Es ist Ausverkaufszeit, überall prangen Schilder mit Prozentzeichen, das eine oder andere Schnäppchen wandert in die Einkaufstasche. So auch bei einer Dame, die in einem Geschäft einen günstigen Artikel ersteht. Auf dem angehängten Preisschild finden sich die Prozentangabe des Preisnachlasses, in diesem Fall 49 Prozent, und der endgültige Preis, 3 Euro. Stutzig darüber geworden, dass das Stück im regulären Verkauf fast sechs Euro hätte kosten sollen, entfernt die Kundin vorsichtig den Ausverkaufskleber: 3 Euro 99 Cent – so der ursprüngliche Preis. Die Verkäuferin auf diesen Widerspruch hinzuweisen, bringt keine Aufklärung, und so wendet sich die Kundin mit ihrem Anliegen an die Südtiroler Verbraucherzentrale. Deren Geschäftsführerin, Gunde Bauhofer, hat die richtige Antwort dazu: