RADIO OKJ QuarantäneCast

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  • Nitzsche empfiehlt Maskenpflicht nur eingeschränkt weiter
    Oberbürgermeister Nitzsche empfiehlt eine Maskenpflicht nur eingeschränkt weiter. In einem Interview mit dem Sender N-TV erklärte Nitzsche: „Ich würde es empfehlen, wenn man davon ausgehen kann, dass die Menschen mitziehen und bereit sind, Masken zu nähen.“ Eine Tragepflicht sei nur sinnvoll, wenn genügend Masken vorhanden sind, so der FDP-Politiker.
    Jena erklärte als erste größere Kommune eine Tragepflicht für Masken im öffentlichen Raum. Die Stadt rief die Bürger dazu auf, selbst Masken zu nähen.
    1 min
  • Robert-Koch-Institut sieht Verlangsamung der Virusausbreitung
    In Deutschland scheint sich die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das Robert-Koch-Institut gab am Wochenende eine Basisreproduktionsrate von 0,8 bekannt.
    Am Freitag lag sie bei 0,7. Die statistische Schwankungsbreite liegt in einem Bereich von 0,7 und 1. Damit liegt der Wert unter der Marke von 1, was als Zeichen einer langsameren Verbreitung gilt. Kritiker sehen als Grund für die gesunkene Rate nicht die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, sondern begründen sie mit verzögerten Infektionsmeldungen über die Osterfeiertage. Die Reproduktionszahl gibt an, wie viele Menschen eine mit dem Coronavirus infizierte Person durchschnittlich ansteckt.
    1 min
  • Jena seit 8 Tagen ohne gemeldete Neuinfektion – wirklich ein Erfolg?
    Die Stadt Jena verzeichnete gestern Abend bereits am achten Tag infolge keine registrierte Neuinfektion mit dem Coronavirus. Die Stadtverwaltung feiert das als großen Erfolg und führt ihn auf die Einführung der Maskenpflicht zurück. Viele Medien haben, darunter die Tagesschau haben die Aussagen der städtischen Presseabteilung übernommen. Doch besteht wirklich Grund zur Freude?
    9 min
  • Jenaer Nahverkehr mit Ferienfahrplan ab Montag
    Der Jenaer Nahverkehr erweitert seinen Notfallfahrplan. Das gab die Verkehrsgesellschaft auf einer Pressekonferenz am Mittag bekannt. Demnach soll ab Montag wieder der Ferienfahrplan auf den Linien des Jenaer Nahverkehrs und der Verkehrsgesellschaft JES gelten.
    Der stark reduzierte Fahrplan der letzten Wochen habe dafür gesorgt, dass die Fahrzeuge sehr voll waren. Durch mehr Fahrten sollen die Fahrgäste besser aufgeteilt werden. Die vordere Tür bleibt aber bei den Bussen weiterhin geschlossen. Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen.
    Ab Montag wird auch das Servicecenter des Jenaer Nahverkehrs wieder öffnen. Die Öffnungszeiten sind auf der Seite des Jenaer Nahverkehrs zu finden.
    1 min
  • Kontaktverbot nicht eingehalten? Anzeigen gegen Politiker
    In Thüringen und Hessen wurden die ersten Anzeigen gegen Politiker wegen mutmaßlicher Nicht-Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erstattet. Darunter befinden sich ein Landrat, Hessens Ministerpräsident Bouffier und Bundesgesundheitsminister Spahn.
    Im Saale-Orla-Kreis traf es Landrat Thomas Fügmann. Der CDU-Politiker soll am Ostersonntag ein unerlaubtes Posaunenkonzert besucht haben. Laut dem Freien Wort habe die Polizeidirektion die Strafanzeige gegen Fügmann bestätigt. Er selbst erklärte, er sei als Prüfer des Landrates anwesend gewesen. Der Vorfall wird nun geprüft.
    Mehrere Anzeigen sind auch gegen Gesundheitsminister Spahn und Ministerpräsident Bouffier erstatten worden. Ein Foto eines Journalisten des Hessischen Rundfunks zeigt die beiden Politiker, mit anderen ranghohen Politikern und Ärzten dicht gedrängt in einem Aufzug.
    Der hessische Regierungssprecher Bußler, räumte nach Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein, dass zu viele Menschen im Aufzug gewesen sind. Das hätte so nicht passieren dürfen. Ähnliche Töne stimmt auch Jens Spahn auf Twitter an.
    In Thüringen und Hessen gelten Bußgeldkataloge, die bei Nicht-Einhaltung der Abstandsregeln ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vorsehen.
    2 min
  • Bundesverfassungsgericht: Versammlungen im Einzelfall prüfen
    Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der Corona-Epidemie ein Versammlungsverbot beanstandet. Konkret ging es um mehrere Demonstrationen in Gießen, berichtet die TAZ. In Zukunft müssen Demonstrationen einzeln geprüft werden. Generelle Demonstrationsverbote sind damit nicht rechtens.
    Bei den verbotenen Demonstrationen handelt es sich um solche, zu denen die Projektwerkstatt Saasen aufgerufen hatte. Die Projektwerkstatt fordert eine Sperrung von Straßen, damit Radfahrende und zu Fuß Gehende Abstand halten können. Dabei wollten die Demonstrierenden einen Abstand von sechs Metern nebeneinander und 10 Meter vor- und hintereinander halten.
    Mittlerweile habe die Stadt Gießen die Kundgebungen zugelassen. Maximal 15 Teilnehmende dürften nun für eine Stunde unter Wahrung des Sicherheitsabstandes gemeinsam demonstrieren.
    Bereits vor dem Urteil aus Karlsruhe, haben mehrere Verwaltungsgerichte Demonstrationen zugelassen, die wegen der Ansteckungsgefahr ursprünglich abgesagt wurden. Mit der Begründung: Gegen Coronamaßnahmen kann man nur jetzt demonstrieren.
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  • Krankenhäuser wollen nicht länger Termine verschieben
    Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gerald Gaß fordert die Wiederaufnahme von Behandlungen, die durch die Coronapandemie verschoben wurden, noch im April. Das sagte er am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Die gemäßigte Coronasituation erlaube es den Normalbetrieb an Krankenhäusern wieder anlaufen zu lassen.
    In ihrer Telefonkonferenz am Mittwoch sind Bund und Länder auf diese zuvor gestellte Forderung nicht eingegangen. Die nächste Beratung ist erst für den 30. April angesetzt. Einige Behandlungen ließen sich aber nicht weiter aufschieben, so Gaß. Man wolle auch während des Normalbetriebs zu jeder Zeit ausreichend Kapazitäten für Coronapatient_innen bereithalten. Einige Krankenhäuser erwögen sogar wegen verschobener Operationen Kurzarbeit. Viele vorsorglich bereitgestellte Intensivbetten ständen leer.
    In den vergangenen Tagen ist die Zahl der aktiven Coronafälle zurückgegangen – die Zahl der Neuinfektionen war also kleiner als die Zahl der Genesungen und der Verstorbenen.
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  • Bundesregierung erlässt Regeln zum Corona-Arbeitsschutz
    Das Bundesarbeitsministerium hat neue Arbeitsschutzstandards während der Corona-Krise vorgestellt. Der 10-Punkte-Plan soll Betrieben branchenübergreifend helfen, Angestellte und Kunden zu schützen.
    Im Mittelpunkt stehen der Mindestabstand von 1,5 Meter und zusätzliche Hygienemaßnahmen. Können die Maßnahmen nicht eingehalten werden, wird den Betrieben selbst überlassen, andere Maßnahmen zu treffen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz sollen den Betrieben dabei helfen.
    Auch eine vom Arbeitgeber angeordnete Maskenpflicht oder aufgestellte Trennwände können Teil der Schutzmaßnahmen sein. In jedem Fall solle die Zahl der Kontaktmöglichkeiten am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert werden, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollen Betriebe sicherstellen, dass außerdem Mitarbeitende sich die Hände waschen und desinfizieren können. Zusätzlich sollen Betriebe sensibilisiert werden, Mitarbeitende mit Erkältungs- oder Corona-Symptomen unverzüglich nach Hause zu schicken.
    Die Verordnung des Ministeriums ist eine Reaktion auf die ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab Montag.
    2 min

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