(Bildquelle: IMAGO / Silas Stein / Bildbearbeitung GIGA)
Tchibo will sich im Kaffeestreit mit Aldi Süd noch nicht geschlagen geben.
Update vom 10. März 2026: Der Kaffeestreit zwischen Tchibo und Aldi geht in die nächste Runde. Der Hamburger Kaffeeröster hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht.
Damit wehrt sich das Unternehmen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das Aldi den Verkauf von Tchibo-Kaffee zu einem Preis erlaubt hatte, den Tchibo als Verkauf unter Einstandspreis und damit als markenschädigend ansieht.
Der Kampf um den Kaffeepreis ist also noch nicht entschieden (Quelle: Wirtschaftswoche).
Update vom 18. Februar 2026: Tchibo zieht im juristischen Kampf mit Aldi Süd erneut den Kürzeren. Das OLG Düsseldorf hat die Berufung zurückgewiesen – damit bleibt es dabei: Aldi Süd hat den Kaffee seiner Eigenmarke Barissimo Ende 2023 nicht zu billig verkauft.
Tchibo argumentierte damals, dass der Discounter das Produkt unter den Herstellungskosten in die Läden stellt und damit dem Wettbewerb schaden würde. Diese Einschätzung teilten die Richter seinerzeit nicht und auch die Berufung wurde nun abgeschmettert.
Tchibo hat jedoch die Möglichkeit, Revision gegen die Entscheidung einzulegen. Dann würde die Frage noch einmal vor einem höheren Gericht aufgerollt werden. Ganz aus dem Schneider ist Aldi Süd also noch nicht – aktuell sieht es jedoch so aus, als würde der Discounter Recht bekommen und damit seinen Kaffee auch in Zukunft zu extrem günstigen Preisen in die Regale stellen können (Quelle: tagesschau).
Originalartikel vom 3. Dezember 2025:
Der Kaffeeröster Tchibo hat einen juristischen Streit mit Aldi Süd begonnen, der nun in die nächste Runde geht. Der Vorwurf wiegt schwer: Der Discounter soll Kaffee seiner Eigenmarke „Barissimo“ über einen längeren Zeitraum so günstig angeboten haben, dass dabei pro Kilogramm ein Verlust von bis zu 3,53 Euro entstanden sei. Tchibo sieht darin einen gezielten Missbrauch von Marktmacht, um den Wettbewerb zu schädigen.
Aldi entscheidet erste Instanz für sich
In erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf wurde die Klage zunächst abgewiesen. Das Gericht sah keine unlautere Absicht, Konkurrenten vom Markt zu drängen, sondern sprach von einer üblichen Mischkalkulation, wie sie im Handel an der Tagesordnung ist. Doch Tchibo gibt sich damit nicht zufrieden und hat Berufung eingelegt, weshalb der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf neu verhandelt wird.
Im Kern geht es um eine rechtliche Grauzone, die durch die Entwicklung im Einzelhandel immer wichtiger wird. Das Gericht unterschied klar zwischen dem verbotenen Verkauf unter dem Einkaufspreis und dem Verkauf unter den eigenen Herstellungskosten, was rechtlich nicht eindeutig geregelt ist.
Da Handelsketten wie Aldi über ihre Eigenmarken zunehmend selbst zu Produzenten werden, fordert Tchibo hier eine „Weiterentwicklung der Rechtsprechung“, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern (Quelle: Lebensmittel Zeitung).
Gerichtsurteil könnte Weichen für den Markt stellen
Der Ausgang des Verfahrens zwischen Tchibo und Aldi Süd könnte somit zu einem Grundsatzurteil werden. Es wird zeigen, wie weit Discounter im Preiskampf mit ihren Eigenmarken gehen dürfen und ob das Wettbewerbsrecht angepasst werden muss, um die Marktmacht der großen Handelsketten zu begrenzen.
Für Aldi-Kunden könnte das im Zweifel bedeuten, dass der Kaffee der Eigenmarke potenziell nicht mehr zu Dumping-Preisen angeboten werden darf. Bis hier das letzte Wort gesprochen ist, dürfte jedoch noch einige Zeit ins Land gehen.