Unser Kooperationspartner:
Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.
Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.
• Über 40.000 Inhalte
• KI Coach Foxxy
• Examensrelevante Rechtsprechung
• Definitionen, Struktur und Anwendung
• Community und Forum
Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaert
Link zu den Playlists:
Urteil:
https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2b
Playlist zur Polizeifestigkeit:
https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2b
Folgenbeschreibung:
AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht: Wann fehlt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit?
Kann die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 7. August 2026 (Az. 3 L 44/25). Ausgangspunkt war der Widerruf eines Kleinen Waffenscheins gegenüber einem Mitglied des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt.
Das OVG bestätigt: Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, begründet nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Das gilt auch für Mitglieder politischer Parteien und steht nach Auffassung des Gerichts mit dem Parteienprivileg aus Art. 21 GG in Einklang. Aufgrund der besonderen Gefahren des Waffenbesitzes darf der Gesetzgeber zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit präventive Regelungen treffen.
Besonders spannend ist, welchen Maßstab das Gericht für verfassungsfeindliche Bestrebungen anlegt. Erforderlich ist eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen wie Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Eine konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder ein Parteiverbotsverfahren sind dagegen nicht erforderlich. Entscheidend ist das Gesamtbild der Partei, das insbesondere durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre und Untergliederungen geprägt werden kann.
Warum das OVG diese Voraussetzungen beim AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als erfüllt ansieht, welche Rolle dabei Menschenwürde, Volksbegriff und Demokratieprinzip spielen und unter welchen Voraussetzungen ein einzelnes Parteimitglied die gesetzliche Regelvermutung ausnahmsweise widerlegen kann, besprechen wir in dieser Folge von Kurzerklärt – Klausur- und Urteilsbesprechung
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur