Gerade wer auf einer langen Zugreise öfters umsteigen muss, kann schon mal den einen oder anderen Anschluss verpassen, weil ein Zug verspätet ist und dadurch in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Da hilft es zu wissen, dass das Recht auf Erstattung des Tickets EU-weit einheitlich geregelt ist, nämlich durch eine Verordnung aus dem Jahr 2007. Diese ist nun überarbeitet worden und rechtzeitig zum Beginn der Hauptreisezeit in Kraft getreten. Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums, hat den Gesetzestext unter die Lupe genommen und erklärt, worin die wesentlichen Neuerungen bestehen.