Wertpapiere und Kryptos im Trade‑Republic‑Depot: Im Todesfall gehen sie auf die Erben über. (Bildquelle: IMAGO / Political-Moments / Bildbearbeitung GIGA)
Ein Trade-Republic-Konto wird im Todesfall zu einem Teil der Erbmasse. Hier erfahrt ihr, wie ihr den Nachlass korrekt abwickeln könnt.
Hinweis: Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Für verbindliche Auskünfte wendet euch bitte direkt an Trade Republic.
Der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine Ausnahmesituation. Wenn dann Fragen zu Geld, Depots und Online-Brokern auftauchen, fühlt man sich schnell überfordert. In diesem Artikel zeigen wir euch deswegen Schritt für Schritt, wie es mit einem Trade Republic Konto nach dem Tod weitergeht.
Was passiert mit dem Trade Republic Konto nach dem Tod?
Stirbt der Kontoinhaber, wird das Trade Republic Konto ein Teil des Nachlasses. Das Guthaben, die Wertpapiere und die Krypto-Bestände gehören dann den Erben. Ab dem Zeitpunkt des Todes darf zunächst niemand mehr – weder im eigenen Namen noch im Namen der verstorbenen Person – über das Konto verfügen.
Trade Republic stellt euch für Nachlassfälle ein offizielles Formular bereit, mit dem ihr den Erbfall rechtssicher abwickeln könnt. Den „Antrag auf Übertragung von Bankvermögen im Nachlassfall“ könnt ihr euch hier ansehen.
Der Ablauf für Erben im Überblick
An den folgenden Schritten könnt ihr euch im Ernstfall grob orientieren:
- Sterbeurkunde einreichen: Das Konto wird gesperrt und der Onlinezugang deaktiviert.
- Erbberechtigung nachweisen: Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll beim Nachlassgericht beantragen.
- Trade-Republic-Nachlassformular ausfüllen und einreichen: Zusammen mit der Sterbeurkunde (falls noch nicht vorgelegt), dem Erbschein oder Testament und den Ausweisen der Erben einreichen.
Warum es sinnvoll ist, einen Todesfall möglichst zeitnah zu melden
Auch außerhalb der Geschäftsverbindung mit Trade Republic ist es wichtig für euch zu wissen, dass man einen Todesfall möglichst frühzeitig durch die Vorlage der Sterbeurkunde bei der Bank melden sollte.
Sobald sie Kenntnis vom Tod erlangt, muss sie die Kontoverbindung des Verstorbenen nämlich sperren und gegebenenfalls den Onlinezugang deaktivieren. Das verhindert unbefugte Zugriffe bis zur endgültigen Klärung des Erbfalls. Erst mit dem Vorliegen aller Erbnachweise und Bestätigungen darf ein Nachlass freigegeben und abgewickelt werden.
Gut zu wissen: Bestimmte Ausgaben, wie zum Beispiel die Beerdigungskosten, dürft ihr gegen Vorlage der Rechnung dennoch aus der Erbmasse bezahlen lassen. Erkundigt euch im Zweifel direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse.
Ihr habt Fragen zu den Sparkassen? Unsere Kollegen von familie.de beantworten sie euch im Video.
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Was passiert mit Wertpapieren, Guthaben und Krypto-Beständen bei Trade Republic im Todesfall?
Im Nachlassformular von Trade Republic können die Erben angeben, wie Trade Republic mit den Vermögenswerten verfahren soll. Standardmäßig werden Wertpapiere und Kryptowährungen verkauft und der Gesamterlös wird an die Erben ausgezahlt.
Laufende Sparpläne können gelöscht und offene Orders storniert werden. Nach der vollständigen Abwicklung des Nachlasses wird das Konto der verstorbenen Person geschlossen. Für die Erben entstehen keine Verpflichtungen über den Nachlass hinaus.
Bitte beachtet aber: Für Wertpapiere und Kryptowährungen kann Erbschaftsteuer anfallen. Entscheidend dafür ist der Wert am Todestag. Werden die Anlagen später mit Gewinn verkauft, kann zusätzlich Abgeltungsteuer auf Kursgewinne fällig werden.