Weil ein Redakteur von Radio Dreyeckland in einer Nachricht über die nach dem Vereinsrecht verbotene Internetplattform linksunten.indymedia.org einen Link zu einem seit dem Jahre zurückliegenden Verbot von linksunten.indymedia.org nicht mehr ergänzten Archiv gesetzt hat, will ihm die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung den Prozess machen. Das Landgericht Karlsruhe lehnte aber die Annahme der Anklage ab. Darauf legte die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein.