenqualität über dein Steuerrisiko – nicht die Rechenleistung deiner Software. Niemand rechnet falsch, die Grundlage ist falsch. Und das kannst nur du kontrollieren, bevor der Bescheid steht. Wer Steuerkennzeichen und Mapping einmal einrichtet und dann nie wieder anfasst, spielt vier Jahre später Lotterie. Ein Hinweis noch zur Einordnung: Das FG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision beim BFH läuft. Trotzdem: darauf zu wetten, dass die letzte Instanz dich rettet, ist keine Strategie.

    Hör rein, prüf danach dein eigenes Mapping – und wenn du unsicher bist, ob bei dir alles sauber läuft: schreib uns oder komm in die offene Steuer-Sprechstunde. Lieber jetzt einmal drüberschauen als nach der Prüfung diskutieren.

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    15 min
  • Coaching-Kosten absetzen: Wann das Finanzamt mitzahlt – und wann nicht

    27.076 Euro fürs Coaching angesetzt. Anerkannt hat das Finanzamt: null. Nicht die Hälfte, nicht ein Drittel – null.

    Genau das sehen wir in der Kanzlei ständig. Händler buchen ihr Coaching als Betriebsausgabe, weil es sich beruflich anfühlt. Und dann kommt die Prüfung und streicht alles. Der Grund: Bei Coaching gibt es meistens keinen sauberen Aufteilungsmaßstab. Also gilt ganz oder gar nicht – und „gar nicht" ist der Normalfall, wenn du's falsch angehst.

    Worum es in der Folge geht:

    Wann Coaching überhaupt Betriebsausgabe ist – und wann es unter private Lebensführung fällt

    Die zwei BFH-Hürden: konkreter Berufsbezug und homogener Teilnehmerkreis
    Warum „Mindset", „Money" und Selbstfindung den Abzug sofort killen
    Was im E-Commerce durchgeht (Amazon-PPC, Fulfillment, Vertriebscoaching fürs Team) – und was nicht
    Zwei echte FG-Fälle, in denen Händler komplett leer ausgingen
    Die teuerste Falle für GmbHs: die verdeckte Gewinnausschüttung
    Unsere Haltung ist klar: „Beruflich nutzbar" reicht nicht. Das Finanzamt will einen konkreten betrieblichen Anlass sehen, keine Persönlichkeitsentwicklung mit Rechnung. Wer sein Millionaire-Mindset-Seminar als vorweggenommene Betriebsausgabe verkaufen will, verliert – und über die GmbH wird's dann doppelt teuer. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Programm, sauberer Doku und Rechnung auf den Betrieb ist der Abzug machbar. Du musst nur wissen, worauf der Prüfer schaut.

    Hör rein, bevor du die nächste Coaching-Rechnung buchst. Und wenn du unsicher bist, ob dein Programm durchgeht: Schreib uns oder buch dir ein Erstgespräch. Lieber vorher fragen als in der Prüfung erklären.

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    12 min
  • Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was Klingbeil und Hubig wirklich angekündigt haben

    BMF und BMJV haben am 16.07.2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Wir haben die Pressemitteilung und die komplette Pressekonferenz durchgearbeitet und sortieren in dieser Folge, was davon Ankündigung ist, was schon in Gesetzentwürfen steckt – und was E-Commerce-Händler betrifft, die nichts falsch machen wollen, aber ihre Prozesse nicht im Griff haben.

    Das Wichtigste im Überblick

    Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Steuerfahndung der Länder und Finanzermittler des Zolls koordinieren Verfahren gemeinsam. Vorbild ist ausdrücklich das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung sollen erweitert werden.
    Datenanalysezentrum plus zentrale Datenplattform. Steuerdaten werden zusammengeführt, behördenübergreifender Zugriff wird ermöglicht. KI-gestützte Analyseinstrumente sollen Muster in Finanzdaten erkennen. Auf der PK sinngemäß: gezielt dort zuschlagen, wo das größte Betrugsrisiko liegt.
    Umsatzsteuermeldesystem. Kommt, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Für alle mit Cross-Border-Umsätzen der relevanteste Punkt im ganzen Plan.
    15 Jahre Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Statt bisher acht. Wer heute schon schlampig archiviert, verdoppelt das Problem.
    Spiegelserver in Deutschland. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten in Deutschland vorhalten müssen. Für alle, die auf ausländische Tools und Cloud-Dienste setzen, ein Thema.
    Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
    Schärfere Strafen. Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen organisierter Steuerkriminalität. Schwere Steuerstraftaten sollen Verbrechen werden, mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Praktische Folge: kein Strafbefehlsverfahren, keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Muss angeklagt und öffentlich verhandelt werden.
    Ende der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form. Bisher: Nachzahlung plus Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent nach § 398a AO. Die Begründung: falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man Entdeckung befürchtet.
    Höhere Bußgelder für Unternehmen. Der Bußgeldrahmen gegen juristische Personen soll steigen. Datenerwerb und Whistleblower-Strukturen werden gestärkt.
    Öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Wer wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wird, soll öffentlich einsehbar sein. Auf der PK wurde das als einer der Punkte genannt, die zuerst umgesetzt werden sollen.
    Administrative Vermögensabschöpfung. Auf der PK ausführlich erklärt: Auswertung von Grundbüchern, Transparenzregister, Fahrzeugregistern, Auskunftsersuchen an private und öffentliche Stellen. Vermögensgegenstände sollen bis zur Aufklärung der Herkunft sichergestellt werden können. Wörtlich fiel: der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg. Der Nachweis der legalen Herkunft liegt dann beim Betroffenen. Ein Entwurf wurde für August angekündigt.
    Krypto. Auf der PK wurde angekündigt, Krypto-Einnahmen konsequenter zu besteuern. Ziel: Gleichbehandlung mit anderen Einkünften.
    Steuerflucht und internationale Zusammenarbeit. Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Ausbau von Rechtshilfe- und Verwaltungsabkommen mit Partnerstaaten, auf der PK unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate genannt.
    Bundesbetriebsprüfung wird risikoorientiert ausgeweitet. Bessere Datengrundlage, gezielterer Einsatz. Das entlastet laut BMF diejenigen, die sich an die Regeln halten.
    Unsere Sicht

    Zwei Dinge gleichzeitig, auch wenn das unbequem ist.

    Erstens: Vieles davon ist richtig. Wer über Jahre bewusst hinterzieht, soll das spüren. Das öffentliche Register finden wir gut. Dass Vermögen aus dubioser Herkunft nicht unangetastet bleibt, auch.

    Zweitens: Die Werkzeuge, die hier gebaut werden, unterscheiden nicht zwischen bösem Willen und Überforderung. Eine Mustererkennung sieht die Abweichung, nicht die Absicht. Und wenn dann noch der Notausgang Selbstanzeige wegfällt, wird aus einem Buchhaltungsfehler von 2021 sehr schnell etwas, das man nicht mehr geräuschlos gerade zieht. Das trifft nicht die organisierte Kriminalität. Das trifft den Händler, der drei Jahre lang die OSS-Meldung nach Gefühl gemacht hat.

    Das Fazit ist unbequem, aber einfach: Der Zeitpunkt, an dem Altlasten billig zu bereinigen sind, läuft ab. Nicht in fünf Jahren. Jetzt.

    Links und Hinweise

    BMF-Pressemitteilung vom 16.07.2026: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html
    Aktionsplan als PDF: direkt über die Pressemitteilung unter „Mehr zum Thema" abrufbar
    Rechtsgrundlagen aus der Folge: § 398a AO (Selbstanzeige), §§ 153, 153a, 407 StPO (Verfahrenserledigung)
    Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Kabinettbeschluss angekündigt, Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027

    Wenn du jetzt beim Lesen kurz an ein bestimmtes Jahr in deiner Buchhaltung gedacht hast – dann war das kein Zufall. Schreib uns, welcher Punkt aus dem Aktionsplan dir am meisten Bauchschmerzen macht. Wir greifen das in einer der nächsten Folgen auf. Und wenn du wissen willst, wie dein Setup steht, bevor das jemand anders auswertet: melde dich. Abonnier den Podcast, dann bekommst du auch mit, was im August wirklich im Entwurf steht.

    Kapitelmarken

    00:00:03 Einleitung
    00:00:18 Was am 16. Juli vorgestellt wurde
    00:01:06 Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll
    00:06:16 Datenanalysezentrum und zentrale Datenplattform
    00:07:11 KI-gestützte Auswertung: wonach gesucht wird
    00:08:09 Umsatzsteuermeldesystem und Registrierkassenpflicht
    00:09:45 15 Jahre Aufbewahrung und Spiegelserver in Deutschland
    00:10:59 Höhere Strafen und der neue Verbrechenstatbestand
    00:13:04 Das Ende der strafbefreienden Selbstanzeige
    00:11:41 Administrative Vermögensabschöpfung: Porsche, Rolex, Beweislast
    00:08:09 Öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen
    00:13:19 Krypto, Steuerflucht und internationale Abkommen
    00:14:23 Was das konkret für E-Commerce-Händler heißt
    00:16:39 Unsere Einschätzung
    00:18:32 Zusammenfassung und Call to Action

    Hier findet man uns

    📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi
    🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple)
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    19 min
  • Die EU-Zollreform 2026 – was sich für E-Commerce-Händler ändert

    3 Euro Zoll klingen nach nichts. Bis dein Paket mit drei verschiedenen Artikeln plötzlich 9 Euro auslöst – pro Zolltarifzeile, nicht pro Paket. Bei kleinteiligen Sortimenten mit niedrigem Bestellwert ist genau da deine Marge weg.

    2026 ist das Jahr, in dem die Spielregeln für Kleinsendungen aus Drittländern gekippt werden. Zwei Termine, der 1. Juli und der 1. November, gehören zum selben Reformblock – der großen EU-Zollreform für den E-Commerce. Bei uns in der Kanzlei ist das gerade Dauerthema, weil es fast jeden trifft, der direkt importiert oder dropshippt – und die wenigsten haben's auf dem Schirm. Markus und ich (beide DHW) haben uns die Verordnung angeschaut und übersetzen dir, was das konkret für deine Kalkulation heißt.

    Worüber wir in der Folge reden:

    Die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt weg. Ab 01.07.2026 kommt stattdessen eine 3-Euro-Pauschale – pro Artikel bzw. Zolltarifzeile, nicht pro Paket. Drei Warenarten im Paket, 9 Euro Zoll. So einfach, so teuer.

    Das gilt für B2C-Fernabsatz bis 150 Euro, egal ob IOSS, Sonderregelung oder Standard, egal welche Anmeldeart. Auch Alkohol, Parfüm und Tabak, die früher außen vor waren, sind jetzt dabei.
    Der Klassiker, den viele immer noch nicht kennen: die 22-Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer ist seit Juli 2021 weg. EUSt fällt ab dem ersten Cent an. Wer das verpennt hat, hat ein Nacherhebungsproblem – nicht erst 2026.
    Ab 01.11.2026 wird der Produktidentifikator (PID) in jeder Fernabsatz-Zollanmeldung Pflicht. Vier neue TARIC-Codes, C127 bis C129 plus Y081. Freiwillig geht das schon ab 1. Juli – ideal, um deine Systeme zu testen, bevor's ernst wird.
    Obendrauf geplant: eine Handling-Fee von rund 2 Euro pro Sendung. Einzelne Länder – Rumänien, Italien, Frankreich – haben eigene nationale Gebühren schon jetzt eingeführt.
    Und warum die GTIN plötzlich doppelt zählt: dieselbe Kennung, die du für den Zoll sauber pflegst, brauchst du später auch für den Digitalen Produktpass.
    Unsere Haltung dazu, ganz offen: Die 3 Euro klingen harmlos, sind es aber nicht. Wer viele kleine Bestellwerte fährt, muss seine Landed Cost und den Checkout jetzt neu rechnen – nicht im Oktober 2026, wenn die Deadline schon im Nacken sitzt. Und wart nicht auf den Pflichttermin. Die freiwillige Phase ab 1. Juli ist genau dafür da, dass deine Schnittstelle die PID sauber mitgibt, bevor sie muss. Wer GTIN/EAN je SKU nicht im Griff hat, steht im November mit hängenden Anmeldungen da. Klingt nach Kleinkram – ist aber genau der Kram, an dem deine Sendungen an der Grenze hängenbleiben.

    Hör rein, bevor du deine Preise für 2026 kalkulierst. Und wenn du direkt importierst oder dropshippst und nicht sicher bist, ob deine Kalkulation noch stimmt: schreib uns oder ab in die Kommentare. Wir schauen, welche Frage am häufigsten kommt, und machen bei Bedarf eine Folge nur dazu.

    Kapitel:

    00:00 Intro – worum's geht
    00:01 Die zwei Termine 2026: 1. Juli und 1. November
    00:01:55 Weg mit der 150-Euro-Zollfreigrenze – die 3-Euro-Pauschale erklärt
    00:02:11 Rechenbeispiel: Warum aus 3 Euro schnell 9 werden
    00:03:09 Der 22-Euro-Klassiker bei der Einfuhrumsatzsteuer
    00:03:46 Handling-Fee und nationale Gebühren
    00:04:35 PID-Pflicht ab November: C127 bis C129 und Y081
    00:12:22 Brücke zum digitalen Produktpass: die GTIN doppelt nutzen
    00:12:55 Was du jetzt tun solltest in der passenden zeitlichen Reihenfolge

    Hier findet man uns

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Wir wollen nun - Stück für Stück - alles an- und besprechen, was euch auf dem Herzen liegt. Alles was „man mal wissen müsste“ und „was einfach gesagt und gewusst werden muss“. Ohne Schnick-Schnack - aber dafür mit Herz und Witz! Denn Steuern - da kommt man nicht drum rum, aber "„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig !" (Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier)"