Episode 4: Haftet ein Arbeitnehmer bei Verstößen gegen den Datenschutz?
Inhalt: Eine Frage die mir als Datenschutzbeauftragter recht häufig gestellt wird ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei einem Datenschutzverstoß ein Bußgeld seitens der Aufsichtsbehörde befürchten muss oder gar einen Schadenersatz zu leisten hat.
Die Fragesteller haben meistens auch schon eine Meinung dazu: Die einen sind der Meinung, dass der Mitarbeiter nicht haftet, da er ja gar kein Datenschutzexperte ist. Die anderen glauben, dass das Unternehmen ja nicht schuld sein kann wenn der Mitarbeiter einen Datenschutzverstoß begeht.
Aber wie sieht es wirklich aus? In der heutigen Episode betrachten wir uns einmal ob bzw. wann ein Arbeitnehmer selbst Adressat eines Bußgeldes seitens der Aufsichtsbehörden sein könnte und ob er bei einem Verstoß möglicherweise auch Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Betroffenen ist.
Links zu Quellen:
- Tätigkeitsbericht 2019 des LfDI Baden-Württemberg
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