Wer ankündigt krankzufeiern und anschließend eine Krankschreibung vorlegt, kann sehr schnell seinen Job verlieren. Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Zwar arbeitete der betroffene Mann schon seit fünfzehn Jahren für das Unternehmen, aber er wurde innerhalb weniger Jahre insgesamt viermal abgemahnt. Nach zunächst einer ordentlichen Kündigung, gefolgt von einer fristlosen Kündigung, kündigte […]