Wie wichtig Baudokumentation im Handwerk ist - Interview mit Ari-Daniel Schmitz von Stähler Rechtsanwälte
In dieser Episode spricht André mit Ari-Daniel Schmitz. Er ist unter anderem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Kanzlei Stähler Rechtsanwälte in Münster.
von der Arbeit bei der Kreishandwerkerschaft Münster aus die Entwicklung zur Gründung einer eigenen Kanzlei in 2010/2011ein Anwalt unterstützt die Vertragserstellung für beide Vertragsparteien, betreut die Mediation und vertritt eine Partei im Streitfall (Bauherr, Auftraggeber, Handwerker)als Dokumentation dienen alle Aufzeichnungen und Bilddateien während der gesamten Vertragslaufzeiterwähnt ist die Dokumentationspflicht z.B. in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), aber es gibt leider keine gesetzliche VerankerungMängeldokumentation, LeistungsdokumentationWarum wird ein Handwerker nicht bezahlt?im BGB wird unter anderem geregelt Bauvertrag, Werkvertrag und Handwerkerleistungergänzend dazu die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) muss vereinbart werdenBeweislast auf der Klägerseiteerforderliche Information in der Dokumentation:
Wer genau ist der Vertragspartner?Unterschrift vorhanden mit Datum?Stundennachweise durch den Handwerker (für jeden Mitarbeiter) werden benötigt inklusive Ausführungsbeschreibung mit ZeitangabenAufmaßzettel sind zwingend erforderlichFeststellung während der Bauphase, wenn Bauleistungen in anderen Bauleistungen verschwinden oder überdeckenBautenstandsbericht zur Leistungsstandfeststellung als Schutz vor und als Nachweis nach Kündigung von VerträgenBaubehinderungsanzeigensämtliche Korrespondenz (Papier/Email/Software usw.) betriebsweit zu einem BauvorhabenZeichnungen, Zusatzbeauftragungen, erforderliche NachträgeGewerke parallele Ausführung und Übergabe von Vorgewerkensämtliche erforderliche Dokumente der Kammern, Genossenschaften, Ämter und KassenProduktblätter und -beschreibungen von Herstellern/Lieferanten von Material und Dienstleistungen nach Beendigung der Bauleistung - Abnahme jeder Bauleistungen durch den Auftraggeber/Bauherrn - wichtig für den Beginn des GewährleistungszeitraumsFolgekosten durch fehlende Dokumentation sind zu berücksichtigen im Streitfall - zB. die eigenen Anwaltskosten, ggf. die des Gegenanwaltes, Gutachten von Sachverständigen, Ausfallzeiten der Mitarbeiter, Gerichtskosten und dann teilweise jahrelange Wartezeitendokumentieren kann jeder MitarbeiterUnterstützung durch Software und mobile Endgeräte erleichtern die DokumentationDokumentation sollte in die Arbeitszeit kalkuliert werdenSeminare und Workshops regelmäßig zum Thema Dokumentation und VOB besuchen für ein besseres Verständnis und zur besseren Anwendung im Arbeitsalltag Wer dokumentiert gewinnt. - Ari-Daniel Schmitz
Fragen, Kritik, Anfragen, Hilfegesuche oder Anregungen gerne
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Xing ProfilProfil im AnwaltsregisterLebenslauf Ari-Daniel Schmitz auf der Stähler Rechtsanwälte WebseiteLink zur VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)Artikel über "Gewährleistung im Handwerk" aus der "Deutsche Handwerks Zeitung" (Stand 15.06.2018)