Wer ein Auto besitzt, weiß, dass einmal jährlich ein Brief ins Haus kommt - oder eine E-Mail ins Postfach - mit dem Hinweis, dass die Autoversicherung in Kürze ausläuft. Es stellt sich die Frage ob man derselben Versicherung noch einmal das Vertrauen schenkt? Doch was, wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin anderswo ein attraktiveres Angebot entdeckt hat? Muss die bisherige Versicherung gekündigt werden, wenn der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin die Versicherungsgesellschaft wechseln möchte? Das fragen wir die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer. Die im Beitrag erwähnte IVASS, ist die staatliche Aufsichtsbehörde für Versicherungen. Auf der Webseite www.preventivass.it – geschrieben mit zwei S – können Sie einen Kostenvorschlag für Ihr Fahrzeug erstellen lassen und so das günstigste Angebot finden – mit der Sicherheit, dass Ihnen nicht eine betrügerische Versicherungsgesellschaft untergejubelt wird.