Vor einem Jahr wurde die Guntramstraße 44 besetzt und kurz darauf wieder geräumt. Der Eigentümer hatte einen von Anfang an fraglichen Eigenbedarf geltend gemacht. Doch nun wurde es doch nicht die vierstöckige Wochenendresidenz des Arztes aus Zürich, sondern das Haus ist wieder vermietet. Wir dürfen stark vermuten, dass die Mieten nun auf einem wesentlich höheren Niveau liegen als vor der Eigenbedarfskündigung. Halt so gelaufen. Der Eigentümer gibt als Grund für seinen Sinneswandel nicht seinen finanziellen Gewinn an, sondern dass er sich bedroht fühle.