Noch § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, unbestellte Leistungen, Schwarzarbeit und Vertragswirksamkeit, Rechtsbehelfe des Bestellers bei mangelhafter Leistung des Werkunternehmers, Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 - 3 BGB), Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB), Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB)
§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Vergütungsansprüche, Abnahme (§ 640 BGB); Gefahrtragung (§ 644 BGB)