(Bildquelle: IMAGO / Aviation-Stock / Bearbeitung: GIGA)
Der Ärger über das ARD-Zusatzabo ist groß, doch die Wut richtet sich an die falsche Adresse.
Ein Reddit-Nutzer hat „ARD Plus“ entdeckt, ein Streaming-Angebot, für das die ARD zusätzlich zum Rundfunkbeitrag 4,99 Euro pro Monat verlangt. Seine wütende Frage „Wofür bezahle ich GEZ?!“ löst eine hitzige Debatte aus, denn viele Beitragszahler denken, dass dieses Vorgehen pure Abzocke ist (Quelle: Reddit). Doch tatsächlich will sich die ARD an dem Angebot nicht bereichern – es gibt andere Gründe.
Streaming-Abo von der ARD – anders geht’s nicht!
Die Entscheidung, für dieses Archiv-Angebot Geld zu verlangen, hat die ARD nicht freiwillig getroffen – sie ist das direkte Ergebnis einer Entscheidung der EU-Kommission, die sich auf die Seite der privaten Medienunternehmen schlug. Diese sahen in den dauerhaft verfügbaren und kostenlosen Online-Mediatheken eine massive Wettbewerbsverzerrung.
Ihr Argument war, dass die öffentlich-rechtlichen Sender durch die garantierten Beitragseinnahmen einen unfairen Vorteil hätten und den privaten Anbietern das Geschäft erschweren würden.
Das führte zur sogenannten „Depublizierungspflicht“, die im Medienstaatsvertrag verankert ist. Diese Regelung zwingt ARD, ZDF und die anderen Sender, ihre Produktionen nach einer bestimmten Frist – der Verweildauer – wieder aus den kostenlosen Mediatheken zu entfernen (Quelle: die-medienanstalten).
Je nach Art des Inhalts bleiben die Videos, Serien oder Dokumentationen nur wenige Tage, Monate oder in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre online verfügbar. In einigen Fällen dürfen Inhalte auch dauerhaft angeboten werden.
Streaming-Abo vom Rundfunkbeitrag getrennt, um sie weiter anbieten zu können
Um beliebte Klassiker, alte Tatort-Folgen oder Kultserien danach nicht komplett aus dem Verkehr ziehen zu müssen, wurde ARD Plus geschaffen. Das Angebot ist quasi ein juristischer Umweg: Die Inhalte dürfen weiterhin gezeigt werden, aber nur, wenn dafür ein „marktüblicher Preis“ verlangt wird – und genau das passiert hier. Aus diesem Grund darf beispielsweise auch nicht nur ein symbolischer Euro verlangt werden.
Das Geld aus dem Rundfunkbeitrag deckt die Produktion und die Erstausstrahlung, nicht aber die dauerhafte und unbegrenzte Bereitstellung in einem Streaming-Archiv.
Der Ärger der Beitragszahler ist also nachvollziehbar, richtet sich aber an die falsche Adresse. Die Ursache für die zusätzliche Bezahlschranke liegt nicht bei der ARD, sondern bei den privaten Medienkonzernen, die ihre Geschäftsmodelle durch die kostenlose Konkurrenz bedroht sahen. Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen nun vor der Wahl, ihre Inhalte nach Ablauf der Frist entweder komplett zu löschen oder sie in einem solchen Bezahlmodell weiter anzubieten.