(Bildquelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie / Bearbeitung GIGA)
Halteverbotsschilder sorgen oft für Verwirrung auf der Straße. Vor allem die kleinen weißen Pfeile haben es in sich und können schnell zu einem teuren Knöllchen führen. Damit euch das nicht passiert, erklären wir, was die Pfeile bedeuten, worin sich die Verbotsschilder unterscheiden und welche Strafen bei Missachtung drohen.
Absolutes vs. eingeschränktes Halteverbot
Bevor wir zu den Pfeilen kommen, müsst ihr die zwei Arten von Halteverbotsschildern kennen. Auf beiden können nämlich die Pfeile abgebildet sein.
- Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): Das Schild mit den zwei gekreuzten roten Balken. Hier ist jede freiwillige Unterbrechung der Fahrt verboten. Ihr dürft nicht einmal für wenige Sekunden anhalten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder etwas aus dem Kofferraum zu holen.
- Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Das Schild mit nur einem roten Balken. Hier dürft ihr kurz halten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert „Halten“ als eine Unterbrechung von maximal drei Minuten, solange ihr dabei das Fahrzeug nicht verlasst. Schnelle Be- oder Entladevorgänge oder das Absetzen von Mitfahrern sind also erlaubt. Wer länger als drei Minuten steht oder das Auto verlässt, der „parkt“ – und das ist hier verboten (Quelle: StVO §12 Halten und Parken).
Die weißen Pfeile: Wo fängt das Verbot an und wo hört es auf?
Die Pfeile auf einem Halteverbotsschild zeigen an, wo der Bereich des Verbots beginnt, endet oder weitergeht. Sie zeigen euch, ob ihr am Anfang, in der Mitte oder am Ende der Zone steht.
- Pfeil nach rechts: Dieser Pfeil markiert den Anfang des Halteverbots. Ab diesem Schild gilt das Verbot.
- Pfeil nach links: Dieser Pfeil kennzeichnet das Ende des Halteverbots. Ab hier dürft ihr wieder halten oder parken, sofern kein anderes Schild dies verbietet.
- Zwei Pfeile (einer oben, einer unten): Dieses Schild steht in der Mitte einer längeren Halteverbotszone. Es signalisiert euch: Das Verbot, das vor dem Schild begann, gilt auch weiterhin.Das Halteverbot gilt sowohl vor als auch hinter dem Schild weiterhin. (Bildquelle: Pixabay AKrebs60 / Edit: GIGA)
Ohne Pfeile gilt ein Halteverbot normalerweise ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Auf welcher Straßenseite gilt das Halteverbot?
Ganz einfach: Das Halteverbot gilt immer nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder aufgestellt sind. Stehen die Schilder rechts am Fahrbahnrand, gilt das Verbot auch nur für die rechte Seite. In Einbahnstraßen oder auf sehr breiten Straßen können die Schilder auch links stehen und gelten dann entsprechend nur dort.
Gilt für rechte Fahrbahn: Beginn und Ende des Halteverbots. (Bildquelle: Pixabay / stux / myimmo)Achtung, Zusatzzeichen: Wenn die Regeln noch genauer werden
Oft findet ihr unter dem eigentlichen Halteverbotsschild noch weitere weiße Schilder. Diese Zusatzzeichen sind extrem wichtig, denn sie schränken das Verbot ein oder weiten es aus. Ignoriert ihr sie, kann es teuer werden. Achtet besonders auf:
- Zeitliche Beschränkungen: Angaben wie „Mo-Fr, 8-18 Uhr“ bedeuten, dass das Halteverbot nur in diesem Zeitraum gilt. Außerhalb dieser Zeiten dürft ihr dort parken.
- Ausnahmen: Hinweise wie „Anwohner mit Parkausweis Nr. 123 frei“ nehmen bestimmte Fahrzeuge vom Verbot aus.
- Mobile Halteverbote: Temporäre Schilder für Umzüge oder Baustellen müsst ihr ebenfalls beachten. Sie müssen in der Regel mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Gültigkeitsbeginn aufgestellt werden. Auch wer sein Auto dort schon vorher geparkt hat, muss es rechtzeitig umparken.
Teurer Fehler: Diese Bußgelder und Strafen drohen euch
Wer im Halteverbot falsch parkt, riskiert nicht nur ein Knöllchen, sondern im schlimmsten Fall auch das Abschleppen des Fahrzeugs. Hier die häufigsten Bußgelder laut aktuellem Bußgeldkatalog:
Verstoß
Bußgeld
Im eingeschränkten Halteverbot geparkt
53,50 €
... mit Behinderung anderer
68,50 €
... länger als eine Stunde
68,50 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung
78,50 €
Im absoluten Halteverbot gehalten oder geparkt
53,50 €
... mit Behinderung anderer
68,50 €
... länger als eine Stunde
68,50 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung
78,50 €
Unberechtigt auf einem Anwohnerparkplatz geparkt
Zwischen 20 und 55 Euro, abhängig von Parkdauer und möglichen Behinderungen
Wichtig: Wenn euer Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt blockiert, den Verkehr gefährdet oder eine Baustelle behindert, können die Behörden es kostenpflichtig abschleppen lassen. Die Kosten dafür liegen schnell bei 200 Euro oder mehr – zusätzlich zum Bußgeld. Seid also besonders vorsichtig.