Mit Beschluss vom 25.2.2026 - II ZB 13/24 hat der BGH entschieden, dass die österreichische Online-Beglaubigung der deutschen Online-Beglaubigung nicht gleichwertig ist. Was waren die Gründe und was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Die Mitgliederversammlung eines Vereins beschließt eine Satzungsänderung. Statt zwei soll es künftig drei Vorstandsmitglieder geben. Diese werden auch sogleich gewählt. Aber wer ist jetzt eigentlich Mitglied des Vorstands, solange die Satzungsänderung noch nicht im Register eingetragen ist?
Wie bestimmt man den Güterstand bei im Sinne des IPR staatenlosen Ehegatten? Die Schriftfassung zu dieser Folge ist zu finden in DNotI-Report 2026, 54 ff.
Mit Urteil vom 23.1.2026 - V ZR 91/25 hat der BGH die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Bauträgervollmacht zur Änderung der Teilungserklärung konkretisiert: Die triftigen Gründe, bei deren Vorliegen der Bauträger von der Vollmacht Gebrauch machen kann, müssen im Einzelnen in der Klausel benannt sein! Die Entscheidung dürfte zu Anpassungsbedarf in vielen Bauträgervertragsmustern führen und ist somit für die Praxis von großem Interesse. Eine Zusammenfassung findet sich in DNotI-Report 4/2026.
Kann an einem Raum, in dem sich eine Anlage oder Einrichtung i.S.v. § 5 Abs. 2 WEG befindet, wirksam Sondereigentum begründet werden? Bislang war diese Frage umstritten, der BGH hat jedoch mit Urteil vom 20.2.2026 - V ZR 34/25 Klarheit geschaffen.
Eine KG verkauft Grundstücke und noch vor Beurkundung der Auflassung tritt der Komplementär aus der KG aus, wodurch beim Kommanditisten Anwachsung eintritt. Was bedeutet das für den Grundbuchvollzug und vor allem: Erwirbt der gutgläubige Erwerber ohne Voreintragung des Kommanditisten das Eigentum?
Ein GmbH-Geschäftsanteil wird in derselben Urkunde geteilt und abgetreten. Wie viele Listen muss der Notar zum Handelsregister einreichen? Siehe Internet-Gutachten Nr. 216405
Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld, widerruft diese Zustimmung allerdings im Nachgang. Geht das und wie verhält man sich als Notarin oder als Notar?
Im Grundbuch stehen mehrere Vorkaufsrechte im Gleichrang. Geht das überhaupt und was passiert, falls beide Berechtigte ihr Recht ausüben wollen? Vgl. DNotI-Report 2025, S. 145 ff.
Nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags pfändet das Finanzamt den Kaufpreisanspruch und erteilt dem Käufer ein Zahlungsverbot. Was macht man in dieser Situation als Notarin oder als Notar?
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In diesem Podcast besprechen wir regelmäßig aktuelle Gutachten aus der Praxis des Deutschen Notarinstituts in Würzburg.