Wie du Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge rechtssicher gestaltest und damit Konflikte vermeidest
Was sind eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Für Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es im österreichischen Recht keine gesetzliche Definition. Die Rechtsprechung orientiert sich hier an der deutschen Gesetzeslage. In Deutschland gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Definition der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nur dann nicht vor, wenn Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind also standardisierte Vertragsinhalte, die zur Erleichterung des Vertragsabschlusses – insbesondere, aber nicht ausschließlich - im Massengeschäft verwendet werden.
Unter den Begriff AGB fällt jede einzelne Vertragsklausel, die von einer Vertragspartei für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und zwischen den Parteien des konkreten Vertrags nicht im Einzelnen ausgehandelt worden ist.
Ist es wirklich notwendig, dass jedes Unternehmen AGB hat?
Ja, absolut. Jedes Unternehmen, egal ob es im B2C oder im B2B Geschäft tätig ist, ist gut beraten, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Es gibt nur einen einzigen Grund für ein Unternehmen, keine AGB zu verwenden. Nämlich dann, wenn ich keine Kunden habe.
Mithilfe von AGB muss ich nicht für jeden einzelnen Vertrag mit meinen Kunden individuelle Regelungen verhandeln. AGB schaffen einheitliche Vertragsbedingungen, die für alle Verträge mit meinen Kunden gelten. Das heißt, ich habe eine einheitliche Gestaltung aller meiner Verträge. Das vereinfacht wiederum die Organisation. Und letztendlich kann ich damit Kosten sparen.
Außerdem kann ein Unternehmen mit Hilfe von AGB seine Vertragsbedingungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen zum Vorteil des Unternehmens gestalten. Wenn ich im B2C-Geschäft tätig bin, meine Kunden also Konsumenten sind, dann gilt das freilich sehr eingeschränkt. Aber trotzdem haben auch im B2C Bereich AGB viele Vorteile.
Einer der wichtigsten davon ist wahrscheinlich, dass du mit AGB rechtliche Streitigkeiten schon im Vorfeld vermeiden kannst.
Wann gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt?
Viele Unternehmen haben zwar AGB, nur sie haben sie mit ihren Kunden nie vereinbart. Und dann gelten sie auch nicht im Verhältnis zum Kunden.
Damit AGB gelten, müssen sie vereinbart werden. Diese Vereinbarung muss aber nicht unbedingt schriftlich und ausdrücklich erfolgen; AGB können auch mündlich oder schlüssig vereinbart werden. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich natürlich die schriftliche Vereinbarung.
Sehr oft haben Unternehmen ihre AGB auf der Webseite. Das allein reicht noch nicht aus, damit die AGB auch wirklich gelten. Für die Geltung der AGB müssen diese wirklich noch einmal extra vereinbart werden. Dazu genügt es dann aber auch schon, wenn ich den Kunden zum Beispiel im Angebot darauf hinweise, dass ich AGB habe und dass diese für den konkreten Vertrag gelten und dass sie auf meiner Webseite stehen.
Der Kunde muss die AGB nicht gesondert unterschreiben, damit sie gelten. Wichtig ist aber, dass es ein Schriftstück – das kann natürlich auch eine E-Mail sein - gibt, das auf die AGB hinweist, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Die Vereinbarung der AGB muss immer vor Vertragsabschluss sein. Es reicht nicht, erst in der Rechnung auf die AGB hinzuweisen. Das ist leider zu spät. Dann gelten die AGB nicht. Leider sehe ich in der Praxis auch oft Fälle, wo auf die AGB erst in der Rechnung hingewiesen wird. Zum Beispiel weil es im Vorfeld kein Angebot gegeben hat.
Wo liegen die Unterschiede zwischen B2B und B2C? Und welche Bedeutung hat das für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens?
Der Unterschied zwischen B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Consumer) liegt in der angesprochenen Zielgruppe. B2B-Unternehmen verkaufen Produkte oder Dienstleistungen an andere Unternehmen. Im Gegensatz dazu richten sich B2C-Unternehmen direkt an Endverbraucher.
Für die Wirksamkeit von AGB ist schon einmal entscheidend, ob das Unternehmen, das die AGB verwendet, im B2B oder im B2C Geschäft tätig ist. Ganz klar sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den B2C Bereich viel restriktiver.
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch sowohl im B2C als auch im B2B Bereich ungültig sein, wenn die Bestimmung einen ungewöhnlichen Inhalt hat, der für den Vertragspartner nachteilig ist und er mit dieser Bestimmung nicht rechnen musste. Der Vertrag gilt dann ohne die betroffene Klausel. Wir bezeichnen das als so genannte Geltungskontrolle.
Wenn eine Klausel an sich gültig ist, heißt das aber noch nicht, dass sie auch wirksam ist. Klauseln, die Nebenbestimmungen (also nicht die beiderseitigen Hauptleistungen) regeln sind nichtig, wenn sie den Vertragspartner gröblich benachteiligen. Diese so genannte Inhaltskontrolle gilt auch sowohl im B2C als auch im B2B Bereich.
Die Besonderheit im B2C Bereich besteht darin, dass das Konsumentenschutzgesetz eine Reihe von Klauseln von vornherein verbietet. Hier gibt es wiederum zwei unterschiedliche Arten von unwirksamen Klauseln. Einmal sind das Klauseln, die jedenfalls nichtig sind; andererseits gibt es Klauseln, die nur dann unwirksam sind, wenn sie nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden (was in der Praxis aber sowieso selten der Fall ist).
Verboten ist zum Beispiel eine Klausel, nach der ein Unternehmer einseitig ein höheres Entgelt verlangen kann, als im Vertrag vereinbart worden ist. Das sind zum Baispiel Klauseln, die den Unternehmer zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigen.
Was passiert, wenn eine Klausel in den AGB nicht gültig ist?
Wenn ich als Unternehmen AGB verwende, dann hat mein Vertragspartner normalerweise keinen Einfluss auf die Formulierung der AGB. Mein Kunde kann doch in der Praxis meistens nur wählen, ob er den Vertrag mit den AGB akzeptiert oder eben nicht. Nur dann kommt eben gar kein Vertrag zustande.
Das führt dann dazu, dass Kunden meistens die AGB gleich gar nicht prüfen, wenn sie die Leistung des Unternehmers haben wollen.
Denk doch nur einmal an dich selbst: Wie oft hast du schon zum Beispiel bei Internetverträgen die AGB akzeptiert, ohne dass du sie überhaupt gelesen hast, weil du weißt, dass du den Vertrag gar nicht abschließen kannst, wenn du die AGB nicht akzeptierst?
Das Gesetz sieht zum Ausgleich dafür die Möglichkeit vor, Klauseln im Streitfall anzufechten. Ergibt dann in so einem Fall der Anfechtung, dass das Gericht der Meinung ist, die Klausel ist etwa gröblich benachteiligend oder sie verstößt gegen das Gesetz, dann ist die Klausel nichtig. Das bedeutet, dass sie dann zur Gänze nicht gilt.
Eine ungültige Klausel ist rechtlich also nicht durchsetzbar. Deshalb ist es so entscheidend, AGB sorgfältig zu erstellen und prüfen zu lassen. Leider ist auch das in der Praxis oft nicht der Fall. Und viele Unternehmen glauben, sie haben bei ihren AGB ein Wunschkonzert, weil sie ja bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen keinen Vertragspartner haben, mit dem sie über die einzelnen Klauseln verhandeln müssen. Da habe ich schon oft sehr überschießende und extrem einseitige Klauseln gelesen. Das so etwas im Streitfall nicht halten kann, müsste eigentlich klar sein. Das Problem ist aber, dass dann, wenn die Klausel vom Gericht aufgehoben wird, diese Klausel gleich gar nicht mehr gilt und somit schlägt das Pendel voll gegen den Unternehmer zurück.
Daher ist es entscheidend, dass ein Unternehmer seine AGB professionell erstellen oder zumindest prüfen lässt. Wobei, und das kann ich auch sagen, die Prüfung von AGB meistens nicht billiger ist als die komplette Neugestaltung, sondern eher umgekehrt. Denn es ist ja so, wenn ich AGB meines Kunden prüfen soll, dann schau ich mir einmal an, was geregelt wurde, versuche den Grund dafür zu verstehen, muss dann schauen, ob das rechtlich zulässig ist. Wenn nicht, muss ich erst wieder einen Formulierungsvorschlag machen, der sich am Geamtkonstrukt der AGB orientiert. Da ist es meistens einfacher und dann eben auch billiger, wenn ich von vornherein AGB aus einem Guss erstelle.
**Was gilt eigentlich, wenn im B2B Bereich beide Vertragspartner auf jeweils ihre eigenen AGB verweisen? **
Wenn beide Vertragsparteien auf ihre AGB verweisen und den Vertrag ohne Klärung abschließen, welche der beiden AGB nun gelten (man nennt das „battle of forms“), werden nur die übereinstimmenden Regelungen Vertragsinhalt. Gegenläufige Klauseln gelten dann nicht. Und zwar von beiden Seiten.
Kann ich als Unternehmer meine AGB eigentlich nachträglich ändern?
Das ist auch eine Frage, die mir in der Praxis oft gestellt wird.
Einmal vereinbarte Bedingungen können normalerweise nur mit der Zustimmung des Kunden geändert werden. Für diese Änderung gelten dann wieder dieselben Anforderungen wie bei der erstmaligen Vereinbarung gelten.
Es ist aber möglich, in die AGB eine Änderungsklausel aufzunehmen, nach der der Unternehmer die AGB einseitig ändern kann. Ein solcher Änderungsvorbehalts ist aber nur dann wirksam, wenn der Kunde ausdrücklich und unmissverständlich auf die Änderungen in den neuen AGB hingewiesen wird. Die neuen AGB dürfen keine ungewöhnliche oder nicht vorhersehbare Erweiterung der Pflichten des Kunden herbeiführen.
**Unternehmen verwenden oft AGB, die sie aus dem Internet haben und die sie dann vielleicht für ihre eigenen Bedürfnisse abgewandelt haben. Was ist davon zu halten? **
Wie schon ausgeführt, kann ich das überhaupt nicht empfehlen. Das Problem ist, dass im Internet sehr viele AGB Vorlagen zu finden sind. Wenn du dich aber nicht auskennst, kannst du die Qualität der Vorlage nicht beurteilen. Außerdem kann es sein, dass du dann eine Vorlage verwendest, die nach deutschem Recht erstellt wurde. Dann könnte es leicht sein, dass diese AGB in Österreich nicht wirksam sind. Oder du findest eine Vorlage, die rechtlich veraltet ist. Auf jeden Fall wird eine solche Vorlage aber nicht auf deine spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein können. Daher empfehle ich jedem Unternehmen, seine AGB von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Das ist oft billiger als die meisten Unternehmer glauben. Und es ist definitiv billiger als ein Rechtsstreit, der wegen schlechter AGB verloren wird.
Außerdem sollten einmal erstellte AGB in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Denn die Rechtslage ändert sich immer wieder. Aber auch die Geschäftsmodelle der Unternehmen ändern sich. Oder es gibt einen Rechtsstreit mit einem Kunden und es zeigt sich, dass die AGB diesen nicht ausreichend abdecken. Das kann immer sein, weil auch der vorausschauensde Vertragserrichter nicht an alle möglichen Fälle denken kann. Daher empfehle ich, AGB einmal pro Jahr zu prüfen.