
Sign up to save your podcasts
Or


Tracklist
33 Tears -Forms of Edge
Another Sunny Day – You Should All Be Murdered
Bill Pritchard – Invisible State
Gay Cat Park – I’m A Vocoder
Crippled Pilgrims – Undone
EternalTriangle – Nothing But A Friend
Holiday Makers – Cincinnati
I Start Counting – Letters To A Friend
The Beloved – A Hundred Words
Pictures Like This – A Night’s Vendetta
Illustration – Danceable
Silicon Teens – Sun Flight
Blue In Heaven – In Your Eyes
A. R. Kane – When You’re Sad
Henry Badowski – My Face
Fiat Lux – Feels Like Winter Again
Conspiracy Of Silence – Innocense
A House – Heart Happy
Weeping Messerschmitts – Say Goodbye
The Promise – Away Away
The Ocean Blue – Between Something And Nothing
The Wake – Talk About The Past
Venus In Furs – Love Lies
The Passions – The Swimmer
The Wild Flowers – Melt Like Ice
Wasted Youth – Rebecca’s Room
Bevor der bislang letzte „Femizid“, Frauenmord, die Beziehungstat gänzlich aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwindet, weil der Täter mit der Unschuldsvermutung ein hervorragend integrierter Inländer ist, die Tat also für Hass und Hetze gegen „kulturfremde“ Motive wenig hergibt, noch eine kleine Zusammenstellung der Ereignisse. Einstieg ist eine auf den ersten Blick etwas fachspezifische Diskussion zum Thema:
Ehrenmord und Rassismus in der Rechtsprechung
Eine kleine Vorlesung über juristische Feinheiten
Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität in Berlin, in einem Aufsatz Ende Februar 2021 in der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“: (Betrifft die deutsche Judikatur, der Bezug zu Österreich kommt schon noch.)
„Am 22. März 2017 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass es in besonderem Maße verwerflich ist, wenn ein Mann seine Frau tötet, weil sie ihn verlassen will oder verlassen hat. Das prägende Hauptmotiv der Mordtat, die verhandelt wurde, war die Eifersucht des Angeklagten und seine Weigerung, die Trennung von seiner Ehefrau zu akzeptieren. Diese Motivation, so argumentierte das Gericht, stehe ‘sittlich auf niedrigster Stufe’ und sei ‘Ausdruck der Geisteshaltung des Angeklagten, seine Frau als sein Eigentum zu begreifen, über das er verfügen könne’ … Damit schien eine wesentliche Wende in der Rechtsprechung gelungen. Diese war zuvor dafür kritisiert worden, den spezifischen Unrechtsgehalt von sogenannten Trennungstötungen nicht zu erkennen. Tatsächlich zeigten Bundesgerichtshof und Landgerichte in der Vergangenheit großes Einfühlungsvermögen für den verlassenen Mann, seine ‘Verlustangst’, seine Wut, seine ‘Verzweiflung’, seine ‘Sorge um die Kinder’, seinen zerstörten Lebenstraum. In einem ‘Motivbündel’ des Täters fand sich immer ein nachvollziehbarer Beweggrund, welcher es erlaubte, in einer Gesamtbewertung die Verwerflichkeit der Tat auszuschließen. Die Gerichte prüften nicht nur, von wem die Trennung ausgegangen war, sondern erörterten auch, ob die häufig eine Rolle spielende Eifersucht des Täters sich am Verhalten des Opfers festmachen konnte oder ‘völlig unbegründet’ gewesen sei.“
Nun, das kennt man als das sog. „victim blaming“, wenn das Opfer schuldig oder mitschuldig sein soll. An der erwähnten „Verwerflichkeit“ der Tat entscheidet sich bekanntlich, ob die Tat ein Mord ist, und in der Folge das Strafmaß. Weiter im Aufsatz von Frau Lembke:
„Das Verständnis der Gerichte für den verlassenen Mann fand nämlich ein abruptes Ende, wenn es sich nicht um einen weißen deutschen Täter handelte. War der Täter ‘im Osten der Türkei geboren’ oder ‘von kurdischer Volkszugehörigkeit’ wurde sein Motivbündel nicht mehr als vulnerabler emotionaler Zustand verstanden, sondern als verachtenswertes ‘Besitzdenken’ und illegitimer privater Herrschaftsanspruch. Noch markanter waren die Unterschiede in der juristischen Bewertung, wenn die Tötung als ‘Ehrenmord’ definiert werden konnte. Diese Einordnung stützte sich weniger auf existierende wissenschaftliche Forschung … als auf ein paar kulturalistische Annahmen mit Verweis auf die Herkunft des Täters.
Diese hier kritisierte Judikatur entspricht dem Standpunkt der Broschüre einer früheren österreichischen Ministerin für „Frauen und Integration“ mit dem Titel „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. Diese hat damals verlautbart, es gäbe „im Kontext von Migration … spezifische, kulturell bedingte Gewaltformen“ zu bestaunen, wahrscheinlich im Unterschied zu den hier autochthonen Gewaltvarianten, die bekanntlich mit der hiesigen Kultur nichts zu tun haben können. Den Standpunkt dieser Broschüre und der Judikatur gibt ein geflügeltes Wort aus einem anderen Zusammenhang wieder: „So sind wir nicht“, meinte der Bundespräsident seinerzeit. Und weil „wir“ nun einmal ganz und gar nicht so sind, gell, muss es sich um eine ganz, ganz spezielle, ganz außergewöhnliche, geradezu um eine Notsituation handeln, wenn einer „von uns“ dann doch seine Frau oder die Ex umbringt, und diese ganz außergewöhnlichen Umstände im Zuge dieser vielen, vielen erstaunlich regelmäßigen „Einzelfälle“ – so alle 2 bis 3 Wochen in Österreich –, die verwandeln sich ganz selbstverständlich in lauter Milderungsgründe. Bei „den anderen“, da wissen „wir“ hingegen es genau, da kennen wir uns aus, die „sind so“ – kulturell bedingt.
Wie ist das im richtigen Leben? Genau so.
Warum diese Ausführungen? Deswegen:
„Ein 51-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Wien des versuchten Mordes an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Afghane hatte im November 2025 in Wien-Donaustadt mehr als ein Dutzend Mal mit einem Küchenmesser auf die 15-Jährige eingestochen. Laut der Staatsanwältin, um ‘die Familienschande zu tilgen’, denn das Mädchen hatte zur Missgunst des Vaters einen Freund. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage war die Familie des Mädchens nicht damit einverstanden, dass sie einen gleichaltrigen rumänischen Freund hatte. Das Problem: Er war weder Muslim noch Afghane. Zudem habe die Familie geplant, sie an einen Mann aus Afghanistan zu verheiraten. Deshalb habe der Vater sich entschlossen, die Tochter auf offener Straße niederzustechen, stellte die Staatsanwältin dar. Die Verletzungen waren ‘potenziell lebensbedrohlich’, ihre Brusthöhle war durch die Stiche mit ‘großer Heftigkeit’ eröffnet worden, und das Messer bis in die Lunge eingedrungen, erläuterte ein Gerichtsmediziner. Das Mädchen selbst hatte in mehreren Einvernahmen gegenüber der Polizei geschildert, wie der Vater schon am Tag zuvor gedroht hatte, sie und ihren Freund niederzustechen. … In ihrer Aussage revidierte sie ihre bisherigen Schilderungen: ‘Ich liebe meinen Vater und möchte ihm verzeihen’, erklärte sie eingangs. Ihr Vater sei damals nicht er selbst gewesen. ‘Ich war einfach zu rebellisch’, mit ihrem Freund habe das Ganze nichts zu tun, erläuterte sie. … ‘Ich bin schuldig’, erklärte der bisher unbescholtene Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Verteidiger Philipp beschrieb die Tat als ‘unverzeihlich’, aber ‘es ist einfach die Kultur bei ihnen’, wusste er zu berichten. Im Laufe seiner Befragung distanzierte sich der Vater allerdings immer weiter von seinem eingänglichen Geständnis. Seine Tochter habe schon länger Probleme gemacht, sei tagelang nicht zu Hause gewesen und habe die Schule abgebrochen, zählte er auf. Einen Streit über die Beziehung mit dem gleichaltrigen Rumänen habe es aber nicht gegeben … Der Mann ist laut eigener Aussage 2004 aus Afghanistan vor Krieg und Regierung nach Österreich geflohen. Ein psychiatrischer Gutachter sprach von einer ‘grandiosen Integrationsleistung’. Der Mann habe sich bis zu jenem Tag im November 2025 stets unauffällig verhalten. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es keine, was typisch sei bei Ehrenmorden.“
Juristisches Neuland?
Klassifiziert als versuchter Mord, die Tat also vorsätzlich und aus niederen, verwerflichen Beweggründen, keine Milderungsgründe, lebenslänglich. Noch nicht rechtskräftig. Und nun wieder mal zu etwas ganz anderem:
„In Niederösterreich wurde schon am 14. Mai eine 27-Jährige tot in ihrer Wohnung in Kottingbrunn im Bezirk Baden aufgefunden. Die Frau war von ihren Eltern entdeckt worden. Aufgrund unklarer Umstände wurde eine Obduktion durchgeführt. Diese habe einen Kopfschuss als Todesursache ergeben, bestätigte Stefan Pfandler, Leiter des Landeskriminalamts, am Mittwochabend. Weil es sich um ein sehr kleines Kaliber handelte, war der Schusskanal zunächst nicht erkennbar. Laut Kronen Zeitung ist ein Verdächtiger am Donnerstag in Polizeigewahrsam genommen worden. Der Mann zeigte sich laut seinem Rechtsanwalt Manfred Arbacher-Stöger ‘umfassend geständig’, das Opfer mit drei Kopfschüssen umgebracht zu haben. Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Kriminalisten im Zuge der akribischen Ermittlungen durch die Auswertung der Handydaten … “
„Der von Ermittlern als introvertiert beschriebene Mann hatte das spätere Mordopfer über Facebook kennengelernt. Schnell verabredete man sich zu einem persönlichen Treffen, bei dem es zum Sex kam. Von dem die 28-Jährige wohl nicht überzeugt war – und das auch kundtat. … Der 27-Jährige fühlte sich ob der unverfrorenen Kritik in seiner Ehre gekränkt und gedemütigt. Der Sportschütze, der insgesamt zehn Waffen besaß, fasste kurz darauf einen Entschluss: Er fuhr mit seiner Pistole – Kaliber 22 – zur Wohnung der Frau – und schoss ihr in den Kopf. Dreimal. … ‘Mein Mandat verlor durch die tiefe Kränkung die Beherrschung. Es tut ihm furchtbar leid.’ Anwalt Manfred Arbacher-Stöger “ (In Ehre gekränkt – Drei Kopfschüsse nach One-Night-Stand: Festnahme! | krone.at )
Der Täter bzw. der Anwalt gibt also das Motiv des Geständigen bekannt: Gekränkte Ehre, da ist ein Ehrenmord begangen worden. (Nebenbei: Der „Femizid“ ist in aller Regel ein Ehrenmord; diese traditionelle Bezeichnung ist meist treffend.) Sogar die für ihre Berichterstattung kritisierte Kronenzeitung merkt übrigens an, der Täter habe einen „Entschluss gefasst“, Juristen sprechen womöglich in solchen Fällen von einem „Tatplan“: Waffe holen, in ihre Wohnung fahren und der Frau in der Manier eines Profikillers drei Kopfschüsse verpassen – von „Beherrschung verloren“, wie der Anwalt verlauten lässt, kann wohl nicht die Rede sein. Aber wie dem auch sei, darüber befindet in einem Rechtsstaat das Gericht. Bemerkenswert an dieser Causa ist der Versuch des Beschuldigten bzw. seines kongenialen Anwalts, aus den Umständen, die Frau Lembke damals in der „Zeit“ kritisiert hat, quasi ein Rezept, nämlich den hiesigen, bodenständigen Ehrenmord justiziabel zu machen – nach dem Motto, die gekränkte Ehre eines kulturell tadellos integrierten Inländers ist doch allemal einen Ehrenmord-Bonus vor Gericht wert. Die Tat wird explizit als ein solcher deklariert, um dem Täter hier die Anerkennung zukommen zu lassen, die ein Ehrenmörder – angeblich – in primitiven Communities genießt, die man nicht mehr „primitiv“ nennen darf. Die Ehrenmord-Lücke zwischen den Kulturen gehört geschlossen! (Notwendige Zwischenbemerkung: Die Frau ist tot; das „Narrativ“, an dem der Beschuldigte und sein Anwalt nun öffentlich basteln, ist also ausschließlich das Werk der beiden; was die Frau tatsächlich getan oder unterlassen hat, können Unbeteiligte nicht wissen. Egal. Wie so oft, ist auch hier das „victim blaming“ dennoch bzw. deswegen sehr aufschlussreich. Es sagt viel aus, nämlich über den Geisteszustand der Erzähler.)
Das psychologisch-akademische Vehikel für diesen bodenständigen, kulturell in der autochthonen Wertegemeinschaft verankerten Ehrenmord im engeren Sinn ist die „Kränkung“. Ein in Österreich renommierter Sachverständiger und Gerichtsgutachter hat – auch über seine Forschungen an Beziehungstaten, Ehrenmorden, Femiziden, Familientragödien – folgendes herausgefunden:
„Nahezu jedem menschlichen Problem liegt eine Kränkung zugrunde. Denn Kränkungen greifen unsere Selbstachtung, unser Ehrgefühl und unsere Werte an. Sie treffen uns im Innersten, können uns aus der Bahn werfen, uns krank machen und sogar zu den grausamsten Verbrechen und Kriegen führen. Anhand ausgewählter Beispiele aus der Historie und der Praxis veranschaulicht der Arzt und Psychotherapeut Reinhard Haller, welche Macht Kränkungen über uns ausüben können, und wie es gelingen kann, an seelischen Verletzungen nicht nur zu wachsen, sondern auch die eigene Persönlichkeit zu stärken.“ (Reinhard Haller, Die Macht der Kränkung, Ecowin Verlag 2019)
Schön, so eine Generalerklärung für nahezu jedes „menschliche Problem“! Diese Interpretation hat sich mittlerweile jedenfalls unter österreichischen Strafverteidigern herumgesprochen, da beherrscht jetzt nahezu jeder und jede die Geschichte mit der Kränkung, und sondert beim jeweils aktuellen „Femizid“ routiniert ab, was so eine Kränkung anrichtet: Sie „greift an“ und zerstört u. U. die „Selbstachtung, das Ehrgefühl und die Werte“, sie trifft im „Innersten“. So als gäbe es eine ausgeschilderte Straße von der Kränkung zu Mord und Totschlag. Dass der Täter ständig weint, sobald er erwischt wurde, darf in den Geschichten auch nicht fehlen. Nebenbei: Das ganz wichtige „Selbstwertgefühl“, über das bekanntlich jeder und jede verfügen muss, und nicht zu knapp, das ist die psychologisierte Fassung der altmodischen „Ehre“. Den Strafverteidigern gefallen an der „Kränkung“ natürlich die obigen Fortsetzungen wie, dass sie – die Kränkungen – „zu den grausamsten Verbrechen führen“ und „Macht über uns ausüben können“ –, wonach also nicht der Täter, sondern die Kränkung geschossen hätte, eigentlich. Wie dem auch sei, das rechtlich zu bewerten ist Sache des Gerichts. Zu klären ist noch, wodurch er denn dermaßen gekränkt wurde, dass die Demütigung wohl mit Blut abgewaschen werden musste:
„Schnell verabredete man sich zu einem persönlichen Treffen, bei dem es zum Sex kam. Von dem die 28-Jährige wohl nicht überzeugt war – und das auch kundtat. … Der 27-Jährige fühlte sich ob der unverfrorenen Kritik in seiner Ehre gekränkt und gedemütigt.“ (Krone)
Noch einmal zur Erinnerung – was die Frau getan oder gesagt hat, wissen wir nicht. Was wir erfahren betrifft die Art und Weise, mit der ein Verteidiger bzw. ein Täter sich und seiner Community, seiner Umgebung und der Öffentlichkeit seine tiefe Verletzung und damit seine Tat plausibel machen will; womöglich mit Blick auf die juristische Definition des Ehrenmordes, die es ja gibt, das ist § 76 des österreichischen StGB:
„Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Dieser § heißt zwar nicht so, er ist aber der Sache nach die juristische Definition von Ehrenmord. Denn nicht jede Tötung ist bekanntlich ein Mord, das kommt auf das Motiv an. Die „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ im § 76 besagt, dass da nicht der sog. niedrige oder verwerfliche Beweggrund das Motiv der Tötung ist – dann wäre es Mord –, dass da kein Verächter des Gesetzes aus „krimineller Energie“ zur Tat schreitet, sondern dass da ein fanatischer Anhänger der guten Sitten und des Anstands „sich hinreißen lässt“, weil er persönlich einem – in seinen Augen – Anschlag auf einen allgemeinen Sittenkodex zum Opfer gefallen ist; und weil er sich mit der Sittlichkeit seiner Community identifiziert, kann er diese Demütigung nicht tolerieren! Das ist gemeint mit der „allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung“, die einen Otto Normalmoralisten oder Otto Normalmoralverbraucher, vom Heimatland kulturell geprägt, schon mal heftig überkommen kann. Der Täter und sein Rechtsbeistand, die spekulieren also auf einen Mainstream der hiesigen Kultur, nämlich auf die liebevolle Einfühlung in die Seelenqualen eines gedemütigten eitlen Angebers, zu dessen Selbstdarstellung nicht nur Muskeln und teure Kraftfahrzeuge, sondern erst recht ein adäquates Weibchen gehört. Das könnte noch – für juristische Feinspitze – eine interessante Gerichtsverhandlung werden, ob denn das sexuelle Desinteresse einer Frau eine männliche „Gemütsbewegung“ so „allgemein begreiflich“ macht, dass drei Kopfschüsse verständlich erscheinen; ob das moderne Männchen also ein abgrundtiefes Recht auf Lob nach dem Geschlechtsverkehr hat, weil dessen Ausbleiben „allgemein begreiflich“ seine Persönlichkeit zerstört und sein Ego zerschmettert, was „wir“ Normalmoralisten mit dem ganz normalen „Gemüt“ doch ziemlich gut nachvollziehen können … oder? Oder doch nicht? Darauf wollen zumindest Anwalt und Klient hinaus. Womit die Causa eben nicht nur für Strafverteidiger und Jurastudenten von Belang ist, sondern als Indikator der öffentlichen Moral und der guten Sitten gelten darf – was sich denn so gehört und gebührt, beim weiblichen Sexualverhalten. Hat sie versagt, oder ist die Steiermark – wieder mal – an der Integration eines Inländers gescheitert?!
Übrigens, der Afghane, der für den Mordversuch an seiner Tochter „lebenslänglich“ bekam, nicht rechtskräftig, der war sicher auch sehr gekränkt. Und der für den autochthonen Ehrenmord Verantwortliche – „leidenschaftlicher Sportschütze“ – besaß legal einige Waffen, für deren Erwerb er womöglich einen Test bei einem zertifizierten Psychologen bestehen musste. Diesmal keine Aufregung über Waffenbesitz etc. wie vor einem Jahr, nach dem „school-shooting“ in Graz?
Schriftlicher Zusatz zum Podcast
Das hab’ ich mir was eingehandelt; unterstellt ist nämlich, dass die werte Hörer- oder Leserschaft einigermaßen mitdenkt, und die Ausführungen von allfälligen eigenen Bedürfnissen unterscheiden kann; und meine Bemerkungen gar nicht erst als Antworten darauf missversteht.
Also: Ob die diversen Täter mit der Unschuldsvermutung für Mord oder Totschlag verurteilt werden, ist für die Hauptperson egal, die Frau ist tot. Mir persönlich ist das auch scheißegal, wenn ich das so sagen darf. Damit darf sich das Gericht herumschlagen; die diesbezüglichen Tendenzen in der (deutschen) Judikatur waren Thema. Die abschreckende – „generalpräventive“ – Wirkung einer Verurteilung ist ohnehin nicht gegeben; keine Verurteilung für den vorigen verhindert den nächsten Frauenmord. Das gilt für das Strafrecht generell, es verhindert keine Verbrechen, sondern sanktioniert sie – im negativen Sinn – im Nachhinein. Schutz geht ganz anders, auch das ist allgemein bekannt. Etwa als Zeugenschutzprogramm durch eine neue Identität, oder, wenn es hochgestellte Personen betrifft, über Personenschutz durch Leibwächter, mit Videoüberwachung und gepanzerten Fahrzeugen usw.
Im obigen Beitrag geht es hingegen um die Duftmarken, die da von den Interessenten so beflissen und zielstrebig in der öffentlichen Moral und speziell in der Sexualmoral platziert werden. Um die Verschiebung der Kriterien für Anstand und Sitte in der hiesigen Leitkultur, um die Ausschlachtung einer „gekränkten“ – inländischen – Eitelkeit als Freibrief für den „Ehrenmord“ bzw. zumindest als Anspruch auf moralisches Verständnis für eine weibliche „Schandtat“.
Das fünfte Kapitel der Post Covid Society fand am Samstag dem 04.04.2026 in den Westbahnstudios statt. Wie immer im Liegen auf weichen Teppichen und Kissen. Zum Thema ‘(s)pace is the place’ präsentierten Gloria Damijan & Vinzenz Schwab die Arbeit Improvisation – äußerst langsam & lebhaft und Conny Frischauf ein Listening Live Set mit dem Titel ‘With Every Fence Built a Ghost Is Lost’. Ihr hört hier den Radiomitschnitt der beiden Konzerte.
Pace bzw Pacing ist ein zentraler Begriff im Umgang mit Post Covid oder ähnlichen chronischen Krankheiten. Es heißt im Grunde nie über die eigenen Belastungsgrenzen zu gehen. Den eigenen Rythmus zu finden. Die eigene Geschwindigkeit. Langsamer werden. Das Leben in einem neuen Tempo erkunden. Die beiden Konzerte sind sozusagen Anleitungen zum langsam werden und zum genaueren hinhören. Runterkommen durchs Hören. Langsam werden durchs Hören. “Die Langsamkeit ist die Freude“, sagte Ilse Aichinger.
Das nächste Kapitel der Post Covid Society findet übrigens am 20. Juni im Palais Rössl statt.
Nähere Infos: https://shift.wien/projekte/post-covid-society/
Das Projekt wird von shift gefördert.
Engagement für Veganismus und gegen Pelz, aber auch gegen den Krieg.
Bereits im März 2022 floh sie aus Russland nach Armenien. Nach ein paar Wochen kehrte sie zurück und floh dann endgültig im September 2022 über Armenien bis nach Wien.
Putins Russland ist nicht nur eine brutale Diktatur, sondern auch extrem neo-liberal und keinesfalls kommunistisch, sagt sie. Homosexuelle, Veganer:innen und Feminist:innen wurden zu Extremist:innen erklärt und verfolgt. Als Schülerin musste sie in Militäruniform marschieren und Kriegslieder singen. Der Holodomor und die Verbrechen der Sowjetunion wurden im Geschichtsunterricht in der Schule ausgespart.
THIS WEEKEND IS ALL ABOUT TOGETHERNESS
FRIDAY, MAY 29
An evening of solidarity, music, performances, food, homemade cakes, conversations, dancing, and community. Come celebrate with AUGUSTIN, Vienna’s legendary street newspaper, and enjoy readings, live music, DJ sets, art, and many wonderful people.
Augustin Hof & Lounge
SATURDAY, MAY 30
A collaborative exhibition exploring community, shared knowledge, collective creation, poetry, filmmaking, listening, healing, and joy. Featuring works by Drága Cardo and Mihret Kebede, created together with members of their communities.
VBKÖ
On Ženergija, I spoke with Claudia Poppe and Matthias Jordan from AUGUSTIN.
Claudia has been part of AUGUSTIN since 1999, helping shape its visual identity, communication, editorial projects, social media, and digital platforms.
Matthias works in distribution and social work at AUGUSTIN, combining community engagement with a focus on migration, labor, and social inequality.
Because in times like these, we need spaces where we can meet, listen, celebrate, imagine, and stay together.
More info: https://cba.fro.at/podcast/zenergija
Ženergija exists through your support
#AUGUSTIN #TechnologiesOfTogetherness #Togetherness #Solidarity #Vienna
Mehr als 30 Jahre nach dem Beschluss zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern bestehen finanzielle Ungleichheiten weiterhin fort. Besonders familiäre Sorgearbeit, Teilzeitarbeit und die Auswirkungen von Familiengründung prägen weibliche Erwerbsbiografien bis heute – mit direkten Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Pensionen.
In der Diskussion geht es um den Gender-Pension-Gap, ungleiche Verteilung von Care-Arbeit und die Frage, warum gleichberechtigte Aufteilung in Partnerschaften oft an strukturellen Bedingungen scheitert. Neben statistischen und wirtschaftlichen Aspekten werden auch persönliche Erfahrungen und gesellschaftliche Erwartungen thematisiert.
Mit:
Eine gemeinsame Veranstaltung von FAKTory Wien und der Sozialwissenschaftliche Rundschau
Three Students from the Diplomatic Academy in Vienna are sharing their insights!
Olusola Odusanya, Jihane Karimou and Mabel Korey from the DA African Society enter the coversation with consultant Joachim Schwendenwein, who has previously worked in an international cooperation settings, most notably with the African European Energy Partnership (AEEP).
How can Africa use the current surge in the attention it’s getting from Europe as a partner in energy and green transition related questions? How can it escape the resource trap and achieve an increased diversification of its economies? More sustainable and inclusive growth, which benefits the population? Yes please!
How is this possible? Hear what the African Society has to say!
Enjoy!
Louise Glück zählt zu den wichtigsten lyrischen Stimmen des 20. und 21. Jahrhunderts. Ihre Gedichte bewegen sich zwischen Erinnerung, Mythen und Natur, zwischen Verlust und Verwandlung. Liebe, Schmerz, Einsamkeit, Sein. Werden und Vergehen. Es sind die großen Themen des Menschseins, die sie in ihrer Lyrik verhandelt.
Ihre Sprache ist dabei schlicht, präzise und von großer Musikalität durchzogen. Ihre Gedichte klingen regelrecht.
Für diese Sendung habe ich den Band „Wilde Iris“ ausgewählt.
GEDICHTE + SONGS
1_Wilde Iris
2_Waldlilie
3_Taubnessel
4_Frühlingsschnee
5_Rispenhirse
6_Metten
7_Die Türschwelle
8_Mittsommer
9_Gänseblümchen
From the publisher's feed