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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem vielbeachteten Nichtannahmebeschluss vom 23. September 2025 erstmals mit der Verwertung der ANOM-Daten befasst und dabei eine klare, aber umstrittene Linie gezogen: Trotz erheblicher Informationslücken zur Beweiserhebung sieht Karlsruhe kein Verwertungsverbot.
Hier geht´s zur Folge „EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?“:
Hier geht´s zur Entscheidung des BVerfG vom 23. September 2025 – 2 BvR 625/25:
Hier geht‘s zum FAZ-Artikel – „Wie Ermittler Tausende Kriminelle täuschten – und eine Richterin“ von David Klaubert, der kostenpflichtig abgerufen werden kann:
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 30. April 2024 – C 670/22:
https://www.rosinus-on-air.com
By Dr. Christian Rosinus5
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem vielbeachteten Nichtannahmebeschluss vom 23. September 2025 erstmals mit der Verwertung der ANOM-Daten befasst und dabei eine klare, aber umstrittene Linie gezogen: Trotz erheblicher Informationslücken zur Beweiserhebung sieht Karlsruhe kein Verwertungsverbot.
Hier geht´s zur Folge „EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?“:
Hier geht´s zur Entscheidung des BVerfG vom 23. September 2025 – 2 BvR 625/25:
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