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Im Podcast HAUSFREUNDE berichtet Claudia Raupach, Ressortleiterin Geld & Recht, aus der Redaktion von DAS HAUS über die Wohngebäudeversicherung. Sie ist im Grunde ein Muss. Diese Versicherung steht für Schäden an einer Immobilie ein, inklusive aller Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, erhalten Eigentümer die Mittel, um das Gebäude wieder in gleicher Art und Güte aufbauen zu können.
Bei welchen Ereignissen greift die Wohngebäudeversicherung?
Feuerversicherung:
Versicherung gegen Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Regulierung von Leitungswasser-Schäden
Elementarschutz:
Bei der Wohngebäudeversicherung ist es meistens so, dass die Bausteine Feuerversicherung, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel zu einem Paket geschnürt werden. Ist dem so, dann spricht man auch von der „verbundenen Wohngebäudeversicherung“. Der Schutz gegen Elementarschäden ist im Standardpaket bislang meist nicht dabei. Das kann sich ändern.
Die Mehrheit der 17 Millionen privater Hausbesitzer haben durchaus eine Gebäudeversicherung, aber bundesweit sind weniger als die Hälfte der Gebäude auch gegen Elementarschäden versichert.
Warum ist der Elementarschutz nicht im Standardpaket?
Aber bekommt denn überhaupt jeder den Versicherungsschutz? Und zu welchem Preis?
Laut GDV liegen über 90 Prozent der Gebäude hierzulande in Gebieten mit niedrigerem Risiko. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus lässt sich im Schnitt für unter 100 Euro im Jahr versichern. In der zweiten Zone sind es etwa 200 oder 250 Euro, das betrifft weitere sechs Prozent der Gebäude. In Zone drei kann der Preis bei 500 Euro liegen – je nach Selbstbehalt und Umfang der Präventionsmaßnahmen.
Da sind wir bei über 99 Prozent der Gebäude, die laut GDV problemlos gegen Hochwasser versicherbar sind. Schwieriger wird es bei Gebäuden in Zone 4. Da sind individuelle Lösungen gefragt.
Versicherer zahlen den Betrag, den ein Wiederaufbau des Hauses kostet. Wie viel die Versicherung kostet, ist ja dann sicherlich nicht allein vom Standort abhängig, oder?
Die Zeitschrift Finanztest hat im März 2021 Beispielrechnungen veröffentlicht: Die Tester haben sich 178 Tarife von 70 Wohngebäudeversicherern angeschaut und dann Modellhäuser (Einfamilienhäuser mit 150 qm Wohnfläche in einer definierten Bauart in Zürs-Zone 1) entwickelt, für die sie Tarife verglichen haben. Sie haben sich die Konditionen von Wohngebäudeversicherungen mit dem Vierfachschutz Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Naturgefahren ganz genau angeguckt, und zwar für Gebäude an einem günstigen Standort (Dresden) und an einem teuren Standort (Düsseldorf). Das im Test günstigste sehr gute Angebot kostete für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der gleiche Tarif kostete in Düsseldorf 328 Euro. Für ein 20 Jahre altes Haus wurden 336 bzw. 577 Euro fällig, für ein 50 Jahre altes Haus 479 bzw. 897 Euro.
Was ist wichtig?
Es können auch Pflichten in einem Vertrag vorgegeben sein: z.B. eine Heizpflicht
Wie geht man vor, wenn man Lücken im Vertrag feststellt?
Mehr Infos unter:
By DAS HAUSIm Podcast HAUSFREUNDE berichtet Claudia Raupach, Ressortleiterin Geld & Recht, aus der Redaktion von DAS HAUS über die Wohngebäudeversicherung. Sie ist im Grunde ein Muss. Diese Versicherung steht für Schäden an einer Immobilie ein, inklusive aller Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, erhalten Eigentümer die Mittel, um das Gebäude wieder in gleicher Art und Güte aufbauen zu können.
Bei welchen Ereignissen greift die Wohngebäudeversicherung?
Feuerversicherung:
Versicherung gegen Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Regulierung von Leitungswasser-Schäden
Elementarschutz:
Bei der Wohngebäudeversicherung ist es meistens so, dass die Bausteine Feuerversicherung, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel zu einem Paket geschnürt werden. Ist dem so, dann spricht man auch von der „verbundenen Wohngebäudeversicherung“. Der Schutz gegen Elementarschäden ist im Standardpaket bislang meist nicht dabei. Das kann sich ändern.
Die Mehrheit der 17 Millionen privater Hausbesitzer haben durchaus eine Gebäudeversicherung, aber bundesweit sind weniger als die Hälfte der Gebäude auch gegen Elementarschäden versichert.
Warum ist der Elementarschutz nicht im Standardpaket?
Aber bekommt denn überhaupt jeder den Versicherungsschutz? Und zu welchem Preis?
Laut GDV liegen über 90 Prozent der Gebäude hierzulande in Gebieten mit niedrigerem Risiko. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus lässt sich im Schnitt für unter 100 Euro im Jahr versichern. In der zweiten Zone sind es etwa 200 oder 250 Euro, das betrifft weitere sechs Prozent der Gebäude. In Zone drei kann der Preis bei 500 Euro liegen – je nach Selbstbehalt und Umfang der Präventionsmaßnahmen.
Da sind wir bei über 99 Prozent der Gebäude, die laut GDV problemlos gegen Hochwasser versicherbar sind. Schwieriger wird es bei Gebäuden in Zone 4. Da sind individuelle Lösungen gefragt.
Versicherer zahlen den Betrag, den ein Wiederaufbau des Hauses kostet. Wie viel die Versicherung kostet, ist ja dann sicherlich nicht allein vom Standort abhängig, oder?
Die Zeitschrift Finanztest hat im März 2021 Beispielrechnungen veröffentlicht: Die Tester haben sich 178 Tarife von 70 Wohngebäudeversicherern angeschaut und dann Modellhäuser (Einfamilienhäuser mit 150 qm Wohnfläche in einer definierten Bauart in Zürs-Zone 1) entwickelt, für die sie Tarife verglichen haben. Sie haben sich die Konditionen von Wohngebäudeversicherungen mit dem Vierfachschutz Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Naturgefahren ganz genau angeguckt, und zwar für Gebäude an einem günstigen Standort (Dresden) und an einem teuren Standort (Düsseldorf). Das im Test günstigste sehr gute Angebot kostete für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der gleiche Tarif kostete in Düsseldorf 328 Euro. Für ein 20 Jahre altes Haus wurden 336 bzw. 577 Euro fällig, für ein 50 Jahre altes Haus 479 bzw. 897 Euro.
Was ist wichtig?
Es können auch Pflichten in einem Vertrag vorgegeben sein: z.B. eine Heizpflicht
Wie geht man vor, wenn man Lücken im Vertrag feststellt?
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