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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Besteuerung entsprechend einer Kapitalgesellschaft – per Option – eröffnet. Regelmäßig werfen Neuregelungen Anwendungsfragen auf. So ist es auch beim Optionsmodell. Es ist nicht verwunderlich, dass auch nach Veröffentlichung eines BMF-Schreibens (vom 10.11.2021), Zweifelsfragen offengeblieben sind. Worauf müssen die Steuerpflichtigen bei der Antragstellung besonders achten? Wir haben bei StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert nachgefragt.
+++ Mehr zum Thema „Körperschaftsteuer-Optionsmodell!“ finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Gesellschaftsformer mit der größten Beliebtheit. Während in Deutschland ein Mindestkapital von EUR 25.000 zur Gründung benötigt wird, sind es in Österreich EUR 35.000. In beiden Ländern kann diese Einlage auch in Form der Sacheinlage (bspw. eine Maschine) erfolgen, jedoch muss zumindest 50 Prozent des Mindeststammkapitals in bar eingezahlt werden.
+++ Mehr zum Thema Stolpersteine und Haftungsfallen eines Geschäftsführers finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Die letzten Monate sind wirtschaftlich vor allem durch die Corona-Krise geprägt: Weniger Verkäufe, unterbrochene Lieferketten und wegbrechende Umsätze waren in vielen Branchen die Folge. Interessanterweise verzeichnet das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 allerdings einen Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen von etwa 15,5%. Diese Zahl zeigt aber nicht die wahre wirtschaftliche Not, da die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2020 ausgesetzt war. Aussagefähiger sind dabei die Forderungen aus Insolvenzen: Diese haben im letzten Jahr im Vergleich zu 2019 um etwa 65% auf rund 44 Mrd. Euro zugenommen. Ein Zeichen dafür, dass mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben. All diese Unternehmen haben die Chancen durch ihre Geschäftstätigkeit höher eingeschätzt als die damit verbundenen Risiken. Solche Risiken wie die Corona-Krise lassen sich aber nicht gänzlich vermeiden. Vielmehr gilt es im Unternehmen stets ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken zu finden. Dazu dient das betriebliche Risikomanagement – unser heutiges Thema mit Christina Martin und Andre Jacubczik von der Otto Group.
+++ Den gesamten Beitrag von Frau Martin und Herrn Jacubczik zum Risikomanagement in der Otto Gruppe finden Sie in der neuen Ausgabe von REthinking: Finance unter dem Titel dem Titel Risikomanagement in einer internationalen Handels- und Dienstleistungsgruppe.
Der General Counsel Ihres besten Mandanten ruft Freitagmittag an. Sein Geschäft mit Sicherheitssoftware boomt und platzt aus allen Nähten. Die Geschäftsführung will an die Börse. Die bereits eingeschaltete Investmentbank hat dringend ein umfassendes Clean-up empfohlen. Carve-outs von unrentablen Randaktivitäten, grenzüberschreitende Verschmelzungen, Reduzierung der zahlreichen Finanzierungspartner sowie Ausbau des Compliance-Management-Systems. Der General Counsel soll in einer Woche einen Masterplan für das Clean-up präsentieren und bittet Sie um einen Step Plan mit Timeline, Budget, Team sowie Übersicht über Chancen und Risiken. Was tun Sie? Wir haben Rechtsanwalt Dr. Thomas Mühl zum Thema Legal Project Management ausgefragt.
+++ Viele praktische Tipps, Beispiele und Checklisten rund um das Thema Legal Project Management finden Sie in unserem neuesten Buch Legal Project Management – vom Mandat zum erfolgreichen Projekt.
Der Aufsichtsrat, seine Mitglieder, Funktion und Arbeitsweise stehen seit neunzehn Jahren im Mittelpunkt der Beiträge in „Der Aufsichtsrat“. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte wurde im Herbst 2021 das vor vierzehn Jahren eingerichtete „Aufsichtsrats-Panel“ zum 21. Mal durchgeführt, um wiederum ein Meinungsbild zu aktuellen Themen zu erhalten. Im Fokus der diesjährigen Befragung steht das Thema „Nachhaltigkeit – Herausforderung für den Aufsichtsrat“. Dr. Arno Probst und Prof. Dr. Patrick Velte stehen Rede und Antwort.
+++ Mehr zum diesjährigen Aufsichtsrats-Panel finden Sie der aktuellen November Ausgabe unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat. Außerdem können Sie die Zusammenfassung der Ergebnisse auf Anfrage unter [email protected] anfordern.
Soziale Medien sind heute nicht mehr wegzudenken: Facebook, Twitter, Instagram, TikTok, YouTube, Linkedin, um nur einige zu nennen. Sie bilden Plattformen für Junge und auch nicht mehr ganz so Junge zur Kommunikation und Inspiration. Und für ein paar Vereinzelte sind sie sogar Ursprung oder Zentrum ihres beruflichen Erfolgs. Die Sprache ist von sogenannten Influencern, die durch eine besonders hohe Anzahl an Fans auf den Plattformen besondere Aufmerksamkeit genießen, und diese Aufmerksamkeit können sie dazu nutzen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Doch – wer Geld verdient, der zahlt auch Steuern!? Aber wie genau funktioniert das und wie werden Influencer steuerlich behandelt? Darüber sprechen wir heute mit Tom Ruess, Steuerberatungsassistent bei Peters, Schönberger & Partner in München.
+++ Mehr zum Thema der Besteuerung der Influencer finden Sie in unserer Zeitschrift Rethinking Tax.
Die Bemessung von Schäden, die durch Kartellverstöße entstanden sind, wird gegenwärtig sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtspraxis viel diskutiert. Dies lässt sich auch an einer ganzen Reihe aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs genau zum diesem Thema erkennen. Im Ausgangspunkt geht es darum, dass Unternehmen, die von Kartellen geschädigt worden sind, ein Anrecht auf einen vollständigen Ersatz des materiellen Schadens haben, der ihnen z. B. durch künstlich überhöhte Preise entstanden ist. Die Ermittlung des Kartellschaden stellt für alle Beteiligten – Richter, Anwälte, Mandanten aber auch die ökonomischen Gutachter und nicht zuletzt den Gesetzgeber – eine große Herausforderung dar. Dies liegt vor allem am interdisziplinären Anforderungsprofils im Schnittfeld von Recht und Ökonomie. Eine Kernfrage ist dabei stets: Wie hoch wäre Preis gewesen, hätte es die Kartellabsprache nicht gegeben und wie hätten sich die Preise ohne das Kartell entwickelt?
+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Buch „Praxis der Kartellschadensermittlung – Ökonomische Evidenz zur Effektivität von Kartellen“
Die Zeiten in denen sich Investoren von börsennotierten Unternehmen zurücklehnten und den Management- bzw. Kontrollgremien die Steuerung dieser Gesellschaften überließ, sind lang vorbei. Investoren nehmen zunehmend ihre Rolle als aktive Eigentümer war und nehmen öffentlich und nicht-öffentlich Einfluss auf die Unternehmen. Beispielsweise werden Anpassungen in der Unternehmensstrategie oder bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien gefordert. Die Rolle aktivistischer Investoren diskutiert der heutige Gastgeber Prof. Dr. Michael Wolff heute mit Frau Friederike Helfer. Frau Helfer ist Partnerin von Cevian Capital, leitet dabei die Schweizer Niederlassung und sie ist Mitglied in verschiedenen Europäischen Aufsichtsräten, unter anderem auch bei thyssenkrupp.
+++ Weitere Informationen und Diskussionsbeiträge zu aktuellen Corporate Governance-Themen finden Sie in der Zeitschrift Der Aufsichtsrat sowie auf unserer Governance Talks-Webseite.
Sich von Mitarbeitern zu trennen, gehört zu den unangenehmsten und schwierigsten Führungsaufgaben überhaupt. Denn Trennungen sind emotional, schmerzhaft und peinlich – für beide Seiten wohlgemerkt; man ist unsicher und misstrauisch. Doch Trennungen können auch etwas Befreiendes haben und bieten die Gelegenheit, sich von etwas Bisherigem zu verabschieden. Auch dies gilt für beide Seiten – das Unternehmen und den Mitarbeiter. Aus diesem Anlass hat Kienbaum nun zum zweiten Mal seine Studie zum Trennungsmanagement durchgeführt. Sie macht deutlich, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, wie Trennungen fair und wertschätzend ablaufen können und was dabei in der Praxis unbedingt zu beachten ist. Warum ist ein gutes Trennungs-Management für Unternehmen heute wichtiger denn je? Wie geht es idealerweise? Was gehört zu einem guten Trennungsgespräch? Wir haben bei Bernd Fricke nachgefragt.
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Pinke Handschuhe, regenbogenfarbene Stadien, Michael Wendler bei Kaufland, rassistische VW-Golf-Werbung – die Liste an Shitstorms, die Unternehmen einfahren, ist lang und: sie wird immer länger. Manchmal zu Recht, zu oft allerdings auch gepusht von kleinen gesellschaftlichen Aktivistengruppen, die eine Bagatelle in den sozialen Medien für die eigene Agenda zum Skandal hochstilisieren – man denke nur an das „Lolitagate“ von Audi. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Social Media durch Vorstände: Joe Kaeser und Clemens Tönnies sind in Deutschland zwei der bekannteren Beispiele. Damit ist klar, dass Imagerisiken für Unternehmen und Vorstände eine bedeutende Rolle spielen – aber ist das auch schon im Aufsichtsrat angekommen? Und wie sieht es eigentlich mit der Nutzung der sozialen Medien durch Aufsichtsratsmitglieder selbst aus? Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Daniel Graewe.
+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat und auf unserer Online-Tagung „New Corporate Governance“.
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