RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird ab dem 01.01.2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist der Handlungsbedarf groß, da bis dahin sämtliche im Inland steuerbaren Umsätze auf eRechnungen umgestellt werden müssen.