Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde
so der Titel einer gemeinsamen Pressemeldung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, dem baden-württembergischen Flüchtlingsrat und Aktion Bleiberecht zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das am Donnerstag zwei Klagen geflüchteter Menschen zurückwies und den Bewohner:innen von Erstaufnahmeeinrichtungen damit den vollen Schutz ihrer Grundrechte versagt.