(Bildquelle: IMAGO / Sven Simon / Bildbearbeitung GIGA)
Die beliebte Wunschliste von Amazon birgt ab Ende März eine Gefahr, die viele übersehen.
Wer die praktische Wunschlisten-Funktion bei Amazon nutzt, um Geschenktipps mit Familie oder Freunden zu teilen, sollte jetzt aufmerksam sein. Ab dem 25. März tritt eine Änderung in Kraft, die auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, aber ein erhebliches Risiko für eure Privatsphäre darstellt.
Amazons neue Wunschlisten-Regel ist ein riskanter Schritt
Bisher konntet ihr verhindern, dass Artikel von externen Marketplace-Händlern auf euren Listen erscheinen oder von dort gekauft werden. Diese Option fällt nun weg. Das bedeutet konkret: Kauft jemand ein Geschenk von einem Dritthändler über eure Wunschliste, übermittelt Amazon eure Lieferadresse direkt an diesen Verkäufer für den Versand (Quelle: Netzwelt).
Dadurch kann eure private Lieferadresse nicht nur für den Versand an Dritte gelangen, sondern unter Umständen auch weiteren Personen zugänglich gemacht werden, die sie nicht haben sollten.
Kritiker warnen, dass es für praktisch jeden, der Zugriff auf eure öffentliche oder auch nur privat geteilte Liste hat, ab Ende März somit einfach wird, eure Anschrift herauszufinden – der Kauf eines günstigen Artikels genügt. Auch einen Fake-Account als Dritthändler anzulegen und so an Adressen zu gelangen, sei denkbar.
Amazon begründet die Umstellung damit, die Auswahl an Geschenken für Käufer zu vergrößern. Die Verantwortung für den Schutz eurer Daten liegt damit aber stärker als zuvor bei euch – und ihr solltet sie wahrnehmen.
Denn das Risiko betrifft insbesondere Personen des öffentlichen Lebens wie Streamer oder Influencer, die sich über die Wunschlisten-Funktion von Fans beschenken oder unterstützen lassen. Aber das ist in Zukunft eben nicht mehr alles: Alle, die eine Amazon-Wunschliste haben, müssen aktiv werden.
Was Amazon-Kunden jetzt tun sollten
Um eure Daten wirksam zu schützen, habt ihr mehrere Möglichkeiten. Das absolute Minimum für jeden Amazon-Kunden mit Wunschliste sollte sein, den Status der Wunschliste auf „Privat“ zu ändern. Das könnt ihr in eurem Konto unter „Konto und Listen“ und dann über die Option „Liste verwalten“ mit ein paar Klicks erledigen.
Zudem ist es ratsam, eine Packstation oder ein Postfach als einzige Lieferadresse für eure Wunschliste zu nutzen. Da Dritthändler nur diese Adresse sehen, bleibt euer eigentlicher Wohnort geheim – auch wenn beispielsweise ein Stalker euch damit schon nahekommen könnte.
Wenn euch die neuen Regeln zu heikel sind, gibt es noch die sicherste Option: Löscht die Produkte von eurer Liste und die ganze Wunschliste insgesamt und verzichtet auf den Service. Einen kurzen Blick in die Einstellungen eurer Wunschlisten sollte ab dem 25. März aber jeder einmal werfen.