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Am heutigen Donnerstag, den 18. 4. 24 hat vor dem Landgericht Karlsruhe der Prozess gegen unseren Redakteur Fabian begonnen, weil ihm die Gestaltung einer einfachen Meldung einer Einstellung des Verfahrens gegen mutmaßliche Mitglieder der als "Verein" verbotenen Gruppe der Beitreiber*innen der Medienplattform linksunten.indymedia als Unterstützungshandlung ausgelegt wurde. Entscheidend für die Staatsanwaltschaft war dabei, dass die Meldung auch einen Link auf ein geschlossenes Archiv von linksunten.indymedia enthielt.
Ein Link zu einem toten Archiv wurde unserem Redakteur Fabian als Unterstützung eines verbotenen Vereins ausgelegt. Ohne Rücksicht darauf, dass die berufliche Kommunikation von Journalist*innen aus gutem Grund geschützt ist, wurden Räume durchsucht und Datenträger beschlagnahmt. Am heutigen Donnerstag ist der erste Prozesstag. Vom Bund der Freien Radios und der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion erreichten uns Stellungnahmen, die das Problem auf den Punkt bringen und die Ihr hier hören könnt.
jk
Am kommenden Donnerstag, dem 18. April beginnt in Karlsruhe ein Verfahren gegen einen unserer Redakteure. Grund war eine eine Nachricht über die Einstellung eines Verfahrens gegen mutmaßliche Betreiber*innen der von Innenminister Thomas de Maizière im August 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia. Das Verbot wurde damals von verschiedenen Seiten kritisiert, weil de Maizière die mutmaßlichen Betreiber*innen einfach zu einem Verein erklärt hatte, um sie dann nach dem Vereinsrecht zu verbieten.
Warum will das Radio expandieren? Und wer bezahlt das? die meike sprach mit Andreas, dem Geschäftsführer von RDL.
Nein das OLG Stuttgart hat nicht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bei RDL am 17.Januar 2023 aufgehoben. Diese hatte das Landgericht Karlsruhe im August 2023 festgestellt. Auch nicht bei RDL Geschäftsführer Andreas Reimann
Bei beiden bleibt es bei dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe.
Das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Auswertung der Datenspiegelung ist vielmehr hier ausdrücklich als unzulässig zurückgewiesen.
In der Sendung vom 19.11 erzählt Thomas von der Geschichte des Radios. Außerdem gibt es wieder Musik, ausgewählt von der Jugendredaktion.
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