Was ist beim Einsatz der Hundebox zu beachten und welche hundgerechten und tierschutzgerechten Alternativen gibt es?
Sandra spricht heute mit Anja Helling. Anja hat an einer Hamburger Schule als Lehrerin gearbeitet und ist nach einer Ausbildung aktuell als Hundetrainerin aktiv. In ihrer Hundeschule Pfotenhafen bildet sie Schulhund-Teams aus.
Die Dachverbände ESAAT/ISAAT beschreiben einen hundgerechten Einsatz mit höchstens 2x pro Woche für maximal 45 Minuten. Diese Vorgaben werden häufig überschritten, denn abgesehen von unreflektiert fortgeführten Traditionen oder Unwissenheit ist es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, den Hund nach dem Einsatz nach Hause zu bringen.
Die Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz sieht vor, dass Hundeboxen – außer für den Transport im Auto – nicht geschlossen werden dürfen. Paragraf 2 spricht von „verhaltensgerecht unterbringen“, Abs. 2 legt fest, dass die „Möglichkeit der artgerechten Bewegung“ nicht dermaßen eingeschränkt werden darf, dass dem Tier vermeidbare Leiden, Schäden oder Schmerzen zugefügt werden.
Die Tierschutzhundeverordnung schreibt vor, welchen Raum Hunde, gestaffelt nach Schulterhöhe, mindestens zur Verfügung gestellt bekommen müssen. Wichtig: dieser Freiraum darf nicht durch Möbel oder andere Gegenstände eingeschränkt werden. Es muss natürliches Licht, frisches Wasser und ein eigener, ungestörter Ruheplatz vorhanden sein, die Temperatur muss regelbar sein, Anbinden ist nicht erlaubt.
Konkret ist die Umsetzung: bis 50cm Schulterhöhe: 6qm Raumfläche, 50-65cm: 8qm, ab 65cm: 10qm.
Darüber hinaus sollte der Hund in diesem Raum, getrennt von seinem menschlichen Partner, keinen Kontakt zu anderen Personen haben (müssen). Ausnahme ist, wenn er mit diesen Personen vertraut und der Umgang abgesprochen ist.
Es ist wichtig, sowohl für geplante Zeiten als auch für Notfälle Möglichkeiten parat zu haben, den Hund unter oben genannten Aspekten unterzubringen: entweder ein:e bestimmte:r Kolleg:in übernimmt den Hund, oder der Hund bleibt alleine in einem zuvor festgelegten Raum (wichtig: Raumgewöhnung findet im Vorfeld statt, Kameraüberwachung des Hundes damit Unwohlsein frühzeitig erkannt wird, Gefahrenquellen sind beseitigt, Beschäftigungsmöglichkeiten werden bereit gestellt), oder der Hund bleibt bei einer/einem Kolleg:in in einem wenig besuchten Raum (wenn er Hund den Raum und den Menschen kennt und mag). Idealerweise wird der Hund in einer erbetenen Pause nach Hause gebracht. Ein potentiell vorhandener „Schulhundraum“ darf nur einzeln benutzt werden (Cave: Gerüche der anderen Hunde, Ressourcen o.ä.).
Zusammengefasst: der Hund sollte unter Berücksichtigung der geforderten Aspekte einen Ruheplatz haben. Das kann eine geöffnete Hundebox sein, ein Gitter mit dem ein Teil des Raumes abgetrennt werden kann oder ein positiv auftrainiertes Körbchen/Decke, welche(s) den Vorlieben des Hundes entspricht, wo möglichst wenig Stressoren vorhanden sind und der freiwillig aufgesucht wird.
· Anjas YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@PfotenHafen
· Sandras Publikation „Lass die Tür auf, wenn du gehst“ – Der unzulässige Einsatz von Hundeboxen https://www.tierethik.net/data/2022-01/TE_2022_1_Foltin.pdf?fbclid=IwAR0AoTXRmeCPPT-Z6Yw42NLvsAIsKiU3vUNUgX04D8PIM66uRNVVyzWu8ak
https://doi.org/10.1016/j.jveb.2022.09.004
Für Fragen, Anregungen oder Wünsche freut Sandra sich über eine Mail an [email protected]