Wann muss ich als Vermieter eingreifen und wann muss ich die Nutzung akzeptieren?
Kaum ein Bereich sorgt regelmäßig für Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern wie der Balkon. Darf dort gegrillt werden? Sind Solarmodule erlaubt? Was ist mit Blumenkästen, Sichtschutz oder Fahnen?
Grundsätzlich gilt: Der Balkon gehört zur gemieteten Wohnung und darf vom Mieter individuell genutzt und gestaltet werden. Gleichzeitig prägt er aber auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes.