Es ist nun 30 Monate her, seit die ersten Voucher für Covid-bedingte Absagen von Reisen - in Anwendung des damals in Kraft getretenen „Cura Italia“ Dekrets - ausgestellt wurden. Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die Auszahlung jener Gutscheine zu beantragen, die nicht für eine erneute Buchung genutzt wurden.
Konkret geht es hier um jene Voucher, die zu Reiseverträgen ausgestellt wurden, die zwischen dem 11. März und dem 30. September 2020 geplant waren und deren Auflösung aufgrund einer sogenannten nachfolgenden Unmöglichkeit (Lockdown, Hotelschließung, Reiseverbote, Coronaquarantäne…) bis zum 31. Juli 2020 erfolgt ist. Theo Hendrich im Gespräch mit Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum Italien, Büro Bozen.