Viele glauben, ein geparktes Auto müsse nach 14 Tagen bewegt werden. So pauschal stimmt diese Regel im öffentlichen Straßenraum aber nicht. (Bildquelle: Getty Images/Kevin Carter und Bildbearbeitung GIGA)
Autos dürfen nur maximal 14 Tage an einem Fleck parken, oder? Das wird sich zumindestens so erzählt, aber ob das wirklich stimmt, verraten wir euch hier.
Darf man maximal 14 Tage am Straßenrand stehen?
Wenn es nach dem altbekannten Rechtsirrtum der 14-Tages-Frist gehen würde, dürftet ihr mit eurem Auto maximal 14 Tage an einer Stelle stehen und müsstet dann umparken. Obwohl diese „Regel“ als eine Art ungeschriebenes Gesetz von Mensch zu Mensch weitergegeben wird, ist sie schlichtweg falsch.
Wie das Rechtsportal der ERGO-Versicherung erklärt, dürft ihr mit einem korrekt zugelassenen, betriebsbereiten Fahrzeug solange ihr wollt am Straßenrand stehen.
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Woher kommt der Irrtum mit der 14-Tages-Regel?
So manches Thema hält sich hartnäckig, obwohl es dafür keine Basis gibt. Die 14-Tages-Frist existiert, gilt allerdings nicht für PKW. Stattdessen dürft ihr euren Anhänger ohne die erforderliche Zugmaschine laut § 12 der Straßenverkehrsordnung nur maximal 14 Tage lang im öffentlichen Bereich parken.
Wollt ihr länger stehen, müsst ihr den Anhänger entweder an eine Zugmaschine koppeln oder ihn regelmäßig umsetzen.
So parkt ihr ohne Ärger im öffentlichen Raum
Damit ihr auch garantiert ohne Stress parken könnt, solltet ihr ein paar Faktoren beachten. Wichtig ist, dass es kein Hinweisschild mit einer Höchstparkdauer gibt, denn dann gilt die angegebene Zeit natürlich. Dauerparken dürft ihr nur dort, wo es keine weiteren Hinweise gibt und wo es keine Parkscheibenpflicht gibt.
Euer Fahrzeug muss jederzeit fahrbar sein, es darf nicht abgemeldet oder schrottreif sein. Nur für betriebsbereite und ordentlich zugelassene Fahrzeuge gilt die Regel, dass sie dauerhaft parken dürfen. Habt ihr euer schrottreifes Auto geparkt, droht euch mindestens ein Bußgeld, mit Pech aber auch der Transport auf den Schrottplatz.
Um euer Auto zu schützen, solltet ihr es nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Fahrt ihr in den Urlaub, kümmert euch um einen Babysitter fürs Auto. Es kann euch jederzeit passieren, dass rund um euren Parkplatz Halteverbot ausgesprochen wird (zum Beispiel wegen eines Umzugs oder dem Einsatz einer Baufirma).
Parkt ihr dann nicht um, könnt ihr abgeschleppt werden. Falls ihr also nicht anwesend seid, sollte euer Blumengießer oder Katzensitter auch gleich nach dem Fahrzeug schauen.