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By Hans-Christian Spengler und Thorsten A. SiefertNewsNews Commentary
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  • netkiosk.digital RADIO - MAG KW 2/24

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Unsere Themen heute: „Pläne für neue Sanktionen beim Bürgergeld“ und „Frau Schmidt kocht“ gespickt mit viel Musik.

    Pläne für neue Sanktionen beim Bürgergeld

    Die betreffenden Regelungen finden sich im Abschnitt “Sanktionen bei Pflichtverletzungen”. Diese sowie Meldeversäumnisse führen zur Kürzung der staatlichen Leistung. Zehn Prozent des Regelbedarfs werden nicht ausgezahlt, wenn jemand ein Meldeversäumnis nachgewiesen werden kann, ebenso wenn ein Leistungsbezieher ein zumutbares Arbeitsangebot ablehnt. Wiederholende Versäumnisse oder Verweigerungen führen zu einer Erhöhung des Abzugs um zunächst 20, schließlich maximal 30 Prozent. Alle Leistungen, die mit der Unterbringung des Bürgergeld- Beziehenden zu tun haben, bleiben von etwaigen Sanktionen unberührt. Man kann also seine Wohnung nicht verlieren. Gleiches gilt für die die Übernahme der Heizkosten durch das Jobcenter.

    Was könnte eine mögliche Pflichtverletzung sein, jenseits des Nichtwahrnehmens von Terminen bei der zuständigen Behörde? Beispiel Kooperationsplan: Die von vielen Leistungsbeziehern als Knebelvertrag empfundene Eingliederungsvereinbarung aus Hartz IV-Zeiten wurde durch einen sog. Kooperationsplan ersetzt. Dieser beschreibt Unterstützungsmaßnahmen, die einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Hält der Betroffene festgelegte Vereinbarungen nicht ein, so kann das Jobcenter ihn nicht mehr wie zuvor unmittelbar sanktionieren. Stattdessen versendet die Behörde eine Aufforderung zur Mitarbeit. Erst wenn dieser durch den jeweiligen Klienten nicht entsprochen wird, kommt es zu Leistungskürzungen.

    Das ist der aktuelle Stand der Dinge. Das Bürgergeld für Alleinstehende lag im vergangenen Jahr bei 502 €. Versetzt sich der Autor dieses Beitrags in die Rolle eines Bürgergeldbeziehers, dann wäre er ständig von Sanktionen betroffen. Dabei rede ich gar nicht von dem “Delikt” des Verstoßes gegen Kooperationsvereinbarungen. In diesem Bereich lässt sich immer eine vermittelnde Lösung finden, zudem ist ein Schlichtungsverfahren vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn zwischen Leistungsbeziehendem und dem Jobcenter nur noch schwer zu vermitteln ist. Aber wer von uns hat noch keinen Termin vergessen. Fällt jemandem das besonders schwer, kann der Regelsatz durch die Behörde schon empfindlich reduziert werden.

    Das Bürgergeld ist in diesen Tagen in die Schlagzeilen geraten. Finanzminister Lindner lädt zum Sparen ein, Arbeitsminister Hubertus Heil, auch zuständig für das Bürgergeld, möchte ihn unter-stützen. Sein Vorschlag: Menschen, die sich der Kooperation mit dem Jobcenter vollständig verweigern, soll der volle Regelsatz gestrichen werden. Das gilt zum Beispiel dann, wie das RND berichtet, „wenn der Leistungsbeziehende sich willentlich weigert, einen Job anzunehmen.” Bislang – so ist in einem Referentenentwurf zu lesen – soll das für maximal zwei Monate möglich sein. Nichts ändert sich an der Übernahme der Unterbringungs- und Heizkosten. Diese soll weiterhin gewährt werden.

    Kritik kommt aus der eigenen Partei, genauer vom den Jusos. Philipp Türmer ist Vorsitzender der Jugendorganisation der SPD. Die Pläne seien in einem Rechtsstaat nicht vertretbar, man könne Menschen als Sanktion nicht hungern lassen äußerte er sich dem Tagesspiegel gegenüber.

    Auch die Diakonie kritisiert das Vorhaben aus dem Hause Heil. Maria Loheide, sie ist Sozialvorständin der Wohlfahrtsorganisation, macht deutlich, dass diese Sanktionen vor allem Menschen treffen, die nicht gut lesen oder schreiben können, ebenso psychisch Kranke oder auch solche, die ein Suchtproblem haben.

    Und indem Finanzminister Lindner Heils Pläne lobt und er davon spricht, dass die Akzeptanz des Sozialstaates gestärkt wird, wenn auch Gegenleistungen gefordert werden, zeigt er, dass er nicht verstanden hat, nicht weiß, von wem Maria Loheide spricht. Das scheint mir sehr sicher so zu sein, leben doch die unterschiedlichen Schichten in unserer Gesellschaft im Wesentlichen in ihren Blasen und bleiben Begegnungen zwischen ihnen häufig an der Oberfläche, wenn sie überhaupt stattfinden.

    Arbeitsminister Heil selbst sagt, dass es bei den von den Sanktionen Betroffenen um eine sehr geringe Anzahl von Personen geht. Wo also liegt bitte das Einsparpotential? Geht es hier nicht einfach darum, Signale in Richtung bestimmter Wählergruppen zu setzen? Nämlich jene, die kein Verständnis für eine bedingungslose Unterstützung von Bedürftigen haben. Sind es die, die laut nach Recht und Ordnung rufen, die in den zu uns kommenden Menschen aus ihren Heimatländern geflüchtet, nichts als eine Bedrohung sehen. Versucht Heil derart denkende Wählerschichten zu adressieren, zu gewinnen? Das wird wohl kaum gelingen, haben diese in die demokratischen Parteien kaum mehr Vertrauen und sich schon längst ab- oder bestimmten Kräften zugewendet. Will man sie – und jeden Versuch in diese Richtung muss man als dringend geboten betrachten – für die freiheitliche Demokratie zurückgewinnen, so bedarf es größerer und ernsthafter Anstrengungen, als jene, die Heil unternimmt.

    Bleibt die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahme an sich. In einem Artikel der TAZ wird darauf verwiesen, dass sich das Bundesverfassungsgericht 2019 mit der Frage von möglichen Streichungen – seinerzeit bezogen auf Hartz IV – beschäftigte. Ergebnis: Im Bereich der Pflicht-verletzungen sah das BVG eine maximale Kürzung um 30 % als umsetzbar an, höhere Reduzierungen der Leistungen wurden von ihm als kontraproduktiv eingeschätzt. In der Frage der Verweigerung einer zumutbaren Beschäftigung allerdings kam das Gericht – so jedenfalls interpretiert die TAZ das Urteil – zu dem Schluss, dass ein Wegfall des vollständigen Regelsatzes möglich sei. Außer Betracht bleibt dabei folgendes wichtige Detail: Dem Umsetzen einer solch drastischen Maßnahme muss vorausgehen, dies steht explizit im Urteil, dass die Wirksamkeit einer solchen drastischen Maßnahme auch ausreichend belegt ist. Kann Heil dies?

    Ohnehin kann man die Frage stellen, ob die Ansichten des höchsten Gerichts des Landes in dieser Sache so einfach von Hartz IV auf das ja noch relativ junge Bürgergeld übertragen werden können. Sollte das zutreffen, so bewegt sich Arbeitsminister Heil mit der von ihm vorgestellten Sanktionsverschärfung in einem – jenseits eines noch vorzulegenden Wirksamkeitsbeglegs –  im vermutlich rechtssicheren Rahmen. Für mich – der eine bedingungslose Unterstützung von Leistungsbeziehern für geboten hält und deren Umfang als ohnehin zu gering einschätzt, sind Heils Pläne vor allem eines: Unerträglich.

    Netkiosk Spaghetti Carbonara mit buntem Salat

    250 ml Sahne                                                                      

    100 g gewürfelten Speck                                                     

    1 Päckchen Schinken (Menge nach Bedarf)                      

    300 g Spaghetti         Kochlöffel

    Knoblauch (optional)                                                          

    Salz, Pfeffer, Paprikapulver, Kreuzkümmel                       

    Parmesan

    ½ Kopfsalat                                                                          

    5 – 10 Cherrytomaten                                                            

    2 Karotten                                                                             

    Zwiebel

    ½ Paprika

    Olivenöl

    Zitronensaft

    Petersilie, Rosmarin, Thymian Salz, Pfeffer, Prise Zucker

    Zubereitung – für zwei Personen

    Bevor wir starten, füllen wir den Topf bis knapp über die Hälfte mit Wasser und salzen

    dieses sehr großzügig. Den Topf auf den Herd stellen und das Wasser zum Kochen bringen.

    Währenddessen lassen wir unseren Speck in der Pfanne aus, bis er sein Fett verloren hat und leicht angeröstet ist. Sollte dies nicht genug sein, geben wir einen kleinen Schluck Olivenöl in die Pfanne. Den Schinken je nach Präferenz fein würzeln – oder noch besser direkt mit den Händen zupfen und zum Speck in die Pfanne geben. Wer mag, kann dem Gericht Knoblauch hinzufügen; diesen hacken, reiben oder pressen wir so fein wie möglich und rösten ihn kurz mit an. Nicht verbrennen lassen, dann bildet er Bitterstoffe.

    Wenn unser Fleisch eine schöne Farbe angenommen hat, löschen wir alles mit der Sahne ab und geben unsere Gewürze hinzu. Die Sahne sollte kurz aufkochen und etwas köcheln, damit die Soße reduziert und etwas andickt.

    Sobald das Nudelwasser kocht, geben wir unsere Spaghetti hinein und garen sie al dente. Beim Ablöschen unbedingt einen Schluck des Nudelwassers aufheben und mit in die Soße geben. Die Nudeln ebenfalls in die Soße werfen und gut darin schwenken. Auf geringer Hitze noch ca. 5 Minuten köcheln lassen.

    Während sich die Nudeln mit unserer Soße voll saugen, kümmern wir uns um den Salat. Diesen schneiden wir klein und waschen ihn kurz ab. Auch die anderen Zutaten schneiden wir in kleine Würfel – die Karotte wird am besten grob gerieben. Alles in einer Schüssel mit reichlich Olivenöl und Zitronensaft marinieren und mit frischen Kräutern würzen.

    Sowohl die Carbonara, als auch den Salat auf einem Teller anrichten, ordentlich Parmesan auf der Pasta verteilen und den „kulinarischen Sommer“ genießen.

    Guten Appetit !

    1 hr 5 min
  • netkiosk.digital RADIO - MAG KW 52

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Heute mit einem Meteo-Update für die nächsten Tage, dem obligatorischen Radiodienst um Halb. Im zweiten Teil von MAG blicken wir auf unsere Schulen, es geht um Amokläufe und die Frage danach, wie solche und ähnliche Gewalttaten von Schüler:innen verhindert werden können. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse an der Universität Prag hat dieses Thema erneut traurige Aktualität erlangt.

    1 hr 1 min
  • MAG classic Episode 16

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto von Nadi Lindsay

    Episode 16 unseres MAG aus dem Radiosommer 2023. Heute mit Alexander Frank.

    Der Radiosommer 2023 war schon gut, oder?

    1 hr 3 min
  • netkiosk.digital RADIO - TIM KW 44

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto von Harrison Haines

    Nicht nur der Mai macht einiges neu. Auch der November bietet einige Neuheiten. Wir haben für Sie einige interessante Themen ausgewählt. Fangen wir an!

    Thema 1: Wechsel der Kfz-Versicherung: Stichtag beachten

    Wie jedes Jahr ist am 30. November der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Der Grund: Die alten Verträge enden in der Regel zum Jahresende. Viele Anbieter werben deshalb um Neukunden. Wer sich umschaut, kann einen günstigeren Tarif ergattern.

    Thema 2: Einwanderung wird erleichtert: Chance für Betriebe?

    Nächsten Monat tritt das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Schritt für Schritt in Kraft. Das könnte es auch einfacher für Betriebe machen, neue Fachkräfte zu finden.

    Thema 3: Änderungen im November 2023: Rentenstart für viele Arbeitnehmer

    Im November 2023 können wieder viele Arbeitnehmer in Rente gehen. Und zwar aus unterschiedlichen Geburtsjahrgängen, was mit den vier unterschiedlichen Formen der Altersrente zusammenhängt.

    Thema 4: Für mehr Netto: Jetzt noch Lohnsteuerermäßigung beantragen

    Arbeitnehmer können zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Wer aber nicht bis nächstes Jahr warten möchte, kann einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

    Thema 5: Personalausweis und Reisepass: Abholung bald ohne Termin

    Die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses wird einfacher. Im Kern betrifft das die Online-Funktion der Dokumente.

    Thema 6: Lust auf Urlaub? Feiertage im November nutzen

    Noch einmal Lust auf Urlaub? Die Bewohner einiger Bundesländer können vor Ende des Jahres noch einmal freimachen und dafür einen Feiertag im November nutzen.

    Thema 7: Neue MacBooks Pro mit M3-Prozessor

    Für die Tech-Enthusiasten unter Ihnen gibt es auch Neuigkeiten: Apple hat gerade die brandneuen MacBooks Pro mit M3-Prozessor vorgestellt. Diese Laptops sind je nach Modell im November bereits verfügbar. Die neuen Modelle sind in verschiedenen Konfigurationen und Bildschirmgrößen erhältlich, darunter 14 und 16 Zoll.

    Mit dem M3-Prozessor erhalten Sie eine ordentliche Portion Rechenpower, die selbst anspruchsvollste Aufgaben bewältigen kann, so Apple. Diese neuen M3 Pro Chips sind laut Apple perfekt für Kreative, Profis. Alle, die nach Spitzenleistung suchen sollten sich wohl eher den M3 Max anschauen. Ich persönlich bleibe bei meinem MacBook Pro mit einem M1 Max. Dieses bietet mir noch ausreichend Leistung.

    Wir hoffen, dass Sie einige nützliche Informationen erhalten haben. Denken Sie daran, den 30. November im Blick zu behalten, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Vielleicht nutzen Sie die Chance auf einen günstigeren Tarif.

    1 hr 5 min
  • MAG classic Episode 14

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto von Nadi Lindsay

    Episode 14 unseres diesjährigen Radiosommers

    1 hr 3 min
  • Rauchen - Leider nicht verboten

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto von G. Jau

    Erinnern Sie sich noch? Stundenlang hielten wir uns in Bistros oder Kneipen auf, konnten kaum erkennen, wer da am Tisch gegenübersaß, zündeten uns zum Getränk unserer Wahl eine Kippe nach der nächsten an. Im Anschluss an das gesellige Beisammensein heFiges Husten in der Nacht und am nächsten Morgen. Die KlamoKen vom Vortag ein Fall für die Waschmaschine, da half kein LüFen mehr. Normal. Genauso wie die gemeinsame Fahrt im Ford Fiesta nach Hannover, vier Leute im Fahrzeug, drei rauchten unentwegt. Die Folgen für Bekleidungsstücke und Gesundheit waren die gleichen. Das Auto stank, die Scheiben musste man regelmäßig reinigen, dem Dachhimmel war in manchem Fall kaum mehr zu helfen. Raucherkarre eben. Und extra Husten gab es dazu.

    Die Idee, sie war eine wirklich gute. Ein teilweises Rauchverbot im Auto. Fahren Schwangere und Minderjährige mit – so die Idee des Gesundheitsministers Lauterbach – sollte Rauchen im Fahrzeug verboten sein. Was ohne zusätzlichen Beleg offensichtlich sinnvoll erscheint und keiner weiteren Einsicht bedarf, haKen unterschiedliche Studien belegt: Wird im Auto geraucht, ist die Belastung der AtemluF dort extrem. Den Schadstoffen könnten – so die Begründung im Gesetzesentwurf – sich weder MüKer und deren Ungeborene noch Minderjährige entziehen. Diese besonders vulnerablen Gruppen bedürfen folglich eines besonderen Schutzes. Bekannt waren die Verbotspläne seit 7. Juli dieses Jahres. Die Maßnahme sollte ins Nichtraucherschutz- gesetz eingebeKet und zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Cannabislegalisierung geltendes Recht werden. Nicht mehr erlaubt sollte das Rauchen von Tabakprodukten, E- ZigareKen, erhitzten Tabakprodukten und auch Cannabis sein.

    Vergangenen Sonntag nun wurde bekannt, dass das Verbot nicht zustande kommen wird. Es wurde aus dem Entwurf gestrichen, das teilte der Drogenbeaufragte der Bundesregierung Burkhard Blienert von der SPD dem Redaktonsnetzwerk Deutschland mit. Verantwortlich dafür: Der Koalitonspartner FDP. Dessen Position: Das Gesetz beschneide die Freiheitsrechte übermäßig. Eine Sichtweise, die Blienert nicht teilt.

    Dass Rauch gesundheitlich schädlich ist und zu Krankheiten führt ist seit vielen Jahrzehnten bekannt. Und dass Rauchen in der SchwangerschaF, ak^v wie passiv, der Gesundheit der MuKer und der des ungeborenen Lebens nicht zuträglich ist, ist ebenso längst belegt. Und welche Möglichkeit haben Kinder und Jugendliche – sie befinden sich inmiKen ihrer körperlichen und geis^gen Entwicklung – ihren Eltern das Rauchen im Auto zu untersagen, um sich selbst vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren?

    Wer im Fahrzeug raucht, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren, ist rücksichts- und verantwortungslos. Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die dies überhaupt noch tun. Ein Gesetz zu beschließen, dass jene schützt, die sich in einer solchen Situation nicht selbst vor Schaden bewahren, sich ihr nicht entziehen können, wäre mehr als sinnvoll gewesen. Auch die FDP sollte wissen, dass auch unsere persönliche Freiheit an Grenzen stößt.

    3 min
  • MAG classic Episode 15

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto von Nadi Lindsay

    Episode 15 unseres Radiosommers

    1 hr 1 min

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