Geldanlagen, die sich dann zu einem Flop entwickeln, sind der Horror für Kleinanleger. Wenn die vermittelnde Bank aber nicht die nötige Sorgfalt bei der Information des Anlegers walten lässt, hat dieser durchaus Chancen, mögliche Kursverluste vor einem eigenen Schiedsgericht einzuklagen. In einem konkreten Fall musste die Bank dem Anleger die verlorenen 25.000 Euro rückerstatten, berichtet Marina Giuri Pernthaler.