Das Abstammungsprinzip, auch bekannt als „Recht des Blutes“ (Ius sanguinis), ist ein zentrales Element des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Es besagt, dass die Staatsbürgerschaft primär von einem oder beiden Elternteilen vererbt wird, unabhängig vom Geburtsort.
In Deutschland bildet dieses Prinzip die Grundlage dafür, wie die meisten Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Abstammungsprinzip hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1842 führte Preußen mit dem Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan das Ius sanguinis ein und verabschiedete sich damit vom bis dahin geltenden Geburtsortprinzip (Ius soli).
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