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In Teil 1 ging es um die Steuer. In Teil 2 geht es um den echten Wert – und darum, warum bei einer geerbten Immobilie regelmäßig drei verschiedene Zahlen im Raum stehen: die der Erbengemeinschaft, die des Finanzamts und die des Sachverständigen.
Patrick Hoffmann vom Sachverständigenbüro Köln erklärt, wo diese Diskrepanz herkommt, wann eine Kurzbewertung reicht und wann es das vollständige Verkehrswertgutachten nach BauGB sein muss. Dazu ein Exkurs, der aktuell jeden Verkauf betrifft: das Gebäudeenergiegesetz und die Frage, was die Bank des Käufers noch finanziert.
Sie sprechen über:
✅ Kurzbewertung oder Vollgutachten – die Entscheidung hängt daran, ob ihr euch noch einig seid
👈 Teil 1 findest du in Folge 16: alles über das Restnutzungsdauergutachten und die AfA.
🎙️ Gast: Patrick Hoffmann | Sachverständigenbüro Köln | Kranhaus, Köln
Das Finanzamt unterstellt bei Immobilien der Baujahre 1925 bis 2022 pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Zwei Prozent Abschreibung pro Jahr, fertig. Nur: Ein Haus von 1930 hält nun mal nicht so lange wie ein Neubau von 2010. Genau hier setzt das Restnutzungsdauergutachten an.
In Folge 16 ist Patrick Hoffmann zu Gast, Sachverständiger aus dem Kölner Kranhaus. Er erklärt Schritt für Schritt, wie so ein Gutachten funktioniert, was es kostet und wann es sich rechnet – und wann eben nicht.
Sie sprechen über:
✅ Warum die 50-Jahre-Regel des Finanzamts eine Vereinfachung ist – und was sie dich kostet
👉 Diese Folge ist Teil 1 von drei. Teil 2 erscheint eine Woche später und behandelt Verkehrswertgutachten bei Erbe und Scheidung.
🎙️ Gast: Patrick Hoffmann | Sachverständigenbüro Köln | Kranhaus, Köln https://immobilienwertgutachter-koeln.de/restnutzungsdauer-gutachten/
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