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Mal wieder geht es um die Verkehrssicherungspflichten und ihre Grenzen - insbesondere den Verantwortungsbereich des Verletzten.
Heute möchte ich aus gegebenem Anlass ein paar Gedanken mit euch teilen, die bei mir durch einen Todesfall ausgelöst wurden. Es geht darum, sich wieder daran zu erinnern, dass das Leben (nur!) HEUTE stattfindet. Und was das bedeutet für unser (grundsätzlich begrüßungswertes) Leistungsstreben.
Es geht um die Anrechnung der Betriebsgefahr eines Kfz, dessen Fahrer 150 Km/h auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fährt.
OLG Hamm v. 6.2.2018 - 7 U 39/17
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