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Datenschutz und Künstliche Intelligenz
Viele öffentliche und private Stellen fragen sich derzeit, unter welchen Voraussetzungen sie KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen können. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.
Der Schwerpunkt der Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ liegt auf diesen KI-Anwendungen. Über die LLM hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere KI-Modelle und KI-Anwendungen, deren Einsatz infrage kommen kann. Der Jurist Thomas Fuchs ist seit 2021 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Lese-Tipps:
Pressemeldung: KI-Training mit personenbezogenen Daten bei Instagram und Facebook
Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots
By Redaktion "Datenschutz PRAXIS"Datenschutz und Künstliche Intelligenz
Viele öffentliche und private Stellen fragen sich derzeit, unter welchen Voraussetzungen sie KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen können. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.
Der Schwerpunkt der Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ liegt auf diesen KI-Anwendungen. Über die LLM hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere KI-Modelle und KI-Anwendungen, deren Einsatz infrage kommen kann. Der Jurist Thomas Fuchs ist seit 2021 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
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