Wichtiger Bestandteil der Ausstiegsarbeit ist die Kommunikation mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen, sogenannten Regelstrukturen.
Dazu zählen Behörden, wie Ämter (Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt), Meldebehörden, Polizeien, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Krankenkassen und Rentenversicherung, aber auch Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Bewährungshilfe sowie therapeutische Einrichtungen (psychosoziale Hilfen, Suchtberatung etc.).
Welche Bereiche relevant werden, hängt vom jeweiligen Fall ab; wie sich die Art der Kommunikation oder partiellen Zusammenarbeit gestaltet, von der jeweiligen Fallkonstellation und den davon abgeleiteten Handlungserfordernissen.
Wir stellen im Podcast #6 und #7 anhand der Arbeit von EXIT-Deutschland verschiedene Beispiele dar.