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Heute Morgen habe ich mit einer Führungskraft telefoniert, und sie hat mir ein bisschen von ihren Sorgen erzählt: Immer mehr zu tun, immer weniger Zeit; dazu das Gefühl, dass sie der Rolle der Führungskraft nicht mehr zu 100 Prozent gerecht wird und dass die Leistung des Teams sinkt. Sie fragt sich, wie sie das alles hinbekommen soll: Optimale Arbeitsaufteilung, Wertschätzung, konkrete Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden und gute Leistungen im Team fördern. Über diese Herausforderungen und wie man sie am besten löst, darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Christoph Schönfelder.
+++ Mehr zum Thema Leadership und Teamführung erfahren Sie auf den Change Revolution Days Ende Mai in Berlin.
„Der Fisch stinkt vom Kopf her“. Diese Metapher könnte, wenn man es mal überspitzt formuliert, auch für die Sustainable Corporate Governance gelten, also die nachhaltige Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Daher steht im Zentrum der aktuellen Reformdiskussionen rund um ESG – also Environment, Social und Governance – auch im Wesentlichen die Geschäftsleitung und deren Überwachungsorgan und die Frage, wie man auf den obersten Leitungs- und Kontrollebenen im Unternehmen mehr Gespür für das Thema verankern kann. Mit anderen Worten: muss die Besetzung, die Art und Arbeitsweise der Organe in Unternehmen bestimmten ESG-Anforderungen angepasst werden? Und wenn ja, wie? Hierbei geht es um die Geschäftsleitung, etwa indem man einen „Chief Sustainability Officers“ einsetzt. Aber es geht auch um den Aufsichtsrat und hier gleich doppelt, und zwar mit „Sustainability Experts“ und einem Nachhaltigkeitsausschuss. Dazu kommt die weitere Option, einen Beirat als zusätzliches Organ einzurichten, der sich mit ESG-Themen befasst. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel Graewe.
+++ Mehr zum Thema ESG finden Sie in unserer neuen Zeitschrift ESGZ – die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht, die mit der ersten Ausgabe ab Mai in den Handel kommt.
Es stellen sich viele Fragen, zum Beispiel: Was hält Unternehmer und Unternehmerinnen ab, ihre eigene Nachfolge aus einer starken Position heraus zu starten? Wieso ist die Nachfolgeregelung wichtig? Spielt die neue Generation überhaupt mit? Was spricht für die Gestaltung der eigenen Nachfolge und warum ist das Thema heute immer noch nicht wirklich „sexy“, obwohl es den Mittelstand nicht nur betrifft, sondern für seine weitere Zukunft maßgeblich ist? Wie steige ich denn erfolgreich aus? Diese Fragen beantworten uns heute Walter Bolinger und Wolf Wilder.
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Es gibt wenige Handlungsfelder der Politik, die derzeit so stark um- und neugestaltet werden wie die Nachhaltigkeit. Bemerkenswert ist dabei, dass immer mehr Bereiche von Environment, Social & Governance verpflichtend gesetzlich geregelt werden – die Zeit der Eigenverantwortung und Freiwilligkeit unternehmerischen Handelns scheint, jedenfalls aus Sicht der Politik, vorbei zu sein. Eines der umstrittensten Themen im Bereich ‚Soziales‘ ist dabei die Gendersprache und ihre Einführung in Unternehmen. Unvergessen sind die Shitstorms, die der Automobilhersteller Audi vor fast genau einem Jahr in den sozialen Medien geerntet hat, als er mit der Anrede „Liebe Audianer_Innen“ seiner Belegschaft die Nutzung der Gendersprache empfahl. Wohlgemerkt: die Empörungswellen gingen in beide Richtungen, für und gegen die Einführung. Die Frage ist: stehen wir inzwischen auch hier an der Schwelle zu verpflichtenden Regelungen oder bleibt den Unternehmen weiterhin die unternehmerische Freiheit, über eine Einführung von Gendersprache selbst zu entscheiden? Darüber wollen wir heute mit Professor Daniel Graewe sprechen.
+++ Mehr zum Thema ESG finden Sie in unserer neuen Zeitschrift ESGZ – die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht, die mit der ersten Ausgabe ab Mai in den Handel kommt.
Willkommen zur fünften Podcast-Folge unserer Reihe Governance Talks – dem Expertentalk zu aktuellen Brennpunktthemen aus dem Bereich Corporate Governance.
Sustainability oder ESG ist das Thema in der heutigen globalen Wirtschaft. Der Fokus liegt dabei immer noch, aber nicht ausschließlich, auf dem „E“, also der Verhinderung des Klimawandels und dem Erreichen der Pariser Klimaziele. Dies auch wegen verschiedentlicher regulativer Rechtsakte, etwa die CSR-Berichterstattung. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem jüngst vorgelegten Entwurf der EU-Kommission einer Corporate Sustainability Due Diligence treten ähnlich vehement auch soziale Aspekte und die gesellschaftliche Verantwortung daneben. All dies wird nun auch vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges an einem ganz aktuellen Beispiel sehr greifbar und bedeutsam: denkt man an Fragen der Energieversorgung, der Lieferketten, der Sanktion und der moralischen Frage, die Ukraine zu unterstützen und sich vom Russlandgeschäft zu verabschieden. Zu Letzerem gehört Haltung der Vorstände, Aufsichtsräte, aber auch der Investoren und ist damit eine Kernfrage von Governance. Den Zusammenhang von Sustainability & Governance möchten wir heute mit Herrn Ingo Speich diskutieren.
+++ Mehr zum Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat sowie auf unserer Seite Governance Talks.
Grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften berühren in der Regel die Besteuerungsrechte mehrerer Staaten. So knüpft das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur an die Person des Erblassers bzw. Schenkers, sondern immer auch an die Person des Erben oder Beschenkten an und lässt im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Belegenheit des Vermögens im jeweiligen Staat ausreichen. So reicht es für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland schon aus, wenn eine der beiden beteiligten Personen Inländer ist; in anderen Staaten ist bereits die Staatsangehörigkeit ausreichend für eine unbeschränkte Steuerpflicht. In vielen Fällen werden die Beteiligten daher von einer möglichen Steuerpflicht in mehr als einem Staat sicherlich überrascht sein (und zwar nicht positiv). Mit der Begründung der Steuerpflichten sind steuerliche Pflichten verbunden, die erfüllt werden müssen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und welche weiteren Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Schenkungen oder Erbschaften zu beachten sind.
+++ Mehr zum Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“ und zu weiteren aktuellen Beiträgen unserer Interviewpartnerin finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
ESG – Environment, Social & Governance. Das sind die zentralen Bereiche der Nachhaltigkeitsdiskussion, die – jedenfalls in normalen Zeiten – im aktuellen Wirtschaftsleben eines der zentralen Themen ist. Und es bewegt sich viel: mehr als 170 neue Regulierungen im Bereich ESG haben die EU und Deutschland allein in den letzten Jahren geschaffen. Aber während das Thema Umwelt (insb. mit dem Schwerpunkt Klima) und Soziales (mit den Schwerpunkten Diversity und Menschenrechte in der Lieferkette) schon auf gut geebneten Pfaden bearbeitet wird, steht uns eine Sustainable Corporate Governance, die dritte Komponente von ESG, erst noch in ihrer ganzen Breite und Tiefe ins Haus. Aber wie kann man die Leitung & Kontrolle von Unternehmen nachhaltiger gestalten? Darüber sprechen wir mit Daniel Graewe.
+++ Mehr Infos zu unserer neuen Zeitschrift können Sie bald auf unserer Seite www.Fachmedien.de finden.
Die steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen ist eine komplexe Angelegenheit, sowohl bei der Gesellschaft als auch bei den Aufsichtsratsmitgliedern. Besonders im Fokus steht zurzeit die Umsatzsteuerpflicht des Aufsichtsratsmitglieds, die sich gemäß der aktuellen Rechtsprechung nach dem sogenannten „Vergütungsrisiko” richtet. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Vergütung können steuerliche Nachteile vermieden werden. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Alexander Kutsch.
+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Das spanische Parlament hat am 14. Februar eine Konsultation zu einem neuen spanischen Lieferkettengesetz eingeleitet. Den Parlamenten in Österreich, Belgien und den Niederlanden liegen Gesetzesentwürfe zu den Sorgfaltspflichten in Lieferketten vor, Luxemburg und Finnland wollen nachziehen. Das Europäische Parlament hat die Kommission mehrfach aufgefordert, tätig zu werden, und zuletzt haben sogar Unternehmen nach europäischen Regeln gerufen. Der deutsche Gesetzgeber hat bekanntlich nicht mehr gewartet. Am 23. Februar hat die Europäische Kommission nun den Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt. Die Entwicklung ist nicht überraschend – die Richtlinie trifft aber viele deutsche Unternehmen inmitten der Phase, in der sie sich darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2023 das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz anzuwenden. Es gibt also mehr als einen Grund, einen ersten Blick in die Richtlinie zu werfen.
+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil eines internationalen Trends der Verrechtlichung von menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und neben dem französischen Gesetz für eine Sorgfaltsprüfungspflicht und dem norwegischen Transparenzgesetz das einzige Gesetz, das Unternehmen umfassend zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Im Kern schafft das LkSG die Pflicht für große Unternehmen ab 3.000 (2023) bzw. 1.000 (2024) Beschäftigten, die Risiken für Menschenrechte und einige Umweltaspekte in ihren Lieferketten zu managen. Die Umsetzung des Gesetzes wirft jedoch etliche Fragen auf, so zum Beispiel nach der geforderten Wirksamkeitsprüfung der implementierten Maßnahmen für Identifikation und Steuerung menschenrechtlicher Risiken oder der Verknüpfung mit der Unternehmenssteuerung. Über diese Fragen reden wir heute mit Daniel Schönfelder und Noah Neitzel.
+++ Mehr zum Thema finden Sie auch in unserer Zeitschrift REthinking Finance.
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