Seit Anfang des Jahres ist es offiziell: In Deutschland gibt es das dritte Geschlecht. Menschen, die intersexuell sind, können beim Standesamt neben "männlich" oder "weiblich" auch "divers" ankreuzen. Das hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte: Ja, diese dritte Option muss es geben, denn sonst ist es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein kleines Kreuz mit großen gesellschaftspolitischen Folgen, für die Sprache, die Arbeitswelt und unser Denken.